Schlagwort-Archive: Strafrecht Rostock

Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden

Oberlandesgericht Rostock
Und wieder ein Beschluss eines Revisionsgerichts (dieses Mal das Oberlandesgericht Rostock):„Die Revision wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung, auch im Lichte der weiteren Rechtfertigungsschrift vom 18.09.2013, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO). Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.H. L. D.“ 

Schön anderthalbzeilig geschrieben, damit es wenigstens zwei Seiten werden. Die „Drecksack“-Theorie lässt grüßen, denn eine Begründung gab es wieder nicht. Warum gibt es hier eigentlich keine Begründung?

 

 

Ach ja! Schon oft thematisiert! ….. WEIL ES SO IN DER STRAFPROZESSORDNUNG (StPO) STEHT. Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden weiterlesen

Umstände zu Gunsten des Angeklagten blieben unerwähnt

BGHEine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. September 2013 (2 StR 226/13) zeigt auf, dass die erste Instanz Umstände zu Gunsten des Angeklagten unberücksichtigt gelassen hat. Die Kammer war gewiss auf Verurteilungskurs. Wieder ein Punkt, wo die Richter gewiss wieder “gerecht”, aber nicht nach Recht und Gesetz handeln wollten?

 

Zunächst zum Sachverhalt: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit schwerer Körperverletzung und mit Beteiligung an einer Schlägerei, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt und drei Monate der Strafe als vollstreckt erklärt. Umstände zu Gunsten des Angeklagten blieben unerwähnt weiterlesen

Edathy scheitert mit Beschwerden

EdathyIn Focus online war heute zu lesen: “Die Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren rechtlich zulässig. Die Beschwerden Edathys dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht bestätigt, wie ein Sprecher der „Bild am Sonntag“ sagte.”

Gegen Edathy (SPD) laufen Ermittlungen. Edathy scheitert mit Beschwerden weiterlesen

Die Gerechtigkeitsvorstellung eines Richters interessiert nicht

 

BGHDer Bundesgerichtshof hat noch einmal klargestellt, dass die Gerechtigkeitsvorstellung eines Richters im Strafverfahren nicht interessiert. Sprich: Er hat nach Recht und Gesetz zu handeln. Das sollte doch jedem einleuchten. Doch was ist das hier für ein besonderer Fall der Rechtsbeugung. Manche jubelten über den Richter, der nunmehr vielleicht doch Schlimmes zu erwarten hat.

 

Der Bundesgerichtshof führt aus (Quelle: BGH Entscheidung vom 22. Januar 2014 – 2 StR 479/13):

 

„[…] Allein der Wunsch oder die Vorstellung des Richters, “gerecht” zu handeln oder “das Richtige” zu tun, schließen eine Rechtsbeugung daher nicht aus Die Gerechtigkeitsvorstellung eines Richters interessiert nicht weiterlesen

Zivilrecht: außerordentliche Kündigung Fitnessstudio

FitnessstudioWenn Fitnessbegeisterte (also Kunden eines Fitnessstudios) aus dem Vertrag aussteigen wollen, haben sie oft Ärger. Oft liegen rechtswidrige Praktiken vor und die Kunden haben vor der Unterschrift unter dem Fitnessvertrag nicht geklärt, ob die Klauseln rechtskonform und fair sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lassen grüßen. Doch auch sind die meisten Kündigungen der vormals Sportbegeisterten wegen der wiedereintretenden Faulheit geschuldet. Zivilrecht: außerordentliche Kündigung Fitnessstudio weiterlesen

Postbeschlagnahme StPO

Post§ 99 StPO kann auch auf Postsendungen analog angewendet werden, die sich nicht mehr im Gewahrsam des zur Auskunft zu verpflichtenden Postsendungsunternehmen befinden. (Beschluss des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof 3 BGs 211/13 – 2 BJs 162/11-2).

Postbeschlagnahme StPO weiterlesen

Korinthenkackerei bei den Reisekosten des Anwalts

Geld1. Es ist unter Kostengesichtspunkten nicht ins freie Ermessen des Verteidigers gestellt, wie oft er seinen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt aufsucht. Insoweit gilt der Grundsatz, dass der Verteidiger die Ausgaben für seine Tätigkeit möglichst niedrig halten muss.

2. Auch wenn dem Verteidiger die Streckenwahl für Fahrten zum in der Justizvollzugsanstalt inhaftierten Mandanten grundsätzlich freisteht, kommt auch insoweit der Grundsatz zum Tragen, dass der Verteidiger die Ausgaben für seine Tätigkeit möglichst niedrig halten muss.

