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Edathy scheitert mit Beschwerden

EdathyIn Focus online war heute zu lesen: “Die Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren rechtlich zulässig. Die Beschwerden Edathys dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht bestätigt, wie ein Sprecher der „Bild am Sonntag“ sagte.”

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