In Focus online war heute zu lesen: “Die Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren rechtlich zulässig. Die Beschwerden Edathys dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht bestätigt, wie ein Sprecher der „Bild am Sonntag“ sagte.”
Gegen Edathy (SPD) laufen Ermittlungen. Edathy scheitert mit Beschwerden weiterlesen