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Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten

BundesgerichtshofBei der Beurteilung der Frage, ob eine Zeugin die Verlobte des Angeklagten war und/oder ist und sie sich deshalb auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, steht dem Vorsitzenden und nach deren Anrufung gemäß § 238 Abs. 2 StPO der Strafkammer ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 – 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69 Rn. 14 mwN). Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten weiterlesen

Drogenbandenprozess Landgericht Schwerin

Februar 2012

Im Februar 2012 erfolgte die Festnahme der Beschuldigten.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen189.html


Oktober 2012

Der Prozessauftakt war damit gekrönt worden, dass ich als zweiter Verteidiger in das Verfahren kam. Der Prozess begann am Landgericht Schwerin. Die Anklage führte die Staatsanwaltschaft Schwerin. Es fanden Gespräche statt an deren Ende ein “Deal” für meinen Mandanten stand, der ihn ca. 10 Jahre hinter Gittern bringen sollte.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogendealer103.html

Februar 2013 (Heiratsantrag im Gericht – solche Momente sind recht selten an einem Gericht)

Der Prozess dauerte schon bis in den Februar 2013 hinein. Der Vorsitzende Richter wollte die schon seit Jahren bestehende Verlobung zwischen meinem Mandanten und der Zeugin nicht wahrhaben, da mein Mandant zum Zeitpunkt der Verlobung noch nicht rechtskräftig geschieden gewesen war. Leider ist eine solche Verlobung in der Zeit einer noch bestehenden Ehe sittenwidrig. In der Verhandlung erneuerte mein Mandant dann (sehr zum Erstaunen der Kammer) seinen Heiratsantrag. Die Zeugin wurde zunächst aus dem Zeugenstand entlassen, weil sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO berufen hatte. Dinge passieren ….. 🙂
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Romantisch-Heiratsantrag-im-Gerichtssaal
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Wende-im-Drogendealerprozess-Kommen-die-Angeklagten-frei

April 2013

Nach etlichen Gesprächen zu einem möglichen Deal erfolgten die Geständnisse der Angeklagten soweit es was zu gestehen gab. Die Staatsanwaltschaft hatte hier bei einigen Treffen ein “Geschäft” gewittert, welches sich jedoch im Zuge der Hauptverhandlung und Vernehmungen von Zeugen nicht als haltbar bewies und durch die Angeklagten aufgeklärt werden konnte.
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Knoten-geplatzt-Angeklagte-aeusserten-sich-vor-Gericht

Mai 2013

Es erfolgte eine Verurteilung meines Mandanten zu 5 Jahren und 11 Monaten. Ein Verfall wurde ebenfalls angeordnet. Diesem nunmehr rechtskräftigen Urteil gingen viele „Deal“-Verhandlungen voraus. Dem Gericht machte es die Verteidigung nicht leicht. Die Verurteilten haben keine Namen von Lieferanten und Abnehmern nennen müssen. Mit dem „Ergebnis“ kann man – in Anbetracht der schweren Vorwürfe – zufrieden sein. Im Übrigen wurden hier gleich noch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) abgeurteilt.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen239.html
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Landgericht-verhaengt-Haftstrafen-fuer-drei-Drogendealer