Zur Strafbarkeit des Inbrandsetzens einer Geschwindigkeitsmessanlage hat das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Urteil festgestellt (OLG Braunschweig Urteil vom 18. Oktober 2013 – 1 Ss 6/13), dass dies “nur” eine Sachbeschädigung ist. Es ist grundsätzlich keine Brandstiftung (§ 306 StGB) und auch keine Störung öffentlicher Betriebe (§ 316 b StGB). Blitzer angezündet – nur Sachbeschädigung weiterlesen