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Weitere Änderung in der StPO – Der Zeuge muss zur Polizei

Weitere Änderung im Gesetz!

Der Zeuge muss nunmehr bei der Polizei zur Vernehmung erscheinen. 😡

Es ist immer wieder die Frage von Mandanten, wenn sie eine Vorladung als Zeuge erhalten: “Muss ich da hin?” Und meine Antwort war immer: “Nein!”

Nun soll sich das ändern. Die Verfügungsgewalt der Polizei über (auch mögliche) Zeugen soll im neuen § 163 StPO stehen. Weitere Änderung in der StPO – Der Zeuge muss zur Polizei weiterlesen

Postbeschlagnahme StPO

Post§ 99 StPO kann auch auf Postsendungen analog angewendet werden, die sich nicht mehr im Gewahrsam des zur Auskunft zu verpflichtenden Postsendungsunternehmen befinden. (Beschluss des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof 3 BGs 211/13 – 2 BJs 162/11-2).

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Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten

BundesgerichtshofBei der Beurteilung der Frage, ob eine Zeugin die Verlobte des Angeklagten war und/oder ist und sie sich deshalb auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, steht dem Vorsitzenden und nach deren Anrufung gemäß § 238 Abs. 2 StPO der Strafkammer ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 – 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69 Rn. 14 mwN). Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten weiterlesen