Schlagwort-Archive: Autobahn

Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung, Herr Grebe!

Was ist denn hier los? Meine Meinung gebe ich am Schluss mal wieder, denn diese Klage ist an Irrsinn nicht zu überbieten. Nicht mal das Prinzip ist erkennbar. Es ging um die kostenlose Nutzung von Toiletten auf der Autobahn. Der Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe will bei Raststätten an Autobahnen kostenlos auf die Toilette gehen – und hat deshalb das Land Rheinland-Pfalz verklagt. Warum sollten die auch umsonst sein, Herr Grebe.

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Wochenrückblick: Silikonbrüste, Reichsbürger, IS, Radfahrer etc.

Einiges war los! Es wurde ein 20 jähriger Mann wegen seiner “vorübergehenden” Mitgliedschaft im IS zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dem Polizeidienst steht die Silikonbrust nicht mehr im Wege. Ein Radfahrer befuhr die A 14. In Rostock ermittelt die Polizei in den eigenen Reihen und “Reichsbürger” sollen vom Verfassungsschutz überwacht werden. Ein Wochenrückblick! Wochenrückblick: Silikonbrüste, Reichsbürger, IS, Radfahrer etc. weiterlesen

Holzstämme auf Autobahn geworfen – 7 Jahre und aufwärts

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2

Wer Gegenstände auf die Autobahn wirft, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf

“Zwei Männer, die Holzstämme und andere Gegenstände auf eine Autobahn geworfen haben, sind zu sieben beziehungsweise siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Urteile des Schwurgerichts Münster vom 22.06.2015 lauten auf Mordversuch. Die Angeklagten im Alter von Mitte 20 hatten die Taten im Prozess als «Jungenstreich» bezeichnet. Sie hätten aus purer Langeweile gehandelt.”

(Quelle: DPA Meldung auf der Homepage des LG Münster)

Wenn ich mir vorstelle, dass ich mit über 200 km/h über die Autobahn “fliege” und dann kommt jemand auf so eine Idee?

Wie kann man als erwachsener Mensch so etwas machen und dann dies noch als “Jungenstreich” darstellen? Was sagt Ihr dazu?

Thomas Penneke

#Penneke #Strafrecht #Rostock #Anwalt

Korinthenkackerei bei den Reisekosten des Anwalts

Geld1. Es ist unter Kostengesichtspunkten nicht ins freie Ermessen des Verteidigers gestellt, wie oft er seinen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt aufsucht. Insoweit gilt der Grundsatz, dass der Verteidiger die Ausgaben für seine Tätigkeit möglichst niedrig halten muss.

2. Auch wenn dem Verteidiger die Streckenwahl für Fahrten zum in der Justizvollzugsanstalt inhaftierten Mandanten grundsätzlich freisteht, kommt auch insoweit der Grundsatz zum Tragen, dass der Verteidiger die Ausgaben für seine Tätigkeit möglichst niedrig halten muss.

 

(entnommen aus RVGreport 2013, 433 – LG Stuttgart) Korinthenkackerei bei den Reisekosten des Anwalts weiterlesen