Schlagwort-Archive: Akteneinsicht

Haft: Richter muss die Akte nicht vorlegen

Es kann dahinstehen, ob die Richterin allein aufgrund der fehlenden Aktenvorlage zur Aufhebung des Haftbefehls verpflichtet gewesen wäre. Die Beschwerdegerichte treffen eigene Sachentscheidungen. (OLG Rostock 27. Februar 2024 12 Qs 2/24 (1)).

Erst einmal einsperren, wehren kann er sich später auch noch?

Haft: Richter muss die Akte nicht vorlegen weiterlesen

Verteidiger sind in Stralsund in der Pflicht, die Akten im Gericht abzuholen?

Zur Vorbereitung einer Verteidigung sollen die Akten vom auswärtigen Verteidiger in der Geschäftsstelle eingesehen bzw. persönlich abgeholt werden, wenn die Gefahr angenommen wird, dass die Akten auf dem Weg zum Verteidiger verloren gehen könnten. Eine Entfernung zur Abholung der Akten von ca. 100 Kilometern einfacher Strecke sind hier dem Verteidiger zuzumuten. Sollte er dies nicht vornehmen, ist die dann von ihm gerügte mangelnde Möglichkeit sich auf die Verteidigung für den Angeklagten vorzubereiten auf seine Weigerung, die Akten abzuholen, zurückzuführen. (Beschluss LG Stralsund 26 Qs 79/19 vom 24. April 2019)

Verteidiger sind in Stralsund in der Pflicht, die Akten im Gericht abzuholen? weiterlesen

Die Wahllichtbildvorlage als Fundstück des Morgens

Penneke Thomas PennekeAkteneinsichten sind für den Verteidiger elementar wichtig, um eine ordentliche Verteidigung für den Beschuldigten vorzubereiten und durchzuführen.

Das Recht ist dem § 147 Strafprozessordnung (StPO) zu entnehmen.

In einer Akte einer nicht näher benannten Staatsanwaltschaft zu einem nicht näher benannten Verfahren zu einem nicht näher benannten Sachverhalt in einer nicht näher benannten Stadt fand ich heute Morgen mein Fundstück. Also völlig anonym. 😛

Es handelt sich dabei um einen Aktenvermerk, der es in sich hat. 😛 Die Wahllichtbildvorlage als Fundstück des Morgens weiterlesen

Amtsgericht Stralsund verwehrt Akteneinsicht – kein faires Verfahren möglich

Amtsgericht StralsundDer Wahlverteidiger soll die Akteneinsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stralsund einsehen. Das Amtsgericht Stralsund selbst befindet sich ca. eine Stunde Autofahrt vom Sitz des Wahlverteidigers entfernt. Eine Übersendung der Akte drei Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin verweigerte das Amtsgericht Stralsund mit dem Hinweis auf die bevorstehende Hauptverhandlung:

 

„Es stehen der Aktensicht durch die Übersendung der Akte gemäß § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO gewichtige Gründe entgegen. Der Hauptverhandlungstermin steht kurz bevor, bei Eingang des ersten Akteneinsichtsgesuchs des Verteidigers am 27. Februar 2014 waren es nur noch drei Wochen bis zum Termin.“ (315 Ds 453/13) Amtsgericht Stralsund verwehrt Akteneinsicht – kein faires Verfahren möglich weiterlesen