 

(entnommen aus RVGreport 2013, 433 – LG Stuttgart) Korinthenkackerei bei den Reisekosten des Anwalts weiterlesen

Blitzer angezündet – nur Sachbeschädigung

BrandstiftungZur Strafbarkeit des Inbrandsetzens einer Geschwindigkeitsmessanlage hat das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Urteil festgestellt (OLG Braunschweig Urteil vom 18. Oktober 2013 – 1 Ss 6/13), dass dies “nur” eine Sachbeschädigung ist. Es ist grundsätzlich keine Brandstiftung (§ 306 StGB) und auch keine Störung öffentlicher Betriebe (§ 316 b StGB). Blitzer angezündet – nur Sachbeschädigung weiterlesen

Amtsgericht Stralsund verwehrt Akteneinsicht – kein faires Verfahren möglich

Amtsgericht StralsundDer Wahlverteidiger soll die Akteneinsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stralsund einsehen. Das Amtsgericht Stralsund selbst befindet sich ca. eine Stunde Autofahrt vom Sitz des Wahlverteidigers entfernt. Eine Übersendung der Akte drei Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin verweigerte das Amtsgericht Stralsund mit dem Hinweis auf die bevorstehende Hauptverhandlung:

 

„Es stehen der Aktensicht durch die Übersendung der Akte gemäß § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO gewichtige Gründe entgegen. Der Hauptverhandlungstermin steht kurz bevor, bei Eingang des ersten Akteneinsichtsgesuchs des Verteidigers am 27. Februar 2014 waren es nur noch drei Wochen bis zum Termin.“ (315 Ds 453/13) Amtsgericht Stralsund verwehrt Akteneinsicht – kein faires Verfahren möglich weiterlesen

BGH: Wer schreibt, der bleibt?

BGH

 

Der Bundesgerichtshof fasste am 20. Februar 2014 einen Beschluss (2 ARs 414/13 2 AR 315/13). An sich nichts Besonderes. Das geschieht wohl jeden Tag (außer am Wochenende), wenn man sich die Datenbank des BGH aufmerksam liest. In dem hier besprochenen Beschluss war aber der letzte Satz interessant: Der Senat weist darauf hin, dass weitere Eingaben des Antragstellers in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden. BGH: Wer schreibt, der bleibt? weiterlesen

Meinungsfreiheit à la OLG Rostock

Oberlandesgericht RostockDas Oberlandesgericht Rostock hat in einem Fall (zwar Zivilrecht)  sich für die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei in Frage stehenden Werturteilen in zwei Stufen ausgesprochen. Die Meinungsfreiheit muss stets zurücktreten, wenn die Äußerung die Menschenwürde antastet oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung erweist. Meinungsfreiheit à la OLG Rostock weiterlesen

Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten

BundesgerichtshofBei der Beurteilung der Frage, ob eine Zeugin die Verlobte des Angeklagten war und/oder ist und sie sich deshalb auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, steht dem Vorsitzenden und nach deren Anrufung gemäß § 238 Abs. 2 StPO der Strafkammer ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 – 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69 Rn. 14 mwN). Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten weiterlesen

Schon wieder: kein Grundsatz der Waffengleichheit

PflichtverteidigungWeder ist die Sach- und Rechtslage schwierig noch erwarten den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Die Tatsache, dass die Nebenkläger anwaltlich vertreten sind, rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn Rechtsanwalt H. ist nicht beigeordnet, sondern Wahlanwalt (AG Grevesmühlen Beschluss vom 14. März 2014 6 Ds 381/13).

 

 

Sachverhalt: In einem Strafverfahren am Amtsgericht Grevesmühlen wegen einer angeblichen Beleidigung beantragten die „Beleidigten“ die Zulassung der Nebenklage. Meines Erachtens lagen die Voraussetzungen des § 395 Abs. 3 StPO nicht vor. Schon wieder: kein Grundsatz der Waffengleichheit weiterlesen

Hoeneß legt keine Revision ein

RevisionSehr geehrter Herr Edathy,

 

wie die Tagespresse heute vielfach meldet, wird Hoeneß keine Revision einlegen. Hoeneß legt keine Revision ein weiterlesen

Keine Prozesskostenhilfe für minderjährige Nebenklägerin

Penneke 31

Das Amtsgericht Stralsund wies den Antrag der Mutter einer Nebenklägerin (jetzt 10 Jahre alt) auf Prozesskostenhilfe zurück. Die Voraussetzungen des § 397 a Abs. 2 StPO liegen nicht vor. (AG Beschluss vom 20. Februar 2014 – 313 Ds 429/13). Die Rechte können ausreichend durch die Ergänzungspflege wahrgenommen werden.

Keine Prozesskostenhilfe für minderjährige Nebenklägerin weiterlesen