Mit einem Gesetzentwurf will das Justizministerium das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nun ändern. Gerichte sollen dann künftig Geschäftsverteilungspläne öffentlich machen und vom Schöffenamt soll ausgeschlossen werden, wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
Erst einmal will ich allen sagen, dass ich ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2024 wünsche. Mögt Ihr Eure Vorsätze einhalten. Ich werde es nicht mit allen Vorsätzen schaffen, doch dann ist es ein Rücktritt vom Versuch und nicht strafbar. Sport, gesünder essen und mehr die Natur genießen…..
Durch die Ergänzung des Wortes ‚überwiegend‘ in § 64 StGB soll nunmehr gesetzlich konkretisiert werden, unter welchen Voraussetzungen ein kausaler Zusammenhang zwischen ‚Hang‘ und ‚Anlasstat‘ angenommen werden kann. Nur für den Fall, dass die rechtswidrige Tat überwiegend auf den Hang der Person, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, zurückgeht, ist ein solcher künftig anzunehmen (BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f. – in Verbindung mit BGH Beschluss vom 25. Oktober 2023 – 5 StR 246/23).
In diesem Artikel möchte ich Ihnen § 148 StPO vorstellen. Warum ist er so besonders. Viele werden jetzt sagen, dass ihnen schon klar sei, was hier kommt. Dem Verteidiger muss doch ungehinderte Kommunikation mit seinem Mandanten und umgekehrt gewährt werden. Pustekuchen! § 148 StPO zeigt wann, aber kein Warum.
Es wurde wieder einmal viel geändert. So wurde die Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen zu dessen Ungunsten geändert. Der Extremismus soll härter bekämpft werden. Im Sittenbereich sind weiterer Tatbestände aufgenommen worden und noch einiges mehr.
Unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die zurückgehaltenen Gesetze gegen Rechtsextremismus und zur Bestandsdatenauskunft jetzt unterzeichnet. Vorher hatte er die Unterschrift verweigert. Was ist neu und was sollten Sie beachten.
Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt.
Messengerbetreiber sollen bald in Fällen nach dem neuen § 169 Telekommunikationsgesetzes (TKG) neben dem Nutzernamen für Behördenanfragen auch die Kennung speichern, unter der sie den Account führen. Doch der Entwurf hat es in sich.
Der Bundestag hat am Gestern, am 25.03.2020 einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht angenommen (BT-Drs. 19/18110).
Ab sofort gelten neue Regeln, um den Missbrauch von Schusswaffen zu bekämpfen. Zudem tritt das neue Masernschutzgesetz in Kraft, mit dem eine Impfpflicht eingeführt wird. Fachkräfte können einfacher einwandern und Käufer von Elektroautos profitieren von einem höheren Zuschuss.
Das Bundeskabinett hat am 19.02.2020 den Gesetzentwurf zur schärferen Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus beschlossen. Als zentrales Element des Pakets sieht der Entwurf vor, dass soziale Netzwerke künftig bestimmte strafbare Inhalte, insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen, an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Was ändert sich nun?
Der Bundestag beschloss am 15. November 2019 eine “Reform” des Strafverfahrens. Die Verfolger erhalten neue Befugnisse und die erstinstanzliche Hauptverhandlung soll “beschleunigt” werden. Dabei werden Bürger- und Beschuldigtenrechte beschnitten. Hier nun der Teil 3 (keine Angst, es werden nicht mehr, obwohl es noch mehr Änderungen zu verzeichnen gab).
Der Bundestag beschloss am 15. November 2019 eine “Reform” des Strafverfahrens. Die Verfolger erhalten neue Befugnisse und die erstinstanzliche Hauptverhandlung soll “beschleunigt” werden. Dabei werden Bürger- und Beschuldigtenrechte beschnitten. Hier nun der Teil 2 (denn der erste Teil sollte nicht zu lang sein und Sie damit auch aufmerksam bleiben).
Der Bundestag beschloss am 15. November 2019 eine “Reform” des Strafverfahrens. Die Verfolger erhalten neue Befugnisse und die erstinstanzliche Hauptverhandlung soll “beschleunigt” werden. Dabei werden Bürger- und Beschuldigtenrechte beschnitten. Hier nun der Teil 1 (damit es nicht zu lang wird).
Die Bundesregierung will einen Riegel den langen Prozessen vorschieben, damit unschuldig angeklagte Menschen schneller freigesprochen werden können. Anwälte zögen Prozesse unnütz in die Länge, wo doch der Richter ordentlich seiner Fürsorge im Gericht gegenüber dem Angeklagten nachkäme und die Staatsanwaltschaft die Beweise ordnungsgemäß schon zusammengestellt, sowie in einer sorgfältigen Anklage dargestellt habe.