Wohnung gekündigt, Job verloren, Konto leer – was nun? Für einen 30-Jährigen soll die Antwort auf diese Misere erschreckend simpel gewesen sein: Mord als Eintrittskarte in den Knast.
Ein Mann tötete mutmaßlich einen obdachlosen Rollstuhlfahrer, um sich ein gesichertes Leben hinter Gittern zu sichern. Ein Prozess vor dem LG Frankfurt a.M. wirft Fragen zur Motivation und Schuldfähigkeit auf. Der Prozess vor dem LG Frankfurt a.M. soll klären, ob er wirklich einen Rollstuhlfahrer erstach, um dem Leben auf der Straße zu entgehen.
Die Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Lehrtätigkeit eines Realschullehrers nicht als vordienstzeitrelevante Erfahrung im Sinne des Besoldungsrechts anzuerkennen. (VG Aachen, Urteil vom 20.01.2025 – 1 K 2377/23).
Cocktailkurse bringen keine höhere Besoldung für einen Lehrer. Warum eigentlich nicht?
Ein WC-Container ohne Toilettenschüssel ist mangelhaft. Die Bezeichnung “6 WC” setzt das Vorhandensein von sechs vollständigen Wasserclosetts voraus. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher zulässig (OLG München, Urteil vom 08.01.2025 – 7 U 1776/23 e).
Ein Verein zur Rettung und Betreibung einer Dorfkneipe ist kein Idealverein gemäß § 21 BGB, sondern ein wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle (Az. 9 W 99/21).
Das Beispiel zeigt, dass selbst die Rettung einer Dorfkneipe nicht ohne juristische Stolperfallen auskommt.
Spielzeughersteller Mattel droht eine teure Sammelklage: Ein Tippfehler auf der Verpackung einer „Wicked“-Puppe führte statt zum Film zu einer Porno-Website. Millionen Käufer könnten betroffen sein.
Was es nicht alles gibt oder was nicht alles passiert…. Heute kurioses aus der Kategorie: Aus anderen Ländern!
Ein nächtlicher Ausflug einer 18-Jährigen in ein Hotelzimmer endete in einem Chaos, das die Polizei auf den Plan rief. Zwischen Eifersucht, Alkohol und einem drohenden Streit mussten die Beamten vermitteln, während die junge Frau betrunken im Bad lag. Neues aus der Kategorie: KURIOSES
Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u.a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als „Sekretärin“ im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells „2.0“ bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG durchzusetzen und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ein solches fortentwickeltes Geschäftsmodell kann sich daraus ergeben, dass ein Kläger – aufgrund von verlorenen Entschädigungsprozessen in der Vergangenheit – gezielt ihm darin durch Gerichte vorgehaltene Rechtsmissbrauchsmerkmale bei zukünftigen Bewerbungen minimiert und die Bewerbungen entsprechend anpasst, die ebenfalls seitens der Gerichte konkret monierten, untauglichen Bewerbungsunterlagen aber bewusst und konstant auf niedrigem Niveau belässt, um bei der Stellenbesetzung selbst nicht berücksichtigt zu werden.
Geldgeschenke von hohem Wert sind regelmäßig kein Trinkgeld im Sinne des EStG. Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro überstiegen jedenfalls deutlich den Rahmen dessen, was nach dem allgemeinen Begriffsverständnis als Trinkgeld verstanden werden könne (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.12.2022 – 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20 -).
Durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter wird die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. Es fehlt insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023 – 2 U 43/22 -).
Ein Mann im Alter von Mitte 30 aus Penkun meldete sich am Morgen des 16.02.2023 beim Polizeinotruf in Neubrandenburg, dass er eine Handfessel um sein Handgelenk anlegt habe und diese nun nicht mehr geöffnet bekäme. Was war geschehen?
Da bricht ein Mann in das Finanzamt in Frankfurt am Main ein. Der Sachschaden ist wesentlich höher als seine Beute. Welche Beute erhoffte er sich? Das Finanzamt hütet doch kein Bargeld in ihren Eishallen des Geldeinzuges. Oder etwa doch?
Ein Kölner Amtsrichter hat Mitte Januar drei Angeklagte völlig formlos mit einem Freispruch nach Hause geschickt. Ihnen waren mehrere schwere Delikte (u.a. Raub) vorgeworfen worden. Der Richter will nun sein Urteil zurücknehmen. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen. Die Angeklagten wissen nicht, was da gerade geschieht. Was ist da los?
Wie aktuell in sozialen Medien spekuliert wird, soll Sebastian Preuss (29) an seinem 18. Geburtstag im Jahre 2008 in eine Prügelei in München verwickelt gewesen sein. Demnach soll er einen Mann mit einem lebendigen Schwan angegriffen und anschließend auf ihn eingeschlagen haben. Was ist denn da los?