Ein Hausverbot ist kein Weltuntergang – es sei denn, man wohnt direkt über dem Supermarkt. Eine Seniorin wollte sich gegen ihren Rauswurf zur Wehr setzen und klagte auf freien Zugang zu Wurst und Waren. Doch das AG München ließ keine Milde walten: Hausrecht sticht Altersbonus.
Ein Bundespolizist wird wegen Datenverrats und Kontakten zu einem kriminellen Sicherheitsdienst aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Urteil der Disziplinarkammer des VG Göttingen vom 21.05.2025 – 9 A 1/23).
Wer auf dem Papier gegen Kriminelle kämpft, sollte ihnen nicht nebenbei zuarbeiten – schon gar nicht mit Dienstgeheimnissen. Das Verwaltungsgericht Göttingen zieht die Reißleine: Ein Bundespolizist muss gehen. Der Fall zeigt, wie dünn der Grat zwischen Staatsmacht und Vertrauensverlust ist – und wie schwerwiegend der Verrat von Informationen sein kann.
Dürfen auch Strafgefangene Cannabis legal besitzen? Eine kuriose Frage, die das Kammergericht jetzt klar bejaht hat. Entscheidend war der Begriff des „gewöhnlichen Aufenthalts“. Und der liegt nach Ansicht der Richter – ganz legal – in der Zelle.
Das BVerfG hat die Verwerfung einer Revision durch den BGH aufgehoben, weil nicht erkennbar war, worin der behauptete Vermögensschaden liegen sollte – ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (Beschluss vom 09.04.2025 – 2 BvR 1974/22).
Eine brutale Attacke im Tattoostudio – mit Schlagwerkzeugen und Möbelstücken. Trotzdem ist nicht jede Gewalttat gleich eine räuberische Erpressung. Das BVerfG bremst den BGH: Ohne konkreten Vermögensschaden gibt es keinen Straftatbestand – und auch keine einfache Revisionserledigung.
Vier Yakuza-Mitglieder wurden in Tokio festgenommen, weil ihr Büro gegen ein Abstandsgebot zu öffentlichen Einrichtungen – hier: einer Bibliothek – verstieß. Heute ein Beitrag aus der Rubrik: Aus anderen Ländern!
Die Yakuza gilt als eine der berüchtigtsten Verbrecherorganisationen der Welt – brutal, verschwiegen, traditionsverhaftet. Doch diesmal ging es nicht um Erpressung, Drogen oder Gewalt. Die japanische Polizei griff durch, weil ein Büro ein paar Meter zu nah an einer Bibliothek lag. Ein kurioser Fall, der zeigt, wie kreativ der Rechtsstaat sein kann, wenn er organisierte Kriminalität trockenlegen will.
Zwei Männer wurden für das Fällen des berühmten „Robin-Hood-Baums“ in Nordengland wegen Sachbeschädigung verurteilt.
Robin-Hood-Baum gefällt – ein Akt des Vandalismus erschüttert Großbritannien. Der ikonische Berg-Ahorn gefällt. Nun hat das Newcastle Crown Court zwei Männer für diese Tat verurteilt.
Heute aus der Rubrik: Aus anderen Ländern! – als kleine Sonntagslektüre.
Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss erkennbar bleiben. Der VGH Kassel bestätigt mit unanfechtbarem Beschluss (12.05.2025 – 10 A 1702/22.Z): Eine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen, da dieser die Identifizierbarkeit verhindert.
Ein Schleier am Steuer? Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden: Eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab beim Autofahren gibt es nicht – auch nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit. Die Richter bestätigten das in der StVO verankerte Verhüllungsverbot.
Wer mit der Berliner S-Bahn fährt, wird gefilmt – aber bekommt nicht unbedingt das Video. Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO scheitert jedenfalls an den Interessen des Betreibers, wie das OVG Berlin-Brandenburg klarstellt.
