Sobald ein Strafgericht einen Vorschlag zur Beendigung eines Prozesses macht, wonach der Angeklagte bei einem bestimmten prozessualen Verhalten (meist Geständnis) eine Strafe im gegebenen Rahmen erwarten dürfe, liegt ein Verständigungsvorschlag vor.
Es ist egal, ob das Gericht der Verständigung oder den Gesprächen hierzu einen anderen Namen gibt und ob der Angeklagte dieser Mitteilung über Strafrahmen ausdrücklich zugestimmt hat.
Weder dem Zweck noch dem systematischen Zusammenhang der miteinander konkurrierenden Bestimmungen oder dem Willen des Gesetzgebers lassen sich Anhaltspunkte für eine Privilegierung des § 277 StGB a.F. entnehmen. Erst recht entfaltet § 277 StGB a.F. keine “Sperrwirkung” gegenüber der Urkundenfälschung § 267 StGB, wenn der Tatbestand der Fälschung von Gesundheitszeugnissen nicht (vollständig) erfüllt ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2022 – 5 StR 283/22).
Die Aufrechterhaltung der Feststellungen durch eine Entscheidung der Revisionsinstanz erstreckt sich allein auf die der Strafzumessung im ersten Urteil zu Grunde gelegten Tatsachen. Die Wertungsentscheidung, ob die betreffende Tat als minder schwerer Fall einzustufen ist, ist im neuen Rechtsgang auf der Basis der Feststellungen des früheren Urteils eigenständig neu zu treffen (BGH Beschluss 26. Juli 2022 – 3 StR 126/22).
Die Revision einer Angeklagten von “Die Drei von der Parkbank” hatte mit einer Verfahrensrüge Erfolg, soweit das Landgericht Hamburg für sie eine Strafaussetzung zur Bewährung abgelehnt hat. Denn hierbei hat es Verhalten der Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung herangezogen, das nicht prozessordnungsgemäß in die Beweisaufnahme eingeführt worden war (Beschluss vom 11. Mai 2022 – 5 StR 306/21).
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat auf die Revision einer Nebenklägerin das Urteil des Landgerichts Berlin wegen eines tödlichen Messerstichs gegen einen 13-jährigen Jungen im Monbijoupark aufgehoben, soweit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes unterblieben ist. Der Umstand, dass der Angeklagte das Kind tötete, um ihm eine Lektion zu erteilen, und seine Äußerung gegenüber seiner Begleiterin hätten bei der Erörterung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe einbezogen werden und Anlass für eine nähere Prüfung sein müssen (Urteil vom 30. März 2022 – 5 StR 358/21).
Auch der 5. Senat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von Frankreich übermittelten Daten des Anbieters EncroChat als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie im vorliegenden Fall der Aufklärung schwerer Straftaten dienen (Beschluss vom 2. März 2022 – 5 StR 457/21).
Distanziert sich der ehemalige Kommandant einer militanten islamistischen Kampfgruppe nicht glaubhaft von seiner Rolle im syrischen Bürgerkrieg, kann keine positive Kriminalprognose gestellt werden. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs verbessert die Einlassung, er habe sich den Islamisten nur zur Suche nach Alliierten und Geldgebern angeschlossen, seine Lage nicht: Es sei nicht besser, Anschläge aus persönlichem Gewinnstreben zu begehen (BGH StB 1/22).
Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun in einem vom Kollegen RA Stehr, RA Dr. Strate und mir verteidigtem Encro-Chat Verfahren sich zur Verwertbarkeit der in unseren Augen absolut rechtsstaatswidrig erlangten Daten eine Entscheidung getroffen. Ist das aber auch eine richtungsweisende Entscheidung? Kurz etwas zum Beschluss vom 08.02.2022 – 6 StR 639/21.
Sind Sie auch über die Überschrift gerade gestolpert und fragen sich, wie so etwas möglich sein kann? Die Kosten sind den Nebenklägern auch noch auferlegt worden. So kann es gehen. Also: Ich kläre Sie mal über diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf.
Bei der Prüfung eines minder schweren Falles ist es für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen notwendig, das Gewicht seiner Beihilfehandlung zu berücksichtigen, selbst wenn die Haupttat schwer wiegt (Beschluss vom 7. September 2021 – 1 StR 302/21).
Wer bei einer Flucht vor der Polizei mit einem Auto auf einem Radweg einen Fußgänger verletzt, handelt nicht unbedingt wegen der Gefährlichkeit seines Tuns mit Tötungswillen ( BGH, Urteil vom 30.07.2021 – 4 StR 333/20).
Die Vorschrift des § 252 StPO schließt jede Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage aus. Zwar kann der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge die Verwertung seiner Angaben im Ermittlungsverfahren gestatten; dies setzt aber eine qualifizierte Belehrung über die Folgen dieser Freigabe voraus (BGH Urteil vom 11. August 2021 – 6 StR 84/21).
Die spätere Beauftragung zur Prüfung über das Vermögen einer Stadt, könnte den Vorwurf der Untreue begründen (Bundesgerichtshofes Urteil vom 14. Juli 2021 – 6 StR 282/20). Aber auch die anderen Aufhebungsgründe sind interessant.
Die Weitergabe von Kinderpornografie an nur eine einzige andere Person – selbst an den Vortäter – ist vom Begriff der Verbreitung erfasst (BGH, Urteil vom 28.04.2021 – 2 StR 47/20).
Wer Cannabis-Setzlinge einkauft, um sie anzubauen und die Ernte gewinnbringend zu verkaufen, hat sich noch nicht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht (Beschluss vom 27.05.2021 – 5 StR 337/20).