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Auf ein Wort Frau Hoffmeister: Haftentschädigung

Plötzlicher Populismus macht sich auch im Justizministerium von MV breit. Da meckern Strafverteidiger schon seit Jahren, dass die Haftentschädigung für unschuldig Inhaftierte viel (viel) zu gering sei und wurden ignoriert. Da war der Stand 2008 noch bei 11 EUR pro Tag, für den man “entschädigt” wurde. Schon damals ein Witz.
 
Und nun? Es gibt sage und schreibe, nach einer dementsprechenden Gesetzesänderung, 25 EUR. Auch das ist lächerlich!

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Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden

Oberlandesgericht Rostock
Und wieder ein Beschluss eines Revisionsgerichts (dieses Mal das Oberlandesgericht Rostock):„Die Revision wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung, auch im Lichte der weiteren Rechtfertigungsschrift vom 18.09.2013, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO). Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.H. L. D.“ 

Schön anderthalbzeilig geschrieben, damit es wenigstens zwei Seiten werden. Die „Drecksack“-Theorie lässt grüßen, denn eine Begründung gab es wieder nicht. Warum gibt es hier eigentlich keine Begründung?

 

 

Ach ja! Schon oft thematisiert! ….. WEIL ES SO IN DER STRAFPROZESSORDNUNG (StPO) STEHT. Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden weiterlesen