Schlagwort-Archive: Strafprozess

Gericht muss anonymisierten Strafbefehl an Reporter herausgeben

Ein Amtsgericht muss die anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben, denn das Informations­interesse des Journalisten hat Vorrang gegenüber dem Geheim­haltungs­interesse des Betroffenen im Strafbefehl (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. vom 15.05.2023  – 7 CE 23.666 -).

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Trotz Lockdown dürfen Sie Strafprozesse besuchen

Auch wäh­rend einer co­ro­na­be­ding­ten “Aus­gangs­sper­re” kön­nen Zu­schau­er an Haupt­ver­hand­lun­gen der Gerichte teil­neh­men. Die Auf­ga­be der Öf­fent­lich­keit, die Ge­rich­te zu kon­trol­lie­ren, ist nach An­sicht des Bun­des­ge­richts­hofs so ele­men­tar, dass sie als wich­ti­ger Grund im Sinne der Co­ro­na-Re­geln an­zu­er­ken­nen ist (zu BGH, Beschluss vom 17.11.2020).

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Schreie und Angst vor Gewalt? Wahrheit oder journalistischer Quatsch?

Im Focus wird über einen Prozess wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs eines Kindes berichtet. Diese Berichte sollen anscheinend die Leser nicht nur aufklären, sondern auch fesseln. Ist denn alles richtig, was der Anwalt dort macht? Es wird von Schreien und Angst gesprochen. Ist das vielleicht nur journalistischer Quatsch?

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Corona und die Strafprozessordnung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung vor, um zu verhindern, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Epidemie neu begonnen werden müssen. Die Regelung erlaubt es den Gerichten, eine Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen.

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Amtsgericht Wismar mag keine Pflichtverteidiger

PflichtverteidigungDas Amtsgericht Wismar scheint keine Pflichtverteidiger zu mögen, wenn es eine Straferwartung von einem Jahr sieht. Anders ist der Beschluss nicht auszulegen, der  bei mir auf dem Tisch landete. „Der Antrag des Angeklagten C., ihm Rechtsanwalt Penneke als Pflichtverteidiger zu bestellen, wird als unbegründet zurückgewiesen.“ (Beschluss AG Wismar vom 11. April 2014 – 4 Ds 81/14). Amtsgericht Wismar mag keine Pflichtverteidiger weiterlesen

Hoeneß legt keine Revision ein

RevisionSehr geehrter Herr Edathy,

 

wie die Tagespresse heute vielfach meldet, wird Hoeneß keine Revision einlegen. Hoeneß legt keine Revision ein weiterlesen