Ein führender Ultra-Fan von Fortuna Köln darf laut VG Düsseldorf nicht nur aus dem Stadionumfeld, sondern aus dem gesamten Stadtgebiet Duisburg verbannt werden. Das Stadionverbot allein sei zur Gefahrenabwehr nicht ausreichend (VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2025 – Aktenzeichen: 18 L 745/25).
Ultra-Fans sind für ihre Leidenschaft bekannt – dieser hier jedoch mehr für seine Gewaltbereitschaft. Ein Fortuna-Köln-Anhänger hat sich über Jahre hinweg einen Namen gemacht, allerdings nicht auf der Tribüne, sondern im Polizeibericht. Nun hat das VG Düsseldorf entschieden: Duisburg bleibt für ihn tabu.
Die Bezeichnung von Olaf Scholz als „Volksschädling“ auf einem Demonstrationsplakat stellt keine strafbare Beleidigung dar. Das BayObLG entschied, dass die Äußerung im Gesamtzusammenhang als sachliche Machtkritik gewertet werden kann und keine erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens vorliegt (BayObLG, Beschluss vom 06.03.2025 – 206 StRR 433/24).
Was darf man über Politiker sagen? Mehr, als manche Staatsanwälte glauben. Ein Demonstrant bezeichnete Olaf Scholz auf einem Plakat als „Volksschädling“ – die Justiz sah darin keine Straftat. Das BayObLG bestätigte den Freispruch und stellte klar: Meinungsfreiheit geht vor Dünnhäutigkeit.
Das Landgericht Zwickau wertete die Tötung eines ehemaligen Jugendtrainers als Affekttat, da dieser zuvor sexuellen Missbrauch gestanden hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch, dass das LG die Hinweise auf eine geplante Tat, insbesondere Google-Recherchen zu Selbstjustiz und Tötungsmethoden, nicht ausreichend gewürdigt habe (BGH, Urteil vom 19.12.2024 – 5 StR 588/24).
Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt das Verbot eines Weinautomaten in Bad Kreuznach. Der Automat verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, da er auf einem Wohngrundstück steht und somit öffentlich zugänglich ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.2025Aktenzeichen: 7 A 10593/24.OVG).
Wein aus dem Automaten – rund um die Uhr, ohne Wartezeit. Klingt praktisch, oder? Doch für die Stadt Bad Kreuznach war das zu viel des Guten. Sie verbot den Betrieb eines Weinautomaten und bekam nun vor Gericht Recht. Das OVG Rheinland-Pfalz urteilte: Alkohol gehört nicht in Selbstbedienung auf die Straße.
Darf man über sich selbst reden, auch wenn es andere betrifft?
Zwei Enkel klagten gegen ihren Großvater, weil dieser mit einer Zeitung über frühere Missbrauchsvorwürfe gegen sich sprach. Der BGH entschied, dass er mit Journalisten reden durfte, die Presse aber nicht darüber berichten durfte (BGH, Urteil vom 17.12.2024 – VI ZR 311/23).
Ein überlasteter Justizoberinspektor entsorgte unbearbeitete Vollstreckungsakten in einem Fluss, um der internen Revision zuvorzukommen. Das VG Wiesbaden entschied, dass sein Verhalten ein schweres Dienstvergehen darstellt und ihn seinen Beamtenstatus kostet (VG Wiesbaden, Urteil vom 02.09.2024 – 28 K 263/22.WI.D).
Wohnung gekündigt, Job verloren, Konto leer – was nun? Für einen 30-Jährigen soll die Antwort auf diese Misere erschreckend simpel gewesen sein: Mord als Eintrittskarte in den Knast.
Ein Mann tötete mutmaßlich einen obdachlosen Rollstuhlfahrer, um sich ein gesichertes Leben hinter Gittern zu sichern. Ein Prozess vor dem LG Frankfurt a.M. wirft Fragen zur Motivation und Schuldfähigkeit auf. Der Prozess vor dem LG Frankfurt a.M. soll klären, ob er wirklich einen Rollstuhlfahrer erstach, um dem Leben auf der Straße zu entgehen.
Ein Bewerber für den Polizeidienst kann nicht allein wegen einer vergangenen, derzeit nicht akuten Vorerkrankung abgelehnt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Dienstunfähigkeit unter 50 % liegt. Bewerber dürfen nicht aufgrund von bloßen Wahrscheinlichkeitsannahmen benachteiligt werden (BVerwG Urteil vom 13.02.2025 (2 C 4.24)).
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung verhindern – doch was passiert, wenn es gezielt genutzt wird, um Unternehmen finanziell unter Druck zu setzen? Der Fall einer Dortmunder Trans-Person, die mit 240 Klagen auf Entschädigung pochte und dabei hohe Summen erstritt, zeigt: Der Gesetzgeber hat ein Einfallstor geschaffen, das zur rechtlichen Tyrannei führen kann.
Die Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Lehrtätigkeit eines Realschullehrers nicht als vordienstzeitrelevante Erfahrung im Sinne des Besoldungsrechts anzuerkennen. (VG Aachen, Urteil vom 20.01.2025 – 1 K 2377/23).
Cocktailkurse bringen keine höhere Besoldung für einen Lehrer. Warum eigentlich nicht?
Ein WC-Container ohne Toilettenschüssel ist mangelhaft. Die Bezeichnung “6 WC” setzt das Vorhandensein von sechs vollständigen Wasserclosetts voraus. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher zulässig (OLG München, Urteil vom 08.01.2025 – 7 U 1776/23 e).
Die Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers muss intensiv geprüft werden. Die unzureichende Berücksichtigung der Haftbedingungen und eine vorschnelle Überstellung können einen Grundrechtsverstoß darstellen. (BVerfG, Beschluss vom 24.01.2025 – 2 BvR 1103/24)
Ein Gericht in Coventry verurteilte die Eltern eines dreijährigen Jungen zu langen Haftstrafen, nachdem ihr Kind an den Folgen einer extremen veganen Diät verstorben war.
Die strafprozessuale Verwertbarkeit der “EncroChat”-Daten richtet sich nach dem Rechtszustand zum Zeitpunkt der Datenanforderung. Eine spätere Herabstufung des Straftatbestands ändert daran nichts. (BGH, Urteil vom 30.01.2025 – 5 StR 528/24)
Das zwangsweise Auflegen des Fingers eines Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor eines Mobiltelefons ist nach § 81b Abs. 1 StPO zulässig. Das OLG Bremen sieht hierin eine zulässige erkennungsdienstliche Maßnahme, da die Vorschrift technikoffen formuliert ist (Beschluss vom 08.01.2025 – 1 ORs 26/24).