🌳 Robin-Hood-Baum gefällt: Zwei Männer verurteilt

Zwei Männer wurden für das Fällen des berühmten „Robin-Hood-Baums“ in Nordengland wegen Sachbeschädigung verurteilt.

Robin-Hood-Baum gefällt – ein Akt des Vandalismus erschüttert Großbritannien. Der ikonische Berg-Ahorn gefällt. Nun hat das Newcastle Crown Court zwei Männer für diese Tat verurteilt.

Heute aus der Rubrik: Aus anderen Ländern! – als kleine Sonntagslektüre.

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🚗 Kein Niqab am Steuer

VGH bestätigt Verhüllungsverbot

Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss erkennbar bleiben. Der VGH Kassel bestätigt mit unanfechtbarem Beschluss (12.05.2025 – 10 A 1702/22.Z): Eine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen, da dieser die Identifizierbarkeit verhindert.

Ein Schleier am Steuer? Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden: Eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab beim Autofahren gibt es nicht – auch nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit. Die Richter bestätigten das in der StVO verankerte Verhüllungsverbot.

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Lächeln für die Kamera? Kein Anspruch auf Video-Kopie

Datenschutz first, Selfie später?

Wer mit der Berliner S-Bahn fährt, wird gefilmt – aber bekommt nicht unbedingt das Video. Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO scheitert jedenfalls an den Interessen des Betreibers, wie das OVG Berlin-Brandenburg klarstellt.

Datenschutz à la Bahn: Ein Fahrgast der Berliner S-Bahn wollte eine Kopie des Überwachungsvideos, das ihn während der Fahrt zeigt. Die Antwort der Bahn? Nein. Die Antwort des Gerichts? Auch nein. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt nicht alles her, was sich Fahrgäste wünschen.

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👮‍♂️ WhatsApp-Chat „Itiotentreff“: Wiesbadener Gericht hebt Suspendierung eines Polizisten auf

„Itiotentreff“-Chat reicht nicht für Suspendierung

Ein rassistischer WhatsApp-Chat allein reicht nicht für die Suspendierung eines Polizisten – zumindest laut VG Wiesbaden (VG Wiesbaden Beschluss vom 16. April 2025 – Aktenzeichen: 28 L 149/24.WI.D).

Polizist WhatsApp Suspendierung – klingt nach Klarheit, endet aber im deutschen Disziplinarrecht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten ausgesetzt, der in einer Chatgruppe mit dem vielsagenden Namen „Itiotentreff“ aktiv war. Rassistische, antisemitische und menschenverachtende Inhalte? Ja, aber Meinungsfreiheit. Verfassungsfeindlich? Nicht sicher. Die Entscheidung ist ein Ritt auf der Rasierklinge zwischen Loyalitätspflicht und Grundrechten.

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🤡 Böhmermann doxxt YouTuber: Strafbar oder Clownswelt?

Böhmermann doxxt, der Gebührenzahler zahlt.
Willkommen in der „Clownswelt“.

Doxing live im ZDF? Die öffentliche Enttarnung eines anonymen YouTubers durch Jan Böhmermann sorgt für Kritik – und stellt die Frage: Ist das noch Satire oder bereits ein Verstoß gegen § 126a StGB?

Am 09. Mai 2025 hat Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ die Identität des anonymen YouTubers hinter dem Kanal „Clownswelt“ offengelegt. Dabei nannte er Name, Wohnort und beruflichen Hintergrund – und setzte sich dem Vorwurf des Doxings aus. Wer bezahlt das? Wir – per Rundfunkbeitrag. Doch leistet man dadurch Beihilfe zu einer Straftat?

Verachtet Böhmermann chronisch die Menschenwürde anderer?

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🧖‍♂️ Saunaliege verteidigt – mit der Faust

Liegenstreit in der Sauna eskaliert: 3.000 Euro Schmerzensgeld nach Schlägerei

Wer eigenmächtig eine mit Handtuch reservierte Liege freiräumt, riskiert nicht nur Ärger mit dem Hotel, sondern auch mit der Justiz – und einem Nasenbeinbruch. (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.10.2024 – 10 O 2087/23).

