Archiv der Kategorie: Strafprozessrecht

Haft: Richter muss die Akte nicht vorlegen

Es kann dahinstehen, ob die Richterin allein aufgrund der fehlenden Aktenvorlage zur Aufhebung des Haftbefehls verpflichtet gewesen wäre. Die Beschwerdegerichte treffen eigene Sachentscheidungen. (OLG Rostock 27. Februar 2024 12 Qs 2/24 (1)).

Erst einmal einsperren, wehren kann er sich später auch noch?

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§ 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist (Pressemitteilung Nr. 94/2023 vom 31. Oktober 2023).

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StPO: Vertretungsvollmacht darf pauschal formuliert sein

Die Klausel in einer normalen Strafprozessvollmacht, dass der Verteidiger ermächtigt ist, den Angeklagten auch in dessen Abwesenheit in allen Instanzen zu vertreten, genügt den Anforderungen des § 329 StPO.

Der Zweck der Norm, die unter anderem das Verfahren beschleunigen soll, indem es dem Angeklagten die Möglichkeit einräumt, sich vertreten zu lassen, rechtfertigt nicht, höhere Anforderungen an die Vollmacht zu stellen.

(BGH Beschluss vom 24.01.2023 – 3 StR 386/21)

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StPO: rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss

Ein Durch­suchungs­beschluss ist rechtswidrig, wenn dieser keine Angaben dazu enthält, welches konkrete Handeln oder Unterlassen dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Allein die Angabe des Straftatbestands ist nicht ausreichend (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 07.06.2023  – 12 Qs 24/23 -).

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Revision: Aufhebung des rechtsfehlerfreien Schuldspruchs bei Verständigung

Hat eine zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft allein zum Strafausspruch Erfolg, gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens auch den Schuldspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufzuheben, wenn den Feststellungen ein Geständnis im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO zugrunde liegt (BGH, Urt. v. 23.11.2022 – 5 StR 347/22).

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Befangenheit: Dümmer gehts immer

Die Verteilung von Süßigkeiten in einem Strafverfahren durch Schöffen erscheint grundsätzlich unangemessen. Sie kann aber ggf. dann nicht zur Besorgnis der Befangenheit führen, wenn der Schöffe durch sein Gesamtverhalten und – spätestens durch die Klarstellung im Rahmen seiner dienstlichen Äußerung – nachvollziehbar ein Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, dass darauf schließen lässt, dass er der Seite des Angeklagten, insbesondere dem Verteidiger, nicht weniger gewogen ist, als der Staatsanwaltschaft (LG Oldenburg Beschluss vom 24. April 2023 – 12 Ns 299/22 – StA: 380 Js 80809/21).

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Beweisnot: Keine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB liegt dann nicht vor, wenn eine Audioaufnahme von einer in Beweisnot befindlichen Partei gemacht wurde, um sie der Polizei zu übergeben. In diesem Fall ist die Audioaufnahme nicht unbefugt im Sinne der Vorschrift gefertigt worden. (Beschluss vom 04.01.2023  – 16 Qs 98/22 -).

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BGH: Ohne Besitzwillen kein Besitz

Wer selbst kei­nen Wil­len hat, Dro­gen zu be­sit­zen, macht sich selbst dann nicht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar, wenn die Be­täu­bungs­mit­tel in der ei­ge­nen Woh­nung la­gern. Auch eine Beihilfe kann ausgeschlossen werden.

BGH Urteil vom 8. Dezember 2022 – 5 StR 351/22

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BGH: Beweiswürdigung fehlerhaft (Bunte Blüte)

Mit den Einlassungen der Angeklagten muss sich das Gericht in den Urteilsgründen auseinandersetzen. Eine bloße Wiedergabe derer genügt nicht.

Auch bei einem Freispruch müssen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten getroffen werden, um den Vorsatz im Hinblick auf das vorgeworfenen Geschehen auszuschließen.

Bundesgerichtshof Urteil vom 16. Januar 2023 – 5 StR 269/22

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Transparenzerklärung = Verständigung ohne Belehrung

So­bald ein Straf­ge­richt einen Vor­schlag zur Be­en­di­gung eines Pro­zes­ses macht, wo­nach der An­ge­klag­te bei einem be­stimm­ten pro­zes­sua­len Ver­hal­ten (meist Ge­ständ­nis) eine Stra­fe im ge­ge­be­nen Rah­men er­war­ten dürfe, liegt ein Ver­stän­di­gungs­vor­schlag vor.

Es ist egal, ob das Gericht der Verständigung oder den Gesprächen hierzu einen anderen Namen gibt und ob der Angeklagte dieser Mitteilung über Strafrahmen ausdrücklich zugestimmt hat.

BGH, Beschluss vom 23.09.2021 – 1 StR 43/21

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BGH: Wiedereinsetzung – Kenntnis des Angeklagten entscheidet

Es fehlt an der Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages, wenn die Antragsbegründung nicht mitteilt, wann das Hindernis beim Angeklagten weggefallen ist. Auf dessen Kenntnisnahme und nicht auf die beim Verteidiger kommt es an (Beschluss BGH 12. Oktober 2022 – 4 StR 319/22).

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung mehrerer erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 1 StPO

Die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschwerdeführers durch die Anordnung der Abnahme eines Zehnfinger- und Handflächenabdrucks sowie die Anfertigung eines Fünfseiten- und Ganzkörperbildes verletzt diesen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) (Beschluss vom 29. Juli 2022 – 2 BvR 54/22)

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Encro-Chat: Was ist da eigentlich los?

Viele verstehen gar nicht, warum die Strafverteidiger so einen Hype um die Verwertung von Encro-Daten machen. Die Einen sagen, dass es doch richtig sei, dass Kriminelle mit allen Mitteln und Wegen verfolgt und abgeurteilt werden. Die Anderen hingegen verweisen auf den Rechtsstaat. Doch worum gehts eigentlich genau? Wie die Sachlage (nicht die Rechtslage) aussieht, will ich diesem Beitrag kurz erklären. Gut, am Schluss geb ich ein Statement ab. 😉

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§ 148 StPO – Kommunikation des Beschuldigten mit seinem Verteidiger

In diesem Artikel möchte ich Ihnen § 148 StPO vorstellen. Warum ist er so besonders. Viele werden jetzt sagen, dass ihnen schon klar sei, was hier kommt. Dem Verteidiger muss doch ungehinderte Kommunikation mit seinem Mandanten und umgekehrt gewährt werden. Pustekuchen! § 148 StPO zeigt wann, aber kein Warum.

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Encro-Chat und die Verwertung

Das Kammergericht Berlin lässt zur Eröffnung eines Hauptverfahrens „EncroChat“-Daten als Beweismittel zu. Aus Sicht des Strafsenats handele es sich bei den Daten um sogenannte „Zufallsfunde“. Die Verwendung von solchen Zufallsfunden sei nach den einschlägigen deutschen Vorschriften zur Überwachung der Telekommunikation (§ 100 e Abs. 6 Nr. 1 StPO) zulässig.(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2021  
– 2 Ws 79/21 ; 2 Ws 93/21 -)
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