Tatzeit: Nacht zum Freitag, irgendwann im Jahr 33 n. Chr. Tatort: Garten Gethsemane, Jerusalem Ermittlungsbehörde: Eine Truppe mit Fackeln, Schwertern und einem Mann mit extrem schlechtem Freundeskreis
Anklage: Ruhestörung durch Messias-Gehabe, Verstoß gegen das Blasphemiegesetz § 1 AT, unerlaubte Brotvermehrung
Wer eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage umstößt, macht sich strafbar – auch ohne sichtbare Beschädigung. Das OLG Hamm entschied, dass schon die vorübergehende Funktionsunfähigkeit der Anlage ausreicht (§ 316b StGB) (OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2025 – 4 ORs 25/25).
Ein Wuttritt gegen den Blitzer kann teuer werden – selbst wenn nichts kaputtgeht. Das OLG Hamm hat entschieden: Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage gezielt lahmlegt, begeht eine Straftat. Der Betroffene muss nun 1.600 Euro zahlen. Und das, obwohl das Gerät technisch einwandfrei blieb.
Ein Journalist wurde wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte auf X ein manipuliertes Bild von Nancy Faeser mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ gepostet (AG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24).
Meinungsfreiheit oder gezielte Verleumdung? Ein Journalist des Onlineportals „Deutschland-Kurier“ wurde verurteilt, weil er Innenministerin Nancy Faeser ein gefälschtes Zitat unterjubelte. Der Fall bewegt – nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Denn was darf Satire – und wann wird aus Kritik strafbare Schmähung?
Wer sich in der Sauna minutenlang auf Kunststoffmatten am 90-Grad-Ofen die Füße verbrennt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das LG Coburg entschied, dass längeres Stehen in der Sauna kein typisches Nutzerverhalten sei und der Betreiber nicht hafte (LG Coburg, 52 O 439/23 Urteil vom 19.11.2024).
Sauna und Smalltalk – keine gute Kombination, zumindest nicht direkt am Ofen. Ein Mann forderte 5.000 Euro Schmerzensgeld für Verbrennungen an den Füßen. Doch das LG Coburg winkte ab: Wer stehen bleibt, steht auf eigenes Risiko. Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.
Die Teilnahme am Schwarzen Block der G20-Demonstration 2017 in Hamburg kann ein ausreichender Grund für den Widerruf des kleinen Waffenscheins sein. Das OVG Schleswig entschied, dass eine aggressive Grundhaltung für Zweifel an der Zuverlässigkeit nach dem WaffenG genügt (OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.2025 – 4 LB 37/23).
G20-Demonstration, Schwarzen Block, Verfassungsschutz – eine Kombination, die Jahre später noch Konsequenzen hat. Ein Mann verlor seinen kleinen Waffenschein, weil er 2017 an der „Welcome to Hell“-Demo teilnahm. Er zog bis vor das OVG Schleswig, doch ohne Erfolg. Wer mitmarschiert, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden später misstrauisch werden.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des LG Lübeck gegen einen früheren Staatsanwalt wegen sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben. Die Beweiswürdigung war fehlerhaft, insbesondere hinsichtlich der Schuldfähigkeit (BGH, Beschluss vom 15.01.2025 – 5 StR 434/24).
Es ist einer der heikelsten Fälle der jüngeren Strafjustiz: Ein ehemaliger Staatsanwalt soll seinen Sohn sexuell missbraucht haben – verurteilt, dann revidiert. Der BGH hat das Urteil des LG Lübeck aufgehoben. Der Grund: fehlerhafte Beweiswürdigung zur Frage der Schuldfähigkeit. Ein hochsensibler Fall geht in die nächste Runde. Beweiswürdigung ist eben kein Ratespiel
Eine angehende Kriminalpolizistin darf wegen sichtbarer Tätowierungen nicht pauschal abgelehnt werden. Das VG Berlin entschied, dass das Land Berlin erneut über die Bewerbung entscheiden muss, da die Tattoos keine negativen Auswirkungen auf die amtliche Funktion haben (VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2025 – VG 26 L 288/24).
Polizei und Tattoos – ein heikles Thema? Früher vielleicht. Heute gehören Tätowierungen längst zum Straßenbild, und das sieht auch die Justiz so. Eine Bewerberin mit Rosenblüten-Tattoos auf den Händen musste gegen ihre Ablehnung klagen – und hat nun gute Chancen, doch noch Kriminalpolizistin zu werden.