Liege besetzen ist in deutschen Saunen ein Volkssport – doch wer sich diesem Ritual widersetzt, lebt gefährlich. In einem Luxushotel endete der Konflikt um zwei Handtücher mit einem Faustschlag, einer Operation und einem Urteil. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte über Schmerzensgeld, Schuldanteile und Hotel-Etikette zu entscheiden – und setzte Maßstäbe für zukünftige Thermenkriege.

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📦 Doppelnamen, Passbilder und Biotonnen: Was der Mai bringt

Ab Mai 2025 gibt’s neue Regeln fürs Namensrecht, digitale Passbilder, Biotonnen-Kontrollen – und Microsoft beerdigt Skype.

Gesetzesänderungen Mai 2025: Zwischen Passfoto und Passform wird’s in Deutschland wieder amtlich. Der Gesetzgeber legt Hand an Namensrecht, Mülltrennung und Paketlogistik. Und weil’s noch nicht reicht, stirbt auch noch Skype. Wir zeigen, was sich ab Mai ändert – und was das für Alltag und Amt bedeutet.

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Pornhub & YouPorn: Sperre bestätigt

Wer den Jugendschutz konsequent ignoriert, kann sich nicht auf rechtsstaatlichen Schutz berufen (Beschlüsse der 32. Kammer vom 24. April 2025 (VG 32 L 25/25 und VG 32 L 26/25). Das VG Berlin weist Eilantrag gegen die Sperrung von Pornoseiten zurück – mit deutlichen Worten.

Der Zugriff auf die beliebten Pornoseiten Pornhub und YouPorn bleibt in Deutschland weiterhin gesperrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Sperrverfügungen gegen deutsche Access-Provider in einem Eilverfahren bestätigt – und die Betreiberin der Plattformen scharf kritisiert. Der Fall zeigt: Wer den Jugendschutz aushebelt, verliert vor Gericht nicht nur Sympathie, sondern auch Rechte.

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Lärmkonflikt: OVG Köln gibt Nachtruhe Vorrang

Ein Gaststättenbetreiber im Kölner Severinsviertel muss seine Außenbewirtung ab 22 Uhr einstellen. Wiederholte Lärmverstöße rechtfertigen laut OVG NRW eine behördliche Einschränkung der Öffnungszeiten – selbst ohne eigene Lärmmessung (Beschluss vom 10.04.2025 – OVG NRW Aktenzeichen: 4 B 500/23 (I. Instanz: VG Köln 1 L 1884/22).

Nachtruhe statt Kölsch bis Mitternacht: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass Kölns Ordnungsamt die Sperrstunde für eine Außen­gastronomie im Severinsviertel auf 22 Uhr vorverlegen durfte. Grund war andauernder Lärm, der Anwohnerinnen und Anwohnern den Schlaf raubte. Die Kneipe hatte es auch nach Ermahnungen nicht geschafft, den Lärm ihrer Gäste in den Griff zu bekommen.

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Rauswurf wegen Ritual-Zungenkuss: Kündigung eines Rabbiners

Die fristlose Kündigung eines Berliner Rabbiners durch die Jüdische Gemeinde wegen sexueller Belästigung wurde vom Arbeitsgericht Berlin bestätigt. Das Vertrauen in seine seelsorgerische Stellung habe er nachhaltig missbraucht (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27. März 2025, Aktenzeichen 58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht unter dem Deckmantel spiritueller Rituale. Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Rabbiner fristlos gekündigt werden durfte, weil er das Vertrauen eines weiblichen Gemeindemitglieds in seiner religiösen Funktion missbrauchte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Machtmissbrauch im religiösen Kontext.

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Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als rechtsextrem ein

Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als rechtsextrem ein

Nach jahrelanger “Beobachtung” erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Die Begründung: Angriffe auf die Menschenwürde und eine völkisch-exklusive Ideologie, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sei.

AfD rechtsextrem eingestuft – das ist nun nicht mehr bloß eine Frage der politischen Debatte, sondern das “Ergebnis” einer “Neubewertung” durch den Verfassungsschutz. Nach mehrjähriger “Prüfung” kommt das Bundesamt zu ihrem extremen  Schluss: “Die Partei verfolgt in gesichertem Maße Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.” Was bedeutet das politisch – und vor allem juristisch?

