Wer eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage umstößt, macht sich strafbar – auch ohne sichtbare Beschädigung. Das OLG Hamm entschied, dass schon die vorübergehende Funktionsunfähigkeit der Anlage ausreicht (§ 316b StGB) (OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2025 – 4 ORs 25/25).
Ein Wuttritt gegen den Blitzer kann teuer werden – selbst wenn nichts kaputtgeht. Das OLG Hamm hat entschieden: Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage gezielt lahmlegt, begeht eine Straftat. Der Betroffene muss nun 1.600 Euro zahlen. Und das, obwohl das Gerät technisch einwandfrei blieb.
Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung setzt eine umfassende Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht voraus. Wird eine solche Abwägung nicht vorgenommen, liegt ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vor. (BVerfG, Beschluss vom 16.01.2025 – 1 BvR 1182/24).
Das Landgericht Zwickau wertete die Tötung eines ehemaligen Jugendtrainers als Affekttat, da dieser zuvor sexuellen Missbrauch gestanden hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch, dass das LG die Hinweise auf eine geplante Tat, insbesondere Google-Recherchen zu Selbstjustiz und Tötungsmethoden, nicht ausreichend gewürdigt habe (BGH, Urteil vom 19.12.2024 – 5 StR 588/24).
Die Schüsse eines Mannes aus dem Reichsbürgermilieu auf Polizeibeamte stellen einen versuchten Mord dar. Der BGH hat das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe wegen der staatsfeindlichen Tatmotivation bestätigt (BGH, Beschluss vom 26.11.2024 – 3 StR 204/24).
Im spektakulären Doppelgängerinnen-Mordprozess verurteilte das Landgericht Ingolstadt Schahraban K. und Sheqir K. zu lebenslanger Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließt.
Alles zur Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt, Urteil vom 19.12.2024 hier im Blog, wenn Sie weiterlesen.
Ein Mann erschlich sich durch vorgetäuschte Stromschläge in 52 Fällen verschreibungspflichtige Schmerzmittel und verursachte einen Schaden von über 60.000 Euro. Das AG München verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten sowie Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens (Urteil vom 01.10.2024 – 811 Ls 252 Js 212225/21).
Ein schlechter Scherz mit der Polizei – und doch keine Straftat: Eine Frau meldete eine angebliche Trunkenheitsfahrt, die nie geplant war. Das Amtsgericht Calw sprach sie frei und klärte, warum die Grenzen der falschen Verdächtigung hier nicht überschritten wurden (Urteil vom 05.11.2024 – 8 Cs 32 Js 18114/24).
Die gesamte Tätigkeit eines Mitglieds einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung stellt eine einzige materielle Tat dar. Auch weitere Verstöße werden durch diese Beteiligung zu einer rechtlichen Handlungseinheit verknüpft (BGH Urteil vom 14. November 2024 – 3 StR 189/24).
Damit hebt der dritte Senat des BGH die bisherige Rechtsprechung zu den Konkurrenzen auf.
Holocaustleugnung allein in einem Schreiben an ein Finanzamt erfüllt nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Es handelt sich nicht um ein „Verbreiten“ im Sinne von § 130 StGB, wenn die Äußerungen nur für einen begrenzten Kreis beruflich beteiligter Personen bestimmt sind (BGH, Urteil vom 25.09.2024 – 3 StR 32/24).
Auf 50 Seiten eines 339 Seiten umfassenden Schreibens an das Finanzamt soll die ehemalige Anwältin den Holocaust geleugnet haben. Wie geht das?
Die nichtgeringe Menge von THC beträgt auch nach dem KCanG weiterhin 7,5 Gramm (BGH, Beschluss vom 18.04.2024 – 1 StR 106/24).
In seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Grenze der nicht geringen Menge von Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 Gramm festgelegt, eine Entscheidung, die maßgeblich die Handhabung von Cannabisfällen in Deutschland beeinflusst.
Mit einem nochmaligen (sic!) Aufruf wandte sich die Justizministerin aus Niedersachsen, Frau Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) an „die Akteurinnen und Akteure der Ampelkoalition auf Bundesebene“. Worum geht es? Um das Cannabisgesetz!
Frau Dr. Wahlmann meint: „Geplante Amnestie für Verurteilte muss aus dem Cannabisgesetz raus. Hilfsweise darf das Gesetz erst sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten.“
Strafen, die sich der oberen Strafrahmengrenze nähern oder sie sogar erreichen, bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die das Abweichen vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (BGH Beschluss vom 5. September 2023 – 3 StR 217/23).
Kurz: Der Unwert wird relativiert und nicht die Milderungsgründe.
Der Kommentar “#DubistEinMann” unter dem Beitrag einer “Transfrau” auf einer Social Media Plattform ist eine zulässige Meinungsäußerung (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 26.09.2023 – 16 U 95/23).
Ein Widerspruch zwischen einer Wertung, der Angeklagte weise eine „komplexe Disposition zum Normbruch auf” und seinem bisher straffreien Vorleben, muss das Landgericht aufklären. Ansonsten kann eine rechtsradikale Gesinnung bei einem Betäubungsmittelverstoß nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH Beschluss 7. Februar 2023 – 6 StR 9/23).
Eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB liegt dann nicht vor, wenn eine Audioaufnahme von einer in Beweisnot befindlichen Partei gemacht wurde, um sie der Polizei zu übergeben. In diesem Fall ist die Audioaufnahme nicht unbefugt im Sinne der Vorschrift gefertigt worden. (Beschluss vom 04.01.2023 – 16 Qs 98/22 -).