Journalist wegen Bildmanipulation verurteilt
Ein Journalist wurde wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte auf X ein manipuliertes Bild von Nancy Faeser mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ gepostet (AG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24).
Meinungsfreiheit oder gezielte Verleumdung? Ein Journalist des Onlineportals „Deutschland-Kurier“ wurde verurteilt, weil er Innenministerin Nancy Faeser ein gefälschtes Zitat unterjubelte. Der Fall bewegt – nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Denn was darf Satire – und wann wird aus Kritik strafbare Schmähung?
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Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung setzt eine umfassende Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht voraus. Wird eine solche Abwägung nicht vorgenommen, liegt ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vor. (BVerfG, Beschluss vom 16.01.2025 – 1 BvR 1182/24).
Mandantin darf Anwalt als inkompetent bezeichnen! weiterlesen →
Ein 64-jähriger Rentner sieht sich nach einem satirischen Meme über Wirtschaftsminister Habeck mit einer Polizeirazzia konfrontiert. Der Fall wirft Fragen auf: Ist das noch eine angemessene Reaktion auf politische Kritik oder geht hier die Staatsmacht zu weit? Ist die Razzia ein Angriff auf die Meinungsfreiheit? Was erwarteten die Ermittler zu finden? Ein Lagerhaus voller Memes und Schimpfwörter?
Habeck als “Schwachkopf”: Darf Satire nicht mehr alles? weiterlesen →
Wer eine Corona-Schutzmaske mit einem aufgedruckten Hakenkreuz in einem Twitter-Post zeigt, um damit die Corona-Politik der Bundesregierung zu kritisieren, macht sich strafbar. Die sogenannte Sozialadäquanzklausel greift nicht (KG, Urteil vom 30.09.2024 – 2 ORs 14/24).
Revision: Keine straflose Kritik an Corona-Politik weiterlesen →
In einem bemerkenswerten Beschluss vom 16. April 2024 hebt das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung der Meinungsfreiheit hervor und unterstützt einen Journalisten gegen die Einschränkungen der Bundesregierung.
Die Entscheidung des Kammergerichts (Berlin) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Sie verfehlt erkennbar den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Indem das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht wiedergegebene Schlagzeile ausblendet, verharrt seine Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des Kurznachrichtentextes (BVerfG – 1 BvR 2290/23 – Beschluss vom 16. April 2024).
Bundesverfassungsgericht verteidigt Meinungsfreiheit gegen Regierungszensur weiterlesen →
Mit Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Entscheidungen der Fachgerichte, mit denen ein Besuch des inhaftierten Beschwerdeführers durch einen Journalisten zum Zwecke eines Interviews untersagt wurde, den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen (Beschluss vom 16. Juni 2022 – 2 BvR 784/21)
Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten Beschwerdeführers zum Zwecke eines Interviews erfolgreich weiterlesen →
Angehende Lehrer in Berlin sollten Fotos ihrer Tattoos machen und an die Verwaltung schicken. Nun stoppte die Bildungssenatorin Busse das Vorgehen. Aber warum stoppte sie das wirklich?
Rechtswidrige Gewissensüberprüfung per Haut-Screening? weiterlesen →
Facebook darf als “Hassrede” eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren, das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 25. Juni 2018 (15 W 86/18) entschieden. Der Kommentar sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die Einordnung des Kommentars als sogenannte “Hassrede” durch Facebook war durch das Oberlandesgericht nicht zu beanstanden.
Facebook darf als “Hassrede” eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren weiterlesen →
Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Fall (zwar Zivilrecht) sich für die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei in Frage stehenden Werturteilen in zwei Stufen ausgesprochen. Die Meinungsfreiheit muss stets zurücktreten, wenn die Äußerung die Menschenwürde antastet oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung erweist. Meinungsfreiheit à la OLG Rostock weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock