Wenn Tote krank machen – PTBS des Leichenumbetters

Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Leichenumbetters kann nach § 9 Abs. 2 SGB VII als Wie-Berufskrankheit anerkannt werden, wenn Leichenumbetter wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind und diese Einwirkungen abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer PTBS sind. (BSG Urteil im März 2026)

Psychische Erkrankungen finden in der Berufskrankheiten-Verordnung bislang keinen Platz. Wer im Beruf seelischen Schaden nimmt, steht damit vor einer geschlossenen Tür der Unfallversicherung – es sei denn, er findet den Umweg über § 9 Abs. 2 SGB VII.

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Unsachliches Mundwerk: Anwalt trägt Auslagen

Bei Einstellung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen anderweitiger Ahndung kann die Auferlegung der Auslagen auf den Anwalt trotz Verfahrensbeendigung rechtmäßig sein – insbesondere bei einschlägigen Vorbelastungen.

Wird ein Rechtsanwalt wegen wiederholter Pflichtverletzungen auffällig, muss er im Kostenverfahren auch nach Verfahrenseinstellung mit unangenehmen finanziellen Konsequenzen rechnen. Entscheidend ist dabei das anwaltliche Vorverhalten und die Korrektheit der Verfahrenseinleitung (AGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2025 – 2 AGH 7/25).

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Geheimnisverrat per Handy: Wie ein paar Dienstplan-Fotos eine Polizeikarriere sprengen

Die mehrfache Weitergabe interner Polizeidienstpläne und vertraulicher Verfahrensinformationen per Handy durch eine Polizeibeamtin auf Probe erfüllt den Tatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) und rechtfertigt aufgrund des erheblichen Vertrauensverlustes die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.

Eine 32-jährige Polizistin aus Mecklenburg-Vorpommern hat über Jahre hinweg interne Dienstpläne abfotografiert und an private Kontakte gesendet sowie den vertraulichen Status einer Zeugenvernehmung weitergegeben. Das Amtsgericht Pasewalk verhängte eine Geldstrafe; der Dienstherr trennte sich von ihr durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.

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24 Schlagstockhiebe, eine Lüge – und das Karriereende

Ein Polizeibeamter, der bei einer Festnahme unverhältnismäßige Polizeigewalt anwendet und anschließend bewusst falsche Strafanzeige wegen Widerstands stellt, zerstört nach Auffassung des VG Wiesbaden (Urteil vom 12.02.2026 – 28 K 993/24.WI.D) das Vertrauen in seine Amtsführung endgültig und ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Das VG Wiesbaden hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Polizeibeamter seine dienstliche Stellung in mehrfacher Hinsicht missbrauchte. Ausgangspunkt war ein massiver Schlagstockeinsatz gegen einen bereits am Boden befindlichen Täter in einer Drogeriefiliale. Hinzu kam eine Strafanzeige, die nach Auswertung von Videoaufnahmen als bewusst wahrheitswidrig erkannt wurde. Die Vorverurteilung durch das LG Kassel wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger bildete die strafrechtliche Grundlage. Disziplinarrechtlich stellte sich die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung im Polizeidienst noch tragbar ist.

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Amoklauf mit KI-Hilfe?

Stellen wir uns vor: Ein Amokläufer erkundigt sich vor der Tat bei ChatGPT, wie er möglichst viele Menschen verletzen kann. Danach zieht er los und setzt seine Pläne um. Die Empörung wäre vorprogrammiert, die Forderung nach einer Klage gegen den KI-Anbieter ebenso. Doch was würde eine solche Klage straf- und zivilrechtlich in Deutschland überhaupt leisten?

In den USA wird bereits ganz konkret versucht, aus der Nutzung von ChatGPT straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für den Betreiber abzuleiten: So berichten US-Medien über ein laufendes Verfahren aus Florida, in dem OpenAI vorgeworfen wird, ChatGPT habe einen Schützen bei der Planung eines Mass Shootings unterstützt, indem der Chatbot Informationen zu Waffen und zur logistischen Vorbereitung des Angriffs geliefert haben soll.

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Porsche gegen Dalmatiner – Paketzusteller darf auf Motorhaube sitzen

AG München, Urteil vom 12.02.2026: Flucht eines Paketzustellers auf die Motorhaube vor bellenden Hunden begründet keine Haftung des Zustellers; Tierhalterhaftung und Mitverschulden des Halters schließen Ansprüche aus.

Ein Paketzusteller flüchtet vor drei bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne. Der Halter der Hunde verlangt Schadensersatz für angebliche Kratzer und Dellen. Das Amtsgericht München musste klären, wer das wirtschaftliche Risiko dieser Fluchtsituation trägt.

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Muckibude hinter Mauern – warum die JVA jetzt auch Kalorien stemmen muss

 OLG Schleswig, Beschluss vom 13.10.2025 – 2 Ws 60/25 Vollz: Nutzt ein Gefangener anstaltsseitig organisierte Sportangebote, muss ein dadurch entstehender Ernährungsmehrbedarf grundsätzlich durch die Anstaltsverpflegung gedeckt werden; ein Verweis auf den privaten Einkauf ist unzulässig (OLG Schleswig 13.10.25 – 2 Ws 60/25).

Sport ist im Strafvollzug längst kein nettes Freizeitangebot mehr, sondern nach dem schleswig-holsteinischen Landesstrafvollzugsgesetz ein besonders bedeutender Baustein des Vollzugsziels. Was bislang gern übersehen wurde: Wer den Häftling zum Laufen bringt, muss auch dafür sorgen, dass er nicht auf halber Strecke mangels Kalorien zusammenklappt. Das OLG Schleswig hat diese eher banale Erkenntnis nun rechtlich verbindlich gemacht.

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Dildo egal, „Du“ verboten

Was als Routine begann, endete in einem der kurioseren Fälle militärischen Disziplinarrechts: Bei einer Zimmerkontrolle im Assistenzeinsatz stieß eine Unteroffizierin auf ein Sexspielzeug im Zimmer eines Grundwehrdieners. Die Situation soll das eskaliert sein.

Der Soldat fühlte sich in seiner Privatsphäre verletzt und wandte sich an seinen Vorgesetzten. Der Vorwurf: Mobbing und unangemessenes Verhalten. Heute: Aus anderen Ländern – Österreich!

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Süchtig gemacht? Meta und Google zahlen

US-Bezirksgericht Los Angeles, Urteil gegen Meta Platforms Inc. und Google LLC (YouTube) – Geschworenenentscheidung im Verfahren KGM v. Meta/Google: Schadensersatz in Höhe von insgesamt 6 Millionen Dollar wegen fahrlässiger Produktgestaltung und unzureichender Risikoaufklärung im Zusammenhang mit dem Suchtpotenzial sozialer Medien.

Social-Media-Plattformen stehen seit Jahren unter dem Verdacht, ihre Dienste bewusst so zu gestalten, dass Nutzer möglichst lange – und möglichst abhängig – dabei bleiben. In Los Angeles hat eine Jury diesen Verdacht nun erstmals in einer zivilrechtlichen Verurteilung gegen Meta und Google gegossen. Das Urteil ist kein Einzelfall mehr; es ist ein Signal “aus anderen Ländern”.

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Wenn Rettungsromantik aufs Tierschutzgesetz prallt

Der Fall „Timmy, der Wal in der Ostsee“ zeigt exemplarisch den Konflikt zwischen emotionaler Rettungslogik, biologischer Realität und den Grenzen des Tierschutzgesetzes.

Ein geschwächter Buckelwal in der Ostsee, ein privater Millionen-Rettungsversuch, ein Umweltminister, der auf einem Boot übernachtet, und ein ganzes Land im Livestream-Modus: Timmy, der Wal in der Ostsee, ist längst mehr als ein Meeressäuger in Not. Biologisch ist er ein Hochseejäger am falschen Ort, politisch ein Symbolobjekt, rechtlich ein Stresstest für das Tierschutzgesetz. Im Spannungsfeld zwischen „Wir müssen alles versuchen“ und „Wir dürfen sein Leiden nicht verlängern“ stellen sich unangenehme Fragen: Was ist noch Hilfe, ab wann wird es Quälerei – und darf man einen Wal sterben lassen?

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47.000 Taten, 486 Angeklagte – warum der „Mega-Prozess in El Salvador“ ein rechtsstaatlicher Albtraum ist

Der Mega-Prozess in El Salvador mit 486 Angeklagten, zehntausenden Taten und Ausnahmezustand zeigt, wie schnell Strafjustiz zur Massenverwaltung werden kann.

