BGH: Wer schreibt, der bleibt?

BGH

 

Der Bundesgerichtshof fasste am 20. Februar 2014 einen Beschluss (2 ARs 414/13 2 AR 315/13). An sich nichts Besonderes. Das geschieht wohl jeden Tag (außer am Wochenende), wenn man sich die Datenbank des BGH aufmerksam liest. In dem hier besprochenen Beschluss war aber der letzte Satz interessant: Der Senat weist darauf hin, dass weitere Eingaben des Antragstellers in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden.

 

Sachverhalt: Der Senat hat am 30. Januar 2014 die Beschwerden des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. und 24. September 2013 auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Gegen diese Entscheidung wendete sich der Beschwerdeführer mit der Gehörsrüge; gleichzeitig erhob er Gegenvorstellung.

 

Die Gehörsrüge ist unbegründet. Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 30. Januar 2014 die Beschwerden schon deshalb als unzulässig verworfen, weil gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts eine Beschwerde grundsätzlich nicht zulässig ist und auch ein in § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 StPO bezeichneter Ausnahmefall nicht vorlag. Bei seiner Entscheidung hat der Senat keinen Verfahrensstoff verwertet, zu dem der Beschwerdeführer nicht gehört wurde. Der entsprechende Antrag des Generalbundesanwalts vom 5. Dezember 2013 ist dem Beschwerdeführer zugeleitet worden; er hat hierzu mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 Stellung genommen. Sein Vorbringen wurde vom Senat umfassend zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Sein Vorbringen hat auch als Gegenvorstellung keinen Erfolg. Der Senat weist darauf hin, dass weitere Eingaben des Antragstellers in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden.

 

Da hat wohl jemand die hohen Richter genervt.

 

Doch: „Wer schreibt, der bleibt“?!

 

Es ist eben gut, die Dinge aufzuschreiben. Wer schriftliche Zeugnisse hinterlässt, wird nicht vergessen. Das dachte sich wohl der Antragsteller auch. 🙂

 

Es klingt so, als ob die Richter den Antragsteller nicht vergessen werden und seine Schriftsätze in den Akten ewigen Bestand haben werden. Zeil erreicht! 😉

 

In diesem Sinne belustigt ins Wochenende

 

Thomas Penneke

Strafverteidiger Rostock

 

 

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