💰 Steuern sind Raub?

„Steuern sind Raub“ ist juristisch falsch. Das klingt zugespitzt. Juristisch führt die Aussage jedoch in die falsche Richtung. Raub setzt nach § 249 StGB Gewalt oder eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben voraus. Eine gesetzlich begründete Steuerpflicht erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Politisch bleibt die Parole dennoch interessant. Denn auch der demokratische Gesetzgeber muss Eigentum achten und darf die steuerliche Belastung nicht übermäßig gestalten. Art. 14 GG schützt dabei den privaten Nutzen vermögenswerter Rechtspositionen.

Wie weit darf der Staat bei der Besteuerung gehen?

Sachverhalt

Die politische Parole „Steuern sind Raub“ stellt die staatliche Steuererhebung als unrechtmäßige Wegnahme dar. Das trifft den juristischen Begriff des Raubes jedoch nicht. Nach § 249 StGB sind Gewalt oder eine entsprechende Drohung erforderlich. Gleichzeitig ist die Steuerpflicht keine freiwillige Zahlung. Sie wird durch Gesetz begründet und kann staatlich durchgesetzt werden. Deshalb stellt sich die verfassungsrechtliche Folgefrage: Darf der Staat Einkommen und Vermögen ohne feste Grenze belasten?

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu wichtige Leitlinien entwickelt. Es schützt den privaten Nutzen des Eigentums, lehnt aber eine allgemeine Belastungsgrenze von 50 Prozent für Einkommen- und Gewerbesteuer ab.

Entscheidung / Auswirkungen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Januar 2006, Az. 2 BvR 2194/99, klargestellt, dass sich aus Art. 14 GG keine starre absolute Belastungsgrenze in der Nähe einer hälftigen Teilung ergibt. Der sogenannte Halbteilungsgrundsatz aus der Entscheidung zur Vermögensteuer vom 22. Juni 1995 gilt daher nicht als allgemeine Obergrenze für Einkommen- und Gewerbesteuer. Die frühere Aussage bezog sich auf die damalige verfassungsrechtliche Prüfung der Vermögensteuer.

Eine Grenze bleibt dennoch bestehen. Die Steuer darf nicht übermäßig sein und die Vermögensverhältnisse des Betroffenen nicht grundlegend beeinträchtigen. Unzulässig wird die Belastung insbesondere bei einer erdrosselnden Wirkung.Auch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt diese Linie. Das Bundesverfassungsgericht betont weiterhin den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, verlangt aber die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Meinung und Schluss

💰 Steuern sind Raub? Das klingt zugespitzt. Juristisch führt die Aussage jedoch in die falsche Richtung. Eine Steuer wird durch Gesetz festgesetzt. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Steuern Raub sind. Sie lautet: Wie weit darf der Staat bei der Besteuerung gehen?

Denn Einkommen- und Gewerbesteuer können in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie eingreifen. „Steuern sind Raub“ bleibt juristisch falsch. Politisch trifft die Parole jedoch einen wunden Punkt.

Ich zahle gern Steuern – für Kitas, Schulen, Polizei, Justiz und Sicherheit etc. in unserem Land. Nicht aber für Fahrradwege in Peru, ideologische Projekte zur „Gendergerechtigkeit“ in China oder undurchsichtige NGO-Strukturen, die von politischen Fördergeldern leben und ihre Bedeutung über die vermeintliche Existenz u.a. von Nazis begründen.

Der Staat darf mein Geld nicht wie einen Selbstbedienungsladen behandeln. Im Mittelalter wurden Bürger und Bauern ebenfalls so stark belastet, dass ihnen gerade genug zum Leben blieb. Genau diesen Eindruck gewinnt man heute manchmal wieder: Der Bürger arbeitet, zahlt Steuern und Abgaben, finanziert Angestellte und Betriebskosten – und soll sich für den Rest auch noch bedanken.

Irgendwann ist aber Schluss!

