Schlagwort-Archive: Amtsgericht Stralsund

Anspruch auf rechtliches Gehör zur Unzeit

Justizia neuEine Stellungsnahmefrist von 15 Minuten zur dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters ist unangemessen und verletzt den Betroffenen in seinem Recht auf rechtliches Gehör. (OLG Naumburg 26.8.2014). Wie ist es in dem Fall, wenn das Gericht drei Stunden Frist gewährt, jedoch diese um 18:00 Uhr zu laufen beginnt? Anspruch auf rechtliches Gehör zur Unzeit weiterlesen

Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden

Oberlandesgericht Rostock
Und wieder ein Beschluss eines Revisionsgerichts (dieses Mal das Oberlandesgericht Rostock):„Die Revision wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung, auch im Lichte der weiteren Rechtfertigungsschrift vom 18.09.2013, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO). Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.H. L. D.“ 

Schön anderthalbzeilig geschrieben, damit es wenigstens zwei Seiten werden. Die „Drecksack“-Theorie lässt grüßen, denn eine Begründung gab es wieder nicht. Warum gibt es hier eigentlich keine Begründung?

 

 

Ach ja! Schon oft thematisiert! ….. WEIL ES SO IN DER STRAFPROZESSORDNUNG (StPO) STEHT. Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden weiterlesen

Amtsgericht Stralsund verwehrt Akteneinsicht – kein faires Verfahren möglich

Amtsgericht StralsundDer Wahlverteidiger soll die Akteneinsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stralsund einsehen. Das Amtsgericht Stralsund selbst befindet sich ca. eine Stunde Autofahrt vom Sitz des Wahlverteidigers entfernt. Eine Übersendung der Akte drei Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin verweigerte das Amtsgericht Stralsund mit dem Hinweis auf die bevorstehende Hauptverhandlung:

 

„Es stehen der Aktensicht durch die Übersendung der Akte gemäß § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO gewichtige Gründe entgegen. Der Hauptverhandlungstermin steht kurz bevor, bei Eingang des ersten Akteneinsichtsgesuchs des Verteidigers am 27. Februar 2014 waren es nur noch drei Wochen bis zum Termin.“ (315 Ds 453/13) Amtsgericht Stralsund verwehrt Akteneinsicht – kein faires Verfahren möglich weiterlesen

Keine Prozesskostenhilfe für minderjährige Nebenklägerin

Penneke 31

Das Amtsgericht Stralsund wies den Antrag der Mutter einer Nebenklägerin (jetzt 10 Jahre alt) auf Prozesskostenhilfe zurück. Die Voraussetzungen des § 397 a Abs. 2 StPO liegen nicht vor. (AG Beschluss vom 20. Februar 2014 – 313 Ds 429/13). Die Rechte können ausreichend durch die Ergänzungspflege wahrgenommen werden.

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