Bundesgerichtshof: Die Verhängung einer Bewährungsauflage gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und unterliegt im Beschwerdeverfahren der Aufhebung, wenn der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, nicht auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 – 4 StR 254/13).
In einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2014 – 4 StR 148/14:
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3. Die gemäß § 305a StPO zulässige Beschwerde gegen den Bewährungsbeschluss nach § 268a StPO ist überwiegend begründet. Im Deal müssen Bewährungsauflagen besprochen sein weiterlesen →
Die bloße Vermutung genügt nicht, wenn die Wohnung eines Betroffenen als Beschuldigter durchsucht werden soll. Der angenommene Anfangsverdacht muss immer tragfähig begründet sein. Für einen Durchsuchungsbeschluss ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung erforderlich, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken sowie eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (BVerfG, 2 BvR 2030/04, Beschluss vom 03.Juli 2006, Juris, Rn. 13, Gründe IV. 1. a). Anfangsverdacht muss tragfähig begründet sein weiterlesen →
Der Bundesgerichtshof fasste am 20. Februar 2014 einen Beschluss (2 ARs 414/13 2 AR 315/13). An sich nichts Besonderes. Das geschieht wohl jeden Tag (außer am Wochenende), wenn man sich die Datenbank des BGH aufmerksam liest. In dem hier besprochenen Beschluss war aber der letzte Satz interessant: Der Senat weist darauf hin, dass weitere Eingaben des Antragstellers in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden. BGH: Wer schreibt, der bleibt? weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock