Wer selbst keinen Willen hat, Drogen zu besitzen, macht sich selbst dann nicht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar, wenn die Betäubungsmittel in der eigenen Wohnung lagern. Auch eine Beihilfe kann ausgeschlossen werden.
Mit den Einlassungen der Angeklagten muss sich das Gericht in den Urteilsgründen auseinandersetzen. Eine bloße Wiedergabe derer genügt nicht.
Auch bei einem Freispruch müssen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten getroffen werden, um den Vorsatz im Hinblick auf das vorgeworfenen Geschehen auszuschließen.
Bundesgerichtshof Urteil vom 16. Januar 2023 – 5 StR 269/22
Sobald ein Strafgericht einen Vorschlag zur Beendigung eines Prozesses macht, wonach der Angeklagte bei einem bestimmten prozessualen Verhalten (meist Geständnis) eine Strafe im gegebenen Rahmen erwarten dürfe, liegt ein Verständigungsvorschlag vor.
Es ist egal, ob das Gericht der Verständigung oder den Gesprächen hierzu einen anderen Namen gibt und ob der Angeklagte dieser Mitteilung über Strafrahmen ausdrücklich zugestimmt hat.
Es fehlt an der Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages, wenn die Antragsbegründung nicht mitteilt, wann das Hindernis beim Angeklagten weggefallen ist. Auf dessen Kenntnisnahme und nicht auf die beim Verteidiger kommt es an (Beschluss BGH 12. Oktober 2022 – 4 StR 319/22).
Die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschwerdeführers durch die Anordnung der Abnahme eines Zehnfinger- und Handflächenabdrucks sowie die Anfertigung eines Fünfseiten- und Ganzkörperbildes verletzt diesen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) (Beschluss vom 29. Juli 2022 – 2 BvR 54/22)
Viele verstehen gar nicht, warum die Strafverteidiger so einen Hype um die Verwertung von Encro-Daten machen. Die Einen sagen, dass es doch richtig sei, dass Kriminelle mit allen Mitteln und Wegen verfolgt und abgeurteilt werden. Die Anderen hingegen verweisen auf den Rechtsstaat. Doch worum gehts eigentlich genau? Wie die Sachlage (nicht die Rechtslage) aussieht, will ich diesem Beitrag kurz erklären. Gut, am Schluss geb ich ein Statement ab. 😉
In diesem Artikel möchte ich Ihnen § 148 StPO vorstellen. Warum ist er so besonders. Viele werden jetzt sagen, dass ihnen schon klar sei, was hier kommt. Dem Verteidiger muss doch ungehinderte Kommunikation mit seinem Mandanten und umgekehrt gewährt werden. Pustekuchen! § 148 StPO zeigt wann, aber kein Warum.
Das Kammergericht Berlin lässt zur Eröffnung eines Hauptverfahrens „EncroChat“-Daten als Beweismittel zu. Aus Sicht des Strafsenats handele es sich bei den Daten um sogenannte „Zufallsfunde“. Die Verwendung von solchen Zufallsfunden sei nach den einschlägigen deutschen Vorschriften zur Überwachung der Telekommunikation (§ 100 e Abs. 6 Nr. 1 StPO) zulässig.(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2021 – 2 Ws 79/21 ; 2 Ws 93/21 -).
Die Vorschrift des § 252 StPO schließt jede Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage aus. Zwar kann der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge die Verwertung seiner Angaben im Ermittlungsverfahren gestatten; dies setzt aber eine qualifizierte Belehrung über die Folgen dieser Freigabe voraus (BGH Urteil vom 11. August 2021 – 6 StR 84/21).
Das Landgericht Rostock hat einen Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 01.04.2021 aufgehoben, mit dem bei dem Beschwerdeführer die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren angeordnet worden ist. (Landgericht Rostock 11 Qs 97/21 (1))
“Schon die Verwendung eines Kryptographischen-Handys der Fa. EncroChat deutet auf konspiratives Verhalten zur Begehung und Verdeckung von Straftaten hin.” (Oberlandesgericht Rostock Beschluss vom 23. März 2021 – 20 Ws 70/21)
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung vor, um zu verhindern, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Epidemie neu begonnen werden müssen. Die Regelung erlaubt es den Gerichten, eine Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen.
Ein Kölner Amtsrichter hat Mitte Januar drei Angeklagte völlig formlos mit einem Freispruch nach Hause geschickt. Ihnen waren mehrere schwere Delikte (u.a. Raub) vorgeworfen worden. Der Richter will nun sein Urteil zurücknehmen. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen. Die Angeklagten wissen nicht, was da gerade geschieht. Was ist da los?
Das Landgericht Rostock verurteilte zwei Angeklagte u.a. wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Raubes, etc. Die hiergegen durch mich eingelegte Revision hatte vollen Erfolg mit der formellen Rüge. Es fand dennoch ein Hauptverhandlungstag vor dem Bundesgerichtshof am 18.12.2019 statt. Der Grund ist nicht von der Hand zu weisen.
Die Bundesregierung will – laut Presseberichten zufolge – nun auch noch prüfen, ob und wie freigesprochene Angeklagte unter bestimmten Umständen künftig nachträglich verurteilt werden können. Bisher ist dies nur unter genau bestimmten Umständen möglich. Dies genügt der Regierung nicht.