Schlagwort-Archive: Oberlandesgericht Rostock

Private dürfen blitzen

Das Oberlandesgericht Rostock sieht die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Schwerin als begründet an und kassiert das Parchimer Anti-Blitzer-Urteil. Das heißt jetzt wohl: Privatfirmen dürfen messen und auswerten. Der Streit geht nun in die dritte Runde. Es wird jetzt neu verhandelt und zwar unter der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Rostock. Private dürfen blitzen weiterlesen

Fluchtgefahr á la Oberlandesgericht Rostock

Penneke Oberlandesgericht Rostock

In einem neuerlichen Beschluss erklärt das Oberlandesgericht Rostock, dass etwaige Kontakte zu “kriminellen Banden” und ins Rotlichtmilieu zur Begründung der Fluchtgefahr genügen, obwohl der Beschuldigte vollkommen sozial und familiär integriert ist, einer Arbeit nachgeht, Kaution angeboten hat und “nur” wegen eines Straftatbestandes beschuldigt wird, der zwar nach § 29 a BtMG unter Strafe steht, jedoch die mögliche Straferwartung nicht so hoch sein wird, wie es die Hoffnung der Staatsanwaltschaft ist. Vorstrafen hat er keine. Fluchtgefahr á la Oberlandesgericht Rostock weiterlesen

Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden

Oberlandesgericht Rostock
Und wieder ein Beschluss eines Revisionsgerichts (dieses Mal das Oberlandesgericht Rostock):„Die Revision wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung, auch im Lichte der weiteren Rechtfertigungsschrift vom 18.09.2013, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO). Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.H. L. D.“ 

Schön anderthalbzeilig geschrieben, damit es wenigstens zwei Seiten werden. Die „Drecksack“-Theorie lässt grüßen, denn eine Begründung gab es wieder nicht. Warum gibt es hier eigentlich keine Begründung?

 

 

Ach ja! Schon oft thematisiert! ….. WEIL ES SO IN DER STRAFPROZESSORDNUNG (StPO) STEHT. Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden weiterlesen