Datenschutz à la Bahn: Ein Fahrgast der Berliner S-Bahn wollte eine Kopie des Überwachungsvideos, das ihn während der Fahrt zeigt. Die Antwort der Bahn? Nein. Die Antwort des Gerichts? Auch nein. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt nicht alles her, was sich Fahrgäste wünschen.
„Itiotentreff“-Chat reicht nicht für Suspendierung
Ein rassistischer WhatsApp-Chat allein reicht nicht für die Suspendierung eines Polizisten – zumindest laut VG Wiesbaden (VG Wiesbaden Beschluss vom 16. April 2025 – Aktenzeichen: 28 L 149/24.WI.D).
Polizist WhatsApp Suspendierung – klingt nach Klarheit, endet aber im deutschen Disziplinarrecht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten ausgesetzt, der in einer Chatgruppe mit dem vielsagenden Namen „Itiotentreff“ aktiv war. Rassistische, antisemitische und menschenverachtende Inhalte? Ja, aber Meinungsfreiheit. Verfassungsfeindlich? Nicht sicher. Die Entscheidung ist ein Ritt auf der Rasierklinge zwischen Loyalitätspflicht und Grundrechten.
Doxing live im ZDF? Die öffentliche Enttarnung eines anonymen YouTubers durch Jan Böhmermann sorgt für Kritik – und stellt die Frage: Ist das noch Satire oder bereits ein Verstoß gegen § 126a StGB?
Am 09. Mai 2025 hat Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ die Identität des anonymen YouTubers hinter dem Kanal „Clownswelt“ offengelegt. Dabei nannte er Name, Wohnort und beruflichen Hintergrund – und setzte sich dem Vorwurf des Doxings aus. Wer bezahlt das? Wir – per Rundfunkbeitrag. Doch leistet man dadurch Beihilfe zu einer Straftat?
Verachtet Böhmermann chronisch die Menschenwürde anderer?
Liege besetzen ist in deutschen Saunen ein Volkssport – doch wer sich diesem Ritual widersetzt, lebt gefährlich. In einem Luxushotel endete der Konflikt um zwei Handtücher mit einem Faustschlag, einer Operation und einem Urteil. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte über Schmerzensgeld, Schuldanteile und Hotel-Etikette zu entscheiden – und setzte Maßstäbe für zukünftige Thermenkriege.
Ab Mai 2025 gibt’s neue Regeln fürs Namensrecht, digitale Passbilder, Biotonnen-Kontrollen – und Microsoft beerdigt Skype.
Gesetzesänderungen Mai 2025: Zwischen Passfoto und Passform wird’s in Deutschland wieder amtlich. Der Gesetzgeber legt Hand an Namensrecht, Mülltrennung und Paketlogistik. Und weil’s noch nicht reicht, stirbt auch noch Skype. Wir zeigen, was sich ab Mai ändert – und was das für Alltag und Amt bedeutet.
Der Zugriff auf die beliebten Pornoseiten Pornhub und YouPorn bleibt in Deutschland weiterhin gesperrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Sperrverfügungen gegen deutsche Access-Provider in einem Eilverfahren bestätigt – und die Betreiberin der Plattformen scharf kritisiert. Der Fall zeigt: Wer den Jugendschutz aushebelt, verliert vor Gericht nicht nur Sympathie, sondern auch Rechte.
Nachtruhe statt Kölsch bis Mitternacht: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass Kölns Ordnungsamt die Sperrstunde für eine Außengastronomie im Severinsviertel auf 22 Uhr vorverlegen durfte. Grund war andauernder Lärm, der Anwohnerinnen und Anwohnern den Schlaf raubte. Die Kneipe hatte es auch nach Ermahnungen nicht geschafft, den Lärm ihrer Gäste in den Griff zu bekommen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht unter dem Deckmantel spiritueller Rituale. Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Rabbiner fristlos gekündigt werden durfte, weil er das Vertrauen eines weiblichen Gemeindemitglieds in seiner religiösen Funktion missbrauchte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Machtmissbrauch im religiösen Kontext.