BGH Revision: Ein Geständnis und trotzdem Höchststrafe ? Geht gar nicht !

Strafen, die sich der oberen Strafrahmengrenze nähern oder sie sogar erreichen, bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die das Abweichen vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (BGH Beschluss vom 5. September 2023 – 3 StR 217/23).

Kurz: Der Unwert wird relativiert und nicht die Milderungsgründe.

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Was wird alles im Jahr 2024 los sein?

Erst einmal will ich allen sagen, dass ich ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2024 wünsche. Mögt Ihr Eure Vorsätze einhalten. Ich werde es nicht mit allen Vorsätzen schaffen, doch dann ist es ein Rücktritt vom Versuch und nicht strafbar.  Sport, gesünder essen und mehr die Natur genießen…..

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Steuerrecht: Zahlungen von 50.000 bzw. 1,3 Millionen EURO sind kein steuerfreies Trinkgeld

Geldgeschenke von hohem Wert sind regelmäßig kein Trinkgeld im Sinne des EStG.  Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro überstiegen jedenfalls deutlich den Rahmen dessen, was nach dem allgemeinen Begriffsverständnis als Trinkgeld verstanden werden könne (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.12.2022  – 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20 -).

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BGH genervt: BASTA! Es gibt keine schriftliche Entscheidung mehr

Die Ein­ga­ben eines gewissen Patienten wer­den zwar wei­ter­hin ge­prüft, aber es gibt keine förm­li­chen Ent­schei­dun­gen mehr. Die Verschwendung von Arbeitskapazitäten wird gestoppt (eigener Leitsatz – vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2023 – u.a. 2 ARs 166/21).

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Dienstrecht: Strafrechtliche Verurteilung hindert nicht an Einstellung als Polizist

Auch wer vier Jahre vor der Bewerbung für den Polizeidienst betrunken Auto gefahren ist, kann als Polizist eingestellt werden. Es bedarf hierzu einer Einzelfallprüfung. Ein Abwarten der Tilgung im Bundeszentralregister muss nicht unbedingt abgewartet werden (OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.11.2023 – 1 B 133/23).

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Waffrecht: Mitgliedschaft und Unterstützung „Die Heimat“ (vormals NPD)

Die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Organisation begründet die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Die waffenrechtliche Erlaubnis ist daher zu entziehen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2023 
– 24 CS 23.650 -).

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BGH Revision: Rückwirkung des § 64 StGB?

Durch die Ergänzung des Wortes ‚überwiegend‘ in § 64 StGB soll nunmehr gesetzlich konkretisiert werden, unter welchen Voraussetzungen ein kausaler Zusammenhang zwischen ‚Hang‘ und ‚Anlasstat‘ angenommen werden kann. Nur für den Fall, dass die rechtswidrige Tat überwiegend auf den Hang der Person, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, zurückgeht, ist ein solcher künftig anzunehmen (BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f. – in Verbindung mit BGH Beschluss vom 25. Oktober 2023 – 5 StR 246/23).

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§ 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist (Pressemitteilung Nr. 94/2023 vom 31. Oktober 2023).

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Dienstrecht: nicht erforderliches Disziplinarverfahren

Ist ein Re­ser­vist be­reit, auf sei­nen Rang zu ver­zich­ten und aus dem Dienst aus­zu­schei­den, kann er ein­fach per Ver­wal­tungs­akt ent­las­sen wer­den. Das Ver­fah­ren gegen ihn wei­ter­zu­füh­ren, nur um ihn an des­sen Ende eben­falls zu ent­las­sen, ist un­ver­hält­nis­mä­ßig.

Leitsatz: Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist einzustellen, wenn der Dienstherr nicht die rechtliche Möglichkeit ausschöpft, das Ziel des Verfahrens auf eine den Soldaten weniger belastende Weise herbeizuführen. (BVerwG, Urteil vom 10.05.2023 – 2 WD 14.22).

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Waffenrecht: Kein Waffenschein für Soldat

Personen, die Angriffe auf ihre Person befürchten, ist ein Waffenschein nur zu erteilen, wenn sie glaubhaft machen, wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein.

Auch ein Bundeswehrsoldat, der mehrere Einsätze im Ausland gegen Islamisten führte, hat bei dieser Lage kein grundsätzliches Bedürfnis auf Erteilung eines Waffenschein, wenn er lediglich die Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge befürchtet.

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.08.2023  – 20 A 2355/20 – )

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Verwaltungsrecht: Grund für Namensänderung

Seelische Belastungen können grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine Namensänderung sein. Hänseleien während Schulzeit mit Verlust des Selbstbewusstseins und Depression rechtfertigt im Erwachsenenalter aber keine Namensänderung (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.05.2023  – 2 A 132/22 -).

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Dienstrecht: Rechtsradikale Überzeugung nicht notwendig

Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungs­feindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. Eine rechtsradikale Überzeugung als Grund für Ablehnung zur Übernahme in den Polizeidienst ist nicht erforderlich (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.06.2023  – 36 K 384/22 -).

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Revision: Strafzumessung

Die Auswirkungen der Verletzungen eines Geschädigten auf einen anderen Geschädigten bedarf gesonderter Ausführungen. Die besonderen Folgen einer solchen zusätzlichen Einwirkung auf ein Opfer muss gesondert dargestellt werden, gerade wenn der Angeklagte wegen beider Schädigungen verurteilt worden ist. 

Der Verlust des Anspruchs auf Altersgeld gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung eines Altersgeldes des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss in der Strafzumessung Berücksichtigung finden.

Das Ausmaß der Verletzungen und die Schwere der Tatfolgen können bei einer Verurteilung wegen Versuchs in der Strafzumessung berücksichtigt werden. 

BGH Beschluss vom 28. Juni 2023 – 6 StR 413/22

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