Prozess gegen Staatsanwalt G. – Drogen, Verrat und Verzögerung
Ein Strafprozess der Superlative: Ein Staatsanwalt steht in Hannover vor Gericht, weil er Ermittlungsergebnisse an eine Drogenbande verraten haben soll. Die Vorwürfe: 14 Fälle von Bestechlichkeit, Geheimnisverrat und Strafvereitelung im Amt.
Vertraulichkeit ist das Fundament staatsanwaltlicher Arbeit – doch genau die steht im Fokus eines aufsehenerregenden Strafprozesses vor dem Landgericht Hannover. Staatsanwalt Yashar G. soll mit einer Drogenbande kooperiert haben – gegen Geld. Der Prozess begann am 24. April 2025 – mit Verzögerung, aber unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen.
Ein Journalist wurde wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte auf X ein manipuliertes Bild von Nancy Faeser mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ gepostet (AG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24).
Meinungsfreiheit oder gezielte Verleumdung? Ein Journalist des Onlineportals „Deutschland-Kurier“ wurde verurteilt, weil er Innenministerin Nancy Faeser ein gefälschtes Zitat unterjubelte. Der Fall bewegt – nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Denn was darf Satire – und wann wird aus Kritik strafbare Schmähung?
Die Verurteilung der Angeklagten Lina E. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen ist rechtskräftig. Der BGH verwarf sowohl die Revision der Angeklagten als auch die des Generalbundesanwalts (BGH, Urteil vom 19.03.2025 – 3 StR 173/24).
Das Kapitel Lina E. ist juristisch abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Leipziger Linksextremistin weitgehend bestätigt. Damit bleibt das Urteil des OLG Dresden bestehen. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten bleibt unangetastet. Ein Rückblick auf ein Verfahren, das politische wie juristische Wellen schlug.
Wohnung gekündigt, Job verloren, Konto leer – was nun? Für einen 30-Jährigen soll die Antwort auf diese Misere erschreckend simpel gewesen sein: Mord als Eintrittskarte in den Knast.
Ein Mann tötete mutmaßlich einen obdachlosen Rollstuhlfahrer, um sich ein gesichertes Leben hinter Gittern zu sichern. Ein Prozess vor dem LG Frankfurt a.M. wirft Fragen zur Motivation und Schuldfähigkeit auf. Der Prozess vor dem LG Frankfurt a.M. soll klären, ob er wirklich einen Rollstuhlfahrer erstach, um dem Leben auf der Straße zu entgehen.
Im spektakulären Doppelgängerinnen-Mordprozess verurteilte das Landgericht Ingolstadt Schahraban K. und Sheqir K. zu lebenslanger Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließt.
Alles zur Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt, Urteil vom 19.12.2024 hier im Blog, wenn Sie weiterlesen.
Ein Mann erschlich sich durch vorgetäuschte Stromschläge in 52 Fällen verschreibungspflichtige Schmerzmittel und verursachte einen Schaden von über 60.000 Euro. Das AG München verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten sowie Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens (Urteil vom 01.10.2024 – 811 Ls 252 Js 212225/21).
Das Urteil wegen des Einschmuggelns von Mobiltelefonen durch eine JVA-Beamtin ist rechtskräftig (Beschluss vom 27. Februar 2024 – 5 StR 636/23). Die Entscheidung ist als Warnung wichtig und ein Beispiel dafür, wie naiv man sein kann. Die Gründe liegen noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, werde ich mich der Entscheidung im Detail widmen.
Durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter wird die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. Es fehlt insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023 – 2 U 43/22 -).
Das Landgericht Berlin hat den Ehemann sowie die Schwiegereltern einer zum Tatzeitpunkt 22-jährigen Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Sie hatten der Frau über etwa sieben Tage hinweg Salzwasser verabreicht, um sie von einem angeblichen Teufel zu befreien, der für die Kinderlosigkeit der Frau verantwortlich gemacht wurde. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist vom 30.08.2021 (- 521 Ks 3/20 -).
Das Amtsgericht Schwelm hat am 16. November 2021 zwei Polizistinnen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt. Sie sollen ihre Kollegen im Stich gelassen haben, während diese in einer Schießerei verwickelt waren (AG Schwelm, Urteil vom 16.11.2021 – 59 Ls 25/20).
Das Amtsgericht München hat ein Ehepaar jeweils wegen Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1, Abs. 3 StGB verurteilt. Die Angeklagten hätten zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Geschädigte (die Mutter des Ehemanns) länger als eine Woche der Freiheit beraubt werde, weshalb die Freiheitsberaubung als Verbrechen zu qualifizieren sei.
Eine ehemalige Sekretärin des deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig wurde angeklagt und muss sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht Itzehoe hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor der Jugendkammer eröffnet. Der nun 96jährigen Angeklagten wird Beihilfe zu mehr als 11.000 Fällen des Mordes vorgeworfen. Der Prozess soll am 30. September beginnen.
Mehr als fünf Jahre nach einem tödlichen Autorennen am 1. Februar 2016 auf dem Berliner Ku’damm ist einer der beiden Raser zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Anders als in zwei früheren Urteilen entschied das Landgericht am 02.03.2021 nicht auf Mord. Der inzwischen 29-Jährige wurde in dem neu aufgelegten Prozess mangels Mittäterschaft nur des versuchten Mordes und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen.
Das Landgericht Osnabrück hat am 20. Januar 2021 die Verurteilung eines Mannes, dessen ungehorsamer und nicht angeleinter Schäferhund eine Frau attackiert und zu Fall gebracht hatte, wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt und dessen Berufung verworfen. Zur Sorgfaltspflicht eines Hundebesitzers führt das Landgericht im Urteil vom 20.01.2021 – 5 Ns 112/20 weiter aus.
Der Prozess um den Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke birgt nicht nur politischen Zunder, sondern trübt auch das Verhältnis zwischen einem Gericht und dem Organ der Rechtspflege. RA Hennig wurde von der Pflichtverteidigung entbunden. Er ist nun raus! Was ist da los und geht das noch mit rechten Dingen zu? Warum lassen sich Richter zu unprofessionellen Äußerungen hinreißen?