Waffenrecht: Kein Waffenschein für Soldat

Personen, die Angriffe auf ihre Person befürchten, ist ein Waffenschein nur zu erteilen, wenn sie glaubhaft machen, wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein.

Auch ein Bundeswehrsoldat, der mehrere Einsätze im Ausland gegen Islamisten führte, hat bei dieser Lage kein grundsätzliches Bedürfnis auf Erteilung eines Waffenschein, wenn er lediglich die Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge befürchtet.

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.08.2023  – 20 A 2355/20 – )

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Verwaltungsrecht: Grund für Namensänderung

Seelische Belastungen können grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine Namensänderung sein. Hänseleien während Schulzeit mit Verlust des Selbstbewusstseins und Depression rechtfertigt im Erwachsenenalter aber keine Namensänderung (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.05.2023  – 2 A 132/22 -).

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Dienstrecht: Rechtsradikale Überzeugung nicht notwendig

Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungs­feindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. Eine rechtsradikale Überzeugung als Grund für Ablehnung zur Übernahme in den Polizeidienst ist nicht erforderlich (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.06.2023  – 36 K 384/22 -).

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Revision: Strafzumessung

Die Auswirkungen der Verletzungen eines Geschädigten auf einen anderen Geschädigten bedarf gesonderter Ausführungen. Die besonderen Folgen einer solchen zusätzlichen Einwirkung auf ein Opfer muss gesondert dargestellt werden, gerade wenn der Angeklagte wegen beider Schädigungen verurteilt worden ist. 

Der Verlust des Anspruchs auf Altersgeld gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung eines Altersgeldes des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss in der Strafzumessung Berücksichtigung finden.

Das Ausmaß der Verletzungen und die Schwere der Tatfolgen können bei einer Verurteilung wegen Versuchs in der Strafzumessung berücksichtigt werden. 

BGH Beschluss vom 28. Juni 2023 – 6 StR 413/22

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Mietrecht: Nacktes Sonnen des Vermieters keine “grob ungehörige Handlung”

Durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter wird die Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. Es fehlt insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023  – 2 U 43/22 -).

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StPO: Vertretungsvollmacht darf pauschal formuliert sein

Die Klausel in einer normalen Strafprozessvollmacht, dass der Verteidiger ermächtigt ist, den Angeklagten auch in dessen Abwesenheit in allen Instanzen zu vertreten, genügt den Anforderungen des § 329 StPO.

Der Zweck der Norm, die unter anderem das Verfahren beschleunigen soll, indem es dem Angeklagten die Möglichkeit einräumt, sich vertreten zu lassen, rechtfertigt nicht, höhere Anforderungen an die Vollmacht zu stellen.

(BGH Beschluss vom 24.01.2023 – 3 StR 386/21)

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StPO: rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss

Ein Durch­suchungs­beschluss ist rechtswidrig, wenn dieser keine Angaben dazu enthält, welches konkrete Handeln oder Unterlassen dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Allein die Angabe des Straftatbestands ist nicht ausreichend (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 07.06.2023  – 12 Qs 24/23 -).

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Wer den Holocaust leugnet, kann kein Soldat bleiben

Ein Soldat, der den Holocaust leugnet und auf diese Weise das nationalsozialistische Unrechtsregime verharmlost, verletzt seine politische Treuepflicht (Leitsatz des BVerwG).

Ein Sol­dat muss für die frei­heit­lich-de­mo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ein­ste­hen.

Wer den Ho­lo­caust be­zwei­felt oder gar für die NSDAP schwärmt, steht nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.

Zu Recht erhält ein Soldat, der nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht während des laufenden Verfahrens auch nur die Hälf­te sei­ner Be­zü­ge.

BVerwG, Beschluss vom 08.05.2023 – 2 WDB 13.22

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Revision: Aufhebung des rechtsfehlerfreien Schuldspruchs bei Verständigung

Hat eine zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft allein zum Strafausspruch Erfolg, gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens auch den Schuldspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufzuheben, wenn den Feststellungen ein Geständnis im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO zugrunde liegt (BGH, Urt. v. 23.11.2022 – 5 StR 347/22).

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Gericht muss anonymisierten Strafbefehl an Reporter herausgeben

Ein Amtsgericht muss die anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben, denn das Informations­interesse des Journalisten hat Vorrang gegenüber dem Geheim­haltungs­interesse des Betroffenen im Strafbefehl (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. vom 15.05.2023  – 7 CE 23.666 -).

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Befangenheit: Dümmer gehts immer

Die Verteilung von Süßigkeiten in einem Strafverfahren durch Schöffen erscheint grundsätzlich unangemessen. Sie kann aber ggf. dann nicht zur Besorgnis der Befangenheit führen, wenn der Schöffe durch sein Gesamtverhalten und – spätestens durch die Klarstellung im Rahmen seiner dienstlichen Äußerung – nachvollziehbar ein Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, dass darauf schließen lässt, dass er der Seite des Angeklagten, insbesondere dem Verteidiger, nicht weniger gewogen ist, als der Staatsanwaltschaft (LG Oldenburg Beschluss vom 24. April 2023 – 12 Ns 299/22 – StA: 380 Js 80809/21).

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Alkohol ist keine Erfrischung

Nach der Flug­gast­rech­te­ver­ord­nung hat ein Luft­fahr­un­ter­neh­men den Flug­gäs­ten im Fall einer großen Verspätung oder gar der An­nul­lie­rung eines Flu­ges Mahl­zei­ten und Er­fri­schun­gen in an­ge­mes­se­nem Ver­hält­nis zur War­te­zeit an­zu­bie­ten. Dabei stellen al­ko­ho­li­sche Ge­trän­ke keine sol­chen “Er­fri­schun­gen” dar (AG Hannover, Urteil vom 13.04.2023 – 513 C 8538/22).

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