Schlagwort-Archive: Blitzer

Tritt gegen den Blitzer

Geldstrafe auch ohne Schaden – § 316 b StGB

Wer eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage umstößt, macht sich strafbar – auch ohne sichtbare Beschädigung. Das OLG Hamm entschied, dass schon die vorübergehende Funktionsunfähigkeit der Anlage ausreicht (§ 316b StGB) (OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2025 – 4 ORs 25/25).

Ein Wuttritt gegen den Blitzer kann teuer werden – selbst wenn nichts kaputtgeht. Das OLG Hamm hat entschieden: Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage gezielt lahmlegt, begeht eine Straftat. Der Betroffene muss nun 1.600 Euro zahlen. Und das, obwohl das Gerät technisch einwandfrei blieb.

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Falscher Bescheid von der Stadt? Dann einfach mal die Klappe halten und Einspruch einlegen!

Es passierte! Der unbescholtene Bürger erhält von der Stadt einen Bußgeldbescheid, weil er zu schnell gefahren sei. Er sieht sich das Bild an und erkennt darauf … sich nicht. Es ist auch nicht sein Nummernschild. Der ganze Bescheid scheint falsch zu sein!

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Private dürfen blitzen

Das Oberlandesgericht Rostock sieht die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Schwerin als begründet an und kassiert das Parchimer Anti-Blitzer-Urteil. Das heißt jetzt wohl: Privatfirmen dürfen messen und auswerten. Der Streit geht nun in die dritte Runde. Es wird jetzt neu verhandelt und zwar unter der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Rostock. Private dürfen blitzen weiterlesen

Blitzer angezündet – nur Sachbeschädigung

BrandstiftungZur Strafbarkeit des Inbrandsetzens einer Geschwindigkeitsmessanlage hat das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Urteil festgestellt (OLG Braunschweig Urteil vom 18. Oktober 2013 – 1 Ss 6/13), dass dies “nur” eine Sachbeschädigung ist. Es ist grundsätzlich keine Brandstiftung (§ 306 StGB) und auch keine Störung öffentlicher Betriebe (§ 316 b StGB). Blitzer angezündet – nur Sachbeschädigung weiterlesen