Archiv der Kategorie: Dienstrecht

Die Polizei darf nicht farbenblind sein

Verwaltungsgericht Bremen weist Polizeianwärter ab

Ein Polizeianwärter mit Farbsehschwäche ist dienstuntauglich. Das VG Bremen bestätigte die Ablehnung der Bewerbung durch die Polizei – die Anforderungen an die Farberkennung sind zwingend (VG Bremen, Beschluss vom 31.03.2025 – 6 V 481/25).

Ein grünes Auto? Oder doch blau? Wer Farben nicht sicher unterscheiden kann, wird kein Polizist – zumindest nicht in Bremen. Das VG Bremen hat die Ablehnung eines Bewerbers mit Farbsehschwäche bestätigt. Der Grund: Farbsicherheit ist Einstellungsvoraussetzung. Ein Beschluss, der für Diskussionen sorgt?

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Tattoo: Rosenblüten kein Karriere-Killer!

Eine angehende Kriminalpolizistin darf wegen sichtbarer Tätowierungen nicht pauschal abgelehnt werden. Das VG Berlin entschied, dass das Land Berlin erneut über die Bewerbung entscheiden muss, da die Tattoos keine negativen Auswirkungen auf die amtliche Funktion haben (VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2025 – VG 26 L 288/24).

Polizei und Tattoos – ein heikles Thema? Früher vielleicht. Heute gehören Tätowierungen längst zum Straßenbild, und das sieht auch die Justiz so. Eine Bewerberin mit Rosenblüten-Tattoos auf den Händen musste gegen ihre Ablehnung klagen – und hat nun gute Chancen, doch noch Kriminalpolizistin zu werden.

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Schönheit kostet – Polizist scannt Melderegister nach „hübschen“ Frauen!

Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg wurde mit einem Bußgeld von 3.500 Euro belegt, weil er unerlaubt personenbezogene Daten aus dem Melderegister abrief, um eine private „Schönheitsskala“ zu pflegen. Der Verstoß gegen die DS-GVO wurde als schwerwiegend eingestuft.

Manche sammeln Briefmarken, andere erstellen fragwürdige Listen. Ein Polizeibeamter missbrauchte seine Befugnisse, um Frauen nach ihrem Aussehen zu bewerten – mithilfe des Melderegisters. Die Konsequenz: 3.500 Euro Bußgeld. Doch der Fall ist kein Einzelfall.

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Akten im Fluss versenkt!

Ein überlasteter Justizoberinspektor entsorgte unbearbeitete Vollstreckungsakten in einem Fluss, um der internen Revision zuvorzukommen. Das VG Wiesbaden entschied, dass sein Verhalten ein schweres Dienstvergehen darstellt und ihn seinen Beamtenstatus kostet (VG Wiesbaden, Urteil vom 02.09.2024 – 28 K 263/22.WI.D).

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Beamter auf Probe: Entlassung wegen Cannabiskonsums

Tritt ein Polizeikommissar auf Probe unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst an, ist dieses Verhalten mit dem Berufsbild eines Polizeibeamten unvereinbar. Dies rechtfertigt erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung und die Entlassung aus dem Dienst (VG Aachen, Beschluss vom 16.12.2024 – 1 L 884/24).

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Diskriminierende WhatsApp-Sticker: Polizist verliert Job wegen “schwarzen Humors”

Wer in einer offiziellen Position wie ein Polizeikommissar rassistische, antisemitische oder gewaltverherrlichende Inhalte über WhatsApp-Chatgruppen verbreitet, riskiert seinen Job. Ein Polizeikommissar auf Probe wurde nach der Verbreitung solcher Inhalte entlassen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich seiner Gesinnung entsprechen (VG Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/239).

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Dienstrecht: Polizist wegen rechtsextremer Chats zu Recht entlassen

Es ist unerheblich, ob die Gesinnung tatsächlich vorliegt. Die Sicht eines objektiven Betrachters ist entscheidend und dass muss der Kläger gegen sich geltend lassen. Gerade dadurch wird auch deutlich, dass der Kläger sich seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht ansatzweise bewusst ist und dass ihm damit erkennbar die erforderliche Reife und Stabilität für das Amt eines Polizeivollzugsbeamten fehlt (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/23.KO –).

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Dienstrecht: Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenen­pornografie durch Lehrer

Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenen­pornografie durch Lehrer begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2023  
– 16a D 22.2292 –
 )

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Dienstrecht: Strafrechtliche Verurteilung hindert nicht an Einstellung als Polizist

Auch wer vier Jahre vor der Bewerbung für den Polizeidienst betrunken Auto gefahren ist, kann als Polizist eingestellt werden. Es bedarf hierzu einer Einzelfallprüfung. Ein Abwarten der Tilgung im Bundeszentralregister muss nicht unbedingt abgewartet werden (OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.11.2023 – 1 B 133/23).

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Dienstrecht: nicht erforderliches Disziplinarverfahren

Ist ein Re­ser­vist be­reit, auf sei­nen Rang zu ver­zich­ten und aus dem Dienst aus­zu­schei­den, kann er ein­fach per Ver­wal­tungs­akt ent­las­sen wer­den. Das Ver­fah­ren gegen ihn wei­ter­zu­füh­ren, nur um ihn an des­sen Ende eben­falls zu ent­las­sen, ist un­ver­hält­nis­mä­ßig.

Leitsatz: Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist einzustellen, wenn der Dienstherr nicht die rechtliche Möglichkeit ausschöpft, das Ziel des Verfahrens auf eine den Soldaten weniger belastende Weise herbeizuführen. (BVerwG, Urteil vom 10.05.2023 – 2 WD 14.22).

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Dienstrecht: Rechtsradikale Überzeugung nicht notwendig

Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungs­feindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. Eine rechtsradikale Überzeugung als Grund für Ablehnung zur Übernahme in den Polizeidienst ist nicht erforderlich (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.06.2023  – 36 K 384/22 -).

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