Durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter wird die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. Es fehlt insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023 – 2 U 43/22 -).
Mietrecht: Nacktes Sonnen des Vermieters keine “grob ungehörige Handlung” weiterlesen