Schlagwort-Archive: Pflichtverteidigung

Pflichtverteidigerwechsel

Penneke Strafverteidiger LG Schwerin

Pflichtverteidigerwechsel

 

Ich berichtete in einem der letzten Blogbeiträge von dem überaus besonderen Phänomen an deutschen Amtsgerichten: der plötzlich auftauchende Pflichtverteidiger. Er kommt aus dem NICHTS und tut NICHTS. In dem Fall, über den mich immer noch aufrege (was aber auch an dem dazugehörigen Staatsanwalt liegen könnte 😉 ), konnte ich durch die Beschwerde einen Wechsel der Pflichtverteidigung herbeiführen. Die Gründe…..  Pflichtverteidigerwechsel weiterlesen

Die schnell beigeordnete Pflichtverteidigerin

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke

Immer wieder ein Phänomen an deutschen Amtsgerichten: Die schnell beigeordnete Pflichtverteidigerin

 

Da hatten wir sie wieder (ich tausche mal die Geschlechter, damit das nicht zu typisch klingt 😉 ): die Haus- und Hofabnickerin am Amtsgericht. Woher sie kam und wohin sie geht und vor allem, ob sie überhaupt verteidigt? Sie kam aus dem NICHTS und tat: NICHTS.

 

Der fast 80 jährige Beschuldigte wird dem Haftrichter vorgeführt. Er sagt, dass er zur Zeit keinen Anwalt brauche, denn er kennt das hier alles schon. Er saß schon oft und weiß, was ein Haftbefehl ist, etc. pp. Der Staatsanwalt und der Richter bestehen drauf, dass er einen Verteidiger jetzt benennen soll. Der Beschuldigte weigert sich und fragt nach dem Sinn. Der Staatsanwalt blockt und meint, dass das hier doch nicht die Frage sei und plötzlich hat er an seiner Seite eine junge Anwältin sitzen. Die schnell beigeordnete Pflichtverteidigerin weiterlesen

Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand II

 

thomas Penneke Landgericht SchwerinAm 22. Oktober 2014 berichtete ich über einen unsäglichen Beschluss des Amtsgerichts Wismar. Der Richter dort versteht nicht, dass ein Anwalt ohne Geld nicht arbeitet und somit dem Beschuldigten auch kein rechtskundiger Beistand zur Seite steht, damit das öffentliche Interesse gewahrt wird. Nun springt das Landgericht Schwerin auch auf den Zug auf, den das Amtsgericht Wismar fährt. Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand II weiterlesen

Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand I

Penneke Strafverteidiger AG WismarDie Bestellung eines Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers, sondern allein der Zweck wird verfolgt, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist. (4 Gs 54/14 (AG Wismar) Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand I weiterlesen

Niemals ohne Strafverteidiger

Thomas Penneke HauptverhandlungMan kann es von der Kanzel predigen, man kann es an Wände sprühen und man kann es versuchen in die Gehirne der Betroffenen zu brennen……… Es passiert immer wieder, dass, erst wenn die Kacke am Dampfen ist, der Strafverteidiger eingeschaltet wird. So geschah es in einem anonymen Fall an einem unbekannten Ort.  Niemals ohne Strafverteidiger weiterlesen

Aufschlussreiche Begründung einer Beiordnung

Thomas Penneke LG Rostock“In der Strafsache

gg. A

wegen Betruges

wird dem Angeschuldigten Rechtsanwalt Thomas Penneke, Kanzleisitz Kröpeliner Straße 10 in 18055 Rostock, als notwendiger Verteidiger beigeordnet.”

Bis hierher klingt es noch nicht spektakulär. Ich las die Beiordnung und entdecke eine Begründung. Mh? Der Fall ist eher selten. Vor allem bei Prozessen am Landgericht. Zudem hatte ich mir hier in diesem Fall nicht die Gedanken gemacht, dass es hier überhaupt ein Problem geben könnte. Aufschlussreiche Begründung einer Beiordnung weiterlesen

Amtsgericht Wismar mag keine Pflichtverteidiger

PflichtverteidigungDas Amtsgericht Wismar scheint keine Pflichtverteidiger zu mögen, wenn es eine Straferwartung von einem Jahr sieht. Anders ist der Beschluss nicht auszulegen, der  bei mir auf dem Tisch landete. „Der Antrag des Angeklagten C., ihm Rechtsanwalt Penneke als Pflichtverteidiger zu bestellen, wird als unbegründet zurückgewiesen.“ (Beschluss AG Wismar vom 11. April 2014 – 4 Ds 81/14). Amtsgericht Wismar mag keine Pflichtverteidiger weiterlesen

Schon wieder: kein Grundsatz der Waffengleichheit

PflichtverteidigungWeder ist die Sach- und Rechtslage schwierig noch erwarten den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Die Tatsache, dass die Nebenkläger anwaltlich vertreten sind, rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn Rechtsanwalt H. ist nicht beigeordnet, sondern Wahlanwalt (AG Grevesmühlen Beschluss vom 14. März 2014 6 Ds 381/13).

 

 

Sachverhalt: In einem Strafverfahren am Amtsgericht Grevesmühlen wegen einer angeblichen Beleidigung beantragten die „Beleidigten“ die Zulassung der Nebenklage. Meines Erachtens lagen die Voraussetzungen des § 395 Abs. 3 StPO nicht vor. Schon wieder: kein Grundsatz der Waffengleichheit weiterlesen

Pflichtverteidigung bei fahrlässiger Tötung

Das Landgericht Neuruppin hob einen Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin auf, in dem die Beiordnung des Verteidigers zum Pflichtverteidiger abgelehnt worden war. Das Amtsgericht war der Meinung, dass der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung nicht als schwer einzuschätzen sei Pflichtverteidigung bei fahrlässiger Tötung weiterlesen