Das Bundesverkehrsministerium führt im Rahmen eines Modellprojekts ein neues Verkehrsschild ein, das ausdrücklich vor „Ablenkung durch Mobiltelefone“ warnt. (Az.: BMVI 1/4-2025)
Ein potenzieller Vater kann sich nicht gegen eine Gesamt-Genom-Sequenzierung wehren, wenn ein herkömmlicher DNA-Test keine Klarheit bringt. Das Interesse des Kindes an der Klärung seiner Abstammung überwiegt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.01.2025 – 13 WF 93/24).
Wenn (zwei) eineiige Zwillinge mit derselben Frau schlafen, wird die Vaterschaftsfrage knifflig. Ein herkömmlicher DNA-Test hilft da nicht weiter – doch das OLG Oldenburg sagt: Dann muss eben modernste Genom-Analyse ran. Dass die potenziellen Väter keine Lust auf „Gen-Forschung am eigenen Körper“ haben, spielt keine Rolle.
Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung setzt eine umfassende Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht voraus. Wird eine solche Abwägung nicht vorgenommen, liegt ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vor. (BVerfG, Beschluss vom 16.01.2025 – 1 BvR 1182/24).
Die Tötung einer Wölfin wegen möglicher Paarung mit einem Hofhund war rechtswidrig. § 45a Abs. 3 BNatSchG erlaubt nur die Entnahme von Hybriden – nicht präventiv den Abschuss der Wölfin (OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2025 – 1 LB 175/23 OVG).
Wenn eine Wölfin mit einem Boxer-Rüden anbandelt, ist das noch lange kein Grund, zur Waffe zu greifen. Das OVG Greifswald hat klargestellt: Flirten ist kein Abschussgrund. Eine Wolfs-Lovestory wurde zum Präzedenzfall – mit überraschendem Happy End.
Eine Schöffin, die während der Beweisaufnahme private Notizen verfasst, kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Das LG Dortmund entschied, dass ihr Verhalten Zweifel an der unparteiischen Verhandlungsführung begründet (LG Dortmund, Beschluss vom 08.11.2024 – 45 Ns 131/22 250 Js 847/19).
Schöffen sollen im Gerichtssaal über Recht und Gerechtigkeit wachen – nicht über ihre Einkaufsliste. Eine Dortmunder Schöffin kritzelte während der Beweisaufnahme private Notizen in ihr Notizbuch. Das LG Dortmund entschied: So geht’s nicht!
Die Verurteilung der Angeklagten Lina E. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen ist rechtskräftig. Der BGH verwarf sowohl die Revision der Angeklagten als auch die des Generalbundesanwalts (BGH, Urteil vom 19.03.2025 – 3 StR 173/24).
Das Kapitel Lina E. ist juristisch abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Leipziger Linksextremistin weitgehend bestätigt. Damit bleibt das Urteil des OLG Dresden bestehen. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten bleibt unangetastet. Ein Rückblick auf ein Verfahren, das politische wie juristische Wellen schlug.
Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg wurde mit einem Bußgeld von 3.500 Euro belegt, weil er unerlaubt personenbezogene Daten aus dem Melderegister abrief, um eine private „Schönheitsskala“ zu pflegen. Der Verstoß gegen die DS-GVO wurde als schwerwiegend eingestuft.
Manche sammeln Briefmarken, andere erstellen fragwürdige Listen. Ein Polizeibeamter missbrauchte seine Befugnisse, um Frauen nach ihrem Aussehen zu bewerten – mithilfe des Melderegisters. Die Konsequenz: 3.500 Euro Bußgeld. Doch der Fall ist kein Einzelfall.
Ein führender Ultra-Fan von Fortuna Köln darf laut VG Düsseldorf nicht nur aus dem Stadionumfeld, sondern aus dem gesamten Stadtgebiet Duisburg verbannt werden. Das Stadionverbot allein sei zur Gefahrenabwehr nicht ausreichend (VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2025 – Aktenzeichen: 18 L 745/25).
Ultra-Fans sind für ihre Leidenschaft bekannt – dieser hier jedoch mehr für seine Gewaltbereitschaft. Ein Fortuna-Köln-Anhänger hat sich über Jahre hinweg einen Namen gemacht, allerdings nicht auf der Tribüne, sondern im Polizeibericht. Nun hat das VG Düsseldorf entschieden: Duisburg bleibt für ihn tabu.