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Einweisung Psychiatrie: substanzarme Begründung im Urteil

BGHEin Fundstück bei Recherchen: Das Landgericht Aachen hat mit einer substanzarmen Begründung einen Menschen in die Psychiatrie eingewiesen. Ich kam bereits darauf zu sprechen, dass Psychiatrie bisweilen lebenslang bedeutet. Wenn man keinen Strafverteidiger hat, der verbissen um die Freilassung kämpft, dann ist man dort verloren. Nicht selten ordnen die Gericht Psychiatriebegleiter bei, die dem Gericht keinen Ärger machen, jedes Jahr ihre Beiordnung erhalten und das Schicksal des Menschen in der Psychiatrie völlig egal ist. Gut, kommen wir zum Fall zurück: Die erkennenden Richter am Landgericht Aachen hatten es sich also auch wieder leicht gemacht, jemanden in die Psychiatrie zu „entsenden“. Der Bundesgerichtshof entschied hierüber. Einweisung Psychiatrie: substanzarme Begründung im Urteil weiterlesen

Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden

Oberlandesgericht Rostock
Und wieder ein Beschluss eines Revisionsgerichts (dieses Mal das Oberlandesgericht Rostock):„Die Revision wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung, auch im Lichte der weiteren Rechtfertigungsschrift vom 18.09.2013, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO). Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.H. L. D.“ 

Schön anderthalbzeilig geschrieben, damit es wenigstens zwei Seiten werden. Die „Drecksack“-Theorie lässt grüßen, denn eine Begründung gab es wieder nicht. Warum gibt es hier eigentlich keine Begründung?

 

 

Ach ja! Schon oft thematisiert! ….. WEIL ES SO IN DER STRAFPROZESSORDNUNG (StPO) STEHT. Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden weiterlesen