In El Salvador läuft derzeit ein Strafverfahren, das in seiner Dimension alles sprengt, was wir aus Europa kennen. 486 mutmaßliche Mitglieder der Mara-Salvatrucha (MS-13) sollen für mehr als 47.000 Straftaten zwischen 2012 und 2022 verantwortlich sein, darunter Mord, Erpressung sowie Drogen- und Waffenhandel. Grundlage des Verfahrens ist ein seit 2022 geltender Ausnahmezustand, der mehrfach verlängert wurde und verfassungsmäßige Rechte einschränkt. Der Mega-Prozess in El Salvador wirft grundlegende Fragen nach rechtsstaatlichen Mindeststandards und einem fairen Verfahren auf. Vor allem zeigt er, wie dünn die Trennlinie zwischen Strafjustiz und politischer Machtdemonstration sein kann.

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„Ekelhafd” – Wenn der Pullover zum Disziplinarfall wird

Ein Lehrer, der während des Schuldienstes eine Plakette mit politischer Botschaft trägt, verstößt gegen das beamtenrechtliche Gebot der politischen Zurückhaltung – die Meinungsfreiheit tritt insoweit zurück. Das gilt erst recht für politisch eindeutige Kleidung im Unterricht (in direkter Anlehnung an: BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 – 2 C 50.88, BVerwGE 84, 292)

Mode ist Ausdruck der Persönlichkeit. Im Dienst als Beamter jedoch sind Grenzen zu beachten. Eine Lehrerin aus Ahlbeck in Mecklenburg-Vorpommern hat diese Grenzen im März 2026 offenbar überschritten – zumindest nach Einschätzung des zuständigen Bildungsministeriums. Der Pullover mit der Aufschrift „ekelhafd”, der als Anti-AfD-Botschaft verstanden wird, hat einen Vorgang ausgelöst, der nun auf mehreren Ebenen aufgearbeitet wird. Die Rechtslage ist dabei klarer, als manche hoffen mögen.

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Telemedizin: Rezept per Fragebogen bei Erektionsstörungen und Akne?

BGH, Beschluss vom 26.03.2026 – I ZR 118/24: Der BGH setzt das Revisionsverfahren aus und legt dem EuGH die Frage vor, ob das Werbeverbot für ärztliche Fernbehandlungen gemäß § 9 HWG mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV vereinbar ist, wenn in Irland ansässige Ärzte Leistungen auf dem deutschen Markt anbieten, die nicht den hiesigen fachlichen Standards entsprechen.

Im Kern geht es um die Frage, ob ein nationales Werbeverbot den grenzüberschreitenden Vertrieb telemedizinischer Leistungen blockieren darf. Und damit steht ein Stück europäisches Binnenmarktrecht gegen deutsches Gesundheitsrecht.

Anwalt Penneke liest Entscheidungen im Zivilrecht und äußert sich dazu? 🙂 JA! 🙂

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KI-Irrtum mit Handschellen

KI-gestützte Gesichtserkennung gilt als modernes Ermittlungswerkzeug. Sie liefert schnelle Treffer, entlastet Beamte und soll die Aufklärungsquote steigern. Doch der Fall der Angela Lipps aus Tennessee zeigt, was passiert, wenn ein algorithmischer Hinweis unkritisch als gesicherte Identifizierung behandelt wird: Eine unbescholtene Frau verliert Freiheit, Zuhause, Auto und Hund – wegen eines Softwarefehlers und menschlichen Versagens im Umgang damit.

Der Fall wirft grundlegende Fragen zum rechtsstaatlichen Umgang mit KI-Beweismitteln auf. Aus anderen Ländern….

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Gebetsdemonstration vor Abtreibungspraxis

Ein auf § 13 VersG NRW i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 SchKG gestütztes Versammlungsverbot im 100-Meter-Umkreis einer Abtreibungspraxis ist rechtswidrig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Weg der Schwangeren zur Praxis einem „Spießrutenlauf” gleichkommt. – VG Aachen, Urteil vom 18.03.2026, 6. Kammer.

Seit dem Inkrafttreten von § 13 Abs. 3 SchKG nehmen Behörden die Schutzzonenregelung mitunter als Pauschalermächtigung. Wer eine Versammlung in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung anmeldet, bekommt schnell ein Verbot. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dieser Praxis nun widersprochen – klar und ohne Umschweife.

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