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Trunkenheit, Unfall, Waffe – Schlechte Kombi

Trunkenheit, Unfall, Waffe – Kein Jagdschein für Jäger

Ein Jäger, der mit 1,69 Promille und Jagdwaffe im Auto einen Unfall verursacht, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Das VG Münster verweigert die (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins – unabhängig davon, ob die Waffe geladen war (Urteil vom 01.04.2025 – 5 K 1234/22).

Jagen ist kein Recht, sondern ein Privileg – das VG Münster zieht klare Grenzen. Wer alkoholisiert mit einer Schusswaffe im Auto unterwegs ist, verliert nicht nur den Jagdschein, sondern auch das Vertrauen des Staates. Ob die Waffe geladen war? Spielt keine Rolle.

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Schulverweigerung mit Ansage

Eltern müssen handeln, sagt das OVG NRW

Weigert sich ein schulpflichtiges Kind, am Unterricht teilzunehmen, sind die Eltern verpflichtet, erzieherisch auf das Kind einzuwirken – auch gegen dessen erklärten Willen. Das OVG NRW stellt klar: Gewaltfreie Erziehung heißt nicht Erziehungslosigkeit (Beschluss vom 28.04.2022 – 19 B 151/22).

Das Kind will nicht zur Schule – und die Eltern sagen: „Dann eben nicht.“ Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht das anders. In einem viel beachteten Beschluss stellt es klar: Erziehungspflicht bleibt Erziehungspflicht – auch wenn der Nachwuchs sich querstellt. Und das Kindeswohl endet nicht am Schultor. Doch was war los?

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Nicht versuchter Mord: Nebenklage zulässig

Mord auf Raten? Ehemann darf Nebenkläger werden

Plant die Ehefrau gemeinsam mit ihrem Liebhaber die Ermordung ihres Mannes, darf dieser sich auch dann als Nebenkläger anschließen, wenn der Auftragskiller den Mord nie versucht hat – so das LG Ansbach (Beschluss vom 04.03.2025 – Ks 1060 Js 3390/23).

Auftragsmord mit Hindernissen – der Killer wollte nur kassieren. Doch obwohl der Mord nie versucht wurde, darf der betrogene Ehemann Nebenkläger im Verfahren sein. Das LG Ansbach sieht ein berechtigtes Interesse – denn wer zum Ziel eines Mordkomplotts wird, hat ein Wörtchen mitzureden.

Sachverhalt: Ein Mann macht Urlaub in Thailand, während seine Ehefrau und ihr Liebhaber zuhause anderes planen: seinen Tod. Sie beauftragten einen Killer – der sich allerdings als Blender entpuppte. Statt zu töten, kassierte er nur das Geld. Das Trio landete schließlich gemeinsam auf der Anklagebank – wegen Verabredung zum Mord, der Killer zusätzlich wegen Betrugs.

Nach der Untersuchungshaft zog die Ehefrau mit Einverständnis ihres Mannes wieder in die gemeinsame Wohnung. Der Mann stellte einen Antrag auf Zulassung zur Nebenklage.

Entscheidung: Das LG Ansbach gab dem Antrag statt – auch wenn der klassische Weg nach § 395 Abs. 1 StPO versperrt war. Denn der Mordplan hatte nie das Versuchsstadium erreicht. Das Gericht bejahte aber § 395 Abs. 3 StPO: Bei schweren Folgen der Tat könne eine Nebenklage zur Wahrnehmung der Interessen des Geschädigten geboten sein.

Das Rechtsgut „Leben“ sei in besonderem Maß betroffen – auch ohne konkrete Gefährdung. Die besondere persönliche Situation – gemeinsame Kinder und Vermögen mit der Ehefrau – rechtfertige die Zulassung.

Mehr zur Nebenklage im Strafverfahren gibt’s hier.

Meinung und Schluss: In Sachen Eheverrat setzt dieser Fall Maßstäbe: Urlaub in Thailand, während die Liebste daheim einen Killer anheuert. Nur gut, dass der Möchtegern-Mörder lieber Kasse als Klinge machte. Trotzdem: Wer ein Leben aus dem Weg räumen will, darf nicht auf Formalitäten hoffen.

Der Nebenklägerstatus ist kein bürokratischer Bonus, sondern Ausdruck der Anerkennung von Verletzungen – auch psychischer. Wer Ziel eines Mordkomplotts wird, hat ein Recht darauf, im Gerichtssaal nicht nur Zuschauer zu sein.