Archiv der Kategorie: skurril

Kein Abstellen von Schuhen vor der Tür

Einem Vermieter steht ein Unterlassungsanspruch gemäß § 541 BGB zu, wenn der Mieter seine Schuhe vor der Wohnungstür abstellt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main findet sogar noch eine Definition zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Treppenhauses. Treppenhäuser (auch Aufgänge und Laubengänge) dienen danach nur zum Betreten, um zur angemieteten Wohnung zu gelangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022  
– 33 C 2354/21 – ).

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Schreie und Angst vor Gewalt? Wahrheit oder journalistischer Quatsch?

Im Focus wird über einen Prozess wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs eines Kindes berichtet. Diese Berichte sollen anscheinend die Leser nicht nur aufklären, sondern auch fesseln. Ist denn alles richtig, was der Anwalt dort macht? Es wird von Schreien und Angst gesprochen. Ist das vielleicht nur journalistischer Quatsch?

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