Das Landgericht Schwerin verurteilte meinen Mandanten wegen Betruges mit besonders schwerem Ausmaß (§ 263 I, III Nr. 2 Alt. 1 StGB) zu einer bedingten Freiheitsstrafe. In den Urteilsgründen des Landgerichts Schwerin stellte ich schon fest, dass der Richter sich mit der obersten Rechtsprechung nicht auseinandersetzte, meinen Argumenten in der Verhandlung und im Plädoyer völlig unzugänglich war und nur im Sinne der Staatsanwaltschaft Schwerin verurteilen wollte. Betrug: kein Vermögensschaden besonders schweren Ausmaßes weiterlesen
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Meinungsfreiheit à la OLG Rostock
Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Fall (zwar Zivilrecht) sich für die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei in Frage stehenden Werturteilen in zwei Stufen ausgesprochen. Die Meinungsfreiheit muss stets zurücktreten, wenn die Äußerung die Menschenwürde antastet oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung erweist. Meinungsfreiheit à la OLG Rostock weiterlesen
Nötigung durch Drohung mit einer Strafanzeige
Es ist verwerflich, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die ein Rechtsanwalt ausspricht, zur Erfüllung von Ansprüchen veranlasst werden sollen – selbst wenn der Rechtsanwalt nicht konkret gewusst habe, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich gar nicht gerechtfertigt sind. Dies sah der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 5. September 2013, 1 StR 162/13) eben mit den Grundsätzen des geordneten Zusammenlebens unvereinbar.
Der Sachverhalt ist jedoch entscheidend, um diese Entscheidung des Bundesgerichtshof zu werten. Nötigung durch Drohung mit einer Strafanzeige weiterlesen