Ich will nicht so viel verdienen müssen, damit nach Steuern, Sozialabgaben, Personal- und Geschäftskosten kaum noch etwas übrig bleibt. Eigentum verpflichtet. Aber es verpflichtet den Bürger nicht dazu, jeden staatlichen Ausgabenwunsch widerspruchslos zu finanzieren.

Das letzte Hemd hat keine Taschen. Der Staat sollte deshalb aufpassen, dass er dem Bürger vorher nicht auch noch die Kleidung auszieht.

Deutlich – Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke!

3 Gedanken zu „💰 Steuern sind Raub?“

  1. Sie haben meine volle Zustimmung! Ganz wichtig und notwendig, daß Sie das so deutlich angesprochen haben! Auch ich zahle gerne Steuern für alles, was unser Land am Laufen hält. Aber nicht für irgendwelche ideologischen Projekte in anderen Ländern und nicht für linke NGOs, die ihre Spinnereien mit unserem Steuergeld finanzieren, während bei uns Schulen, Straßen, Eisenbahnlinien usw. immer mehr verkommen. Auch nicht für Leute, die hier eigentlich gar nichts zu suchen haben. Und dazu kommt, daß wir Steuern zahlen bis zum Gehtnichtmehr, aber zusätzlich noch immer mehr selber finanzieren müssen. Ich wäre unbedingt dafür, daß wir nur soviel Steuern zahlen müssten, wie für unser Land notwendig sind. Alles andere, ohne Ausnahme, müsste in Form freiwilliger Spenden finanziert werden. Mit Betonung auf freiwillig!
    Man soll selber für alles Mögliche vorsorgen, aber dafür bleibt nach Abzug aller Steuern fast nichts mehr. Das ganze System ist total ungerecht. Ich würde es sogar als übergriffig bezeichnen, wofür der Staat unsere Steuern verschwendet, ohne uns zu fragen und ohne daß wir uns dagegen wehren können.
    Juristisch gesehen sind diese Steuern kein Raub, aber zumindest Diebstahl. Denn freiwillig geben wir unser Steuergeld für die ganzen ideologischen Projekte nicht. Es wird uns einfach weggenommen. Im Grunde stehen wir schon im letzten Hemd da.

  2. Es steht schon in dem dicken schwarzen Buch (Fundstelle: Sprüche 29,4), ist also seit langem bekannt:

    “Ein König verleiht durch Gerechtigkeit dem Lande Bestand; wer aber immer neue Abgaben erpreßt, richtet es zugrunde.”

    Paßt auch auf “Staat” statt “König”.

  3. Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass Steuern grundsätzlich Raub sind. In einer Gemeinschaft muss jeder seinen Teil zum Wohl aller beitragen. Im Gegenzug für diese Abgaben erhalten wir gesellschaftliche Stabilität und Schutz vor Zuständen, in denen nur das „Gesetz des Stärkeren“ gilt.

    Steuern können jedoch einen raubähnlichen Charakter annehmen, wenn eine Regierung – völlig losgelöst von den Sorgen und Nöten der eigenen Bevölkerung – immer höhere Abgaben fordert.

    Betrachtet man die Definition: Raub bedeutet, jemandem sein Eigentum durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt zu entziehen. Wie verhält es sich vor diesem Hintergrund mit Steuern? Kaum jemand zahlt sie völlig freiwillig, und eine echte Wahlmöglichkeit besteht nicht. Verweigert man die Zahlung, droht letztlich die Zwangsdurchsetzung durch den Staat – Gewaltandrohung im weiteren Sinne. Gewisse Parallelen lassen sich hier also nicht leugnen.

    Solange Steuereinnahmen für das eigene Land und das Wohl der Gemeinschaft eingesetzt werden, haben wohl die wenigsten Menschen ein Problem damit. Wenn die Abgabenlast jedoch immer weiter steigt, um beispielsweise fremde Kriege zu finanzieren, gerät dieses Prinzip aus dem Gleichgewicht. In einem solchen Fall wird es zur Pflicht der Bürgerinnen und Bürger, Nein zu sagen. Und wenn die eigene Regierung taub für das eigene Volk bleibt, muss dieses Nein eben auch einmal deutlicher formuliert werden.

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