kuriose Wortschöpfungen

Brille-001In polizeilichen Protokollen finden sich immer wieder kuriose Wortschöpfungen. Der “beschuhte Fuß” war Gestern und ist ein Relikt, das die Uni lehren darf.

Heute stieß ich in einer Akteneinsicht auf das “bebrillte Auge”. Der Täter soll das Opfer auf das “bebrillte Auge” geschlagen haben. Nun kann man das recht schnell verstehen. Wieso man das mit so umständlichen Kreationen ausdrücken muss, bleibt ein Geheimnis der Polizeibeamten, die das Wort nützen. Ich trat eine kleine Nachforschung an. Unter www.helpster.de findet man den Hinweis auf die “Schminkbrille” als “bebrilltes Auge”. kuriose Wortschöpfungen weiterlesen

Zur Abrechnung von verbundenen Verfahren

DSC_0012Der Bezirksrevisor des Landgerichts Dresden nahm Stellung zur Abrechnung von verbundenen Verfahren zu einem KFA. Dem beigeordneten Rechtsanwalt stünden für das hinzuverbundene Verfahren keine Gebührenansprüche zu. Die Vorschrift des § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG a.F.  setzt für die Vergütung zwingend voraus, dass dieser im Verfahren auch schon tätig geworden ist (vgl. AG Eisenach Beschluss vom 5.2.2007 zu 721 Js 65428/05; LG Koblenz Beschluss vom 3.1.2005 2 Qs 121/04).  Liegen die Vollmachtserteilung und das Tätigwerden vor der Verbindung, Zur Abrechnung von verbundenen Verfahren weiterlesen

Wiederholungsgefahr wegen einer Tat von anno dazumal! (von Rechtsanwalt Thomas Penneke)

UhrFür das Amtsgericht Schwerin und für das Landgericht Schwerin genügt zur Begründung des Haftbefehls bzgl. der Wiederholungsgefahr auch das Heranziehen einer letzten Verurteilung aus dem Jahre 2006. Die Amtsrichterin selbst feragt sich und dies teilte sie mir mehrfach telefonisch als auch in zwei Haftverkündungsterminen mit, was Besonderes im Leben meines Mandanten sich verändert hat, dass er so positiv durch das Leben seit 2006 kam. Sie kam zu dem Schluss, dass es eine solche positive Veränderung gegeben haben muss, denn sie kannte den Mandanten bis 2006 nur als sehr aggressiven Menschen. Wiederholungsgefahr wegen einer Tat von anno dazumal! (von Rechtsanwalt Thomas Penneke) weiterlesen

Pflichtverteidigung bei fahrlässiger Tötung

Das Landgericht Neuruppin hob einen Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin auf, in dem die Beiordnung des Verteidigers zum Pflichtverteidiger abgelehnt worden war. Das Amtsgericht war der Meinung, dass der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung nicht als schwer einzuschätzen sei Pflichtverteidigung bei fahrlässiger Tötung weiterlesen

Rabenväterunterhalt

Vor ca 19 Stunden schrieb ich folgenden Post auf facebook und auf Twitter:

“Die Entscheidung des BGH find ich salopp gesagt Scheiße. Habe die Gründe noch nicht gelesen, aber was man liest und hört, macht Angst. Wenn der Elter mit dem Kind bricht und enterbt, dann soll das Kind noch mehr bluten bzw. bekommt es noch einen Tritt in den Arsch. Zumindest muss genau der Einzelfall betrachtet werden…. Ich les nachher mal die Gründe.”

Ich habe nunmehr – unabhängig von der Presse am Tag (habe ich mich doch echt zunächst beeinflussen lassen) – mit der Entscheidung auseinandergesetzt.

Dazu folgendes: Rabenväterunterhalt weiterlesen

Hausdurchsuchung bei Herrn Edathy (SPD) wegen Kinderpornos

Herr Edathy!

Besitzen Sie wirklich Kinderpornos? Ich beziehe mich hierbei auf die Berichterstattung des NDR unter: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/edathy133.html

Haben Sie Ihr Mandat niedergelegt, damit Ihre Immunität nicht in einem Verfahren aufgehoben werden muss? Bestimmt haben Sie es aus wirklichen gesundheitlichen Gründen getan und nicht, damit Ihre Kollegen Abgeordneten irgendeinen Inhalt aus der Ermittlungsakte erhält….. Ich glaube an Sie!

Was sagt die Sozialdemokratie hierzu? Es ist bestimmt nur ein Ausrutscher, wenn der Verdacht sich bestätigen sollte …… Ich glaube an Sie!

Wie gehts der Familie mit diesem Vorwurf? Ich hoffe, dass Ihre Familie sehr stark ist.

Warum um Himmelswillen befinden Sie sich im Ausland? Seien Sie vorsichtig! Das könnte den Haftgrund der Fluchtgefahr begründen (kostenloser Rat von mir).

Die Fragen können Sie gern per PN beantworten und an post@penneke.de senden.

Letztere Frage nebst Antwort dürfte die Staatsanwaltschaft brennend interessieren….

Herzlichst Ihr Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

Alltäglicher Wahnsinn Mannschaft der Redskins soll sich umbenennen

Die Washington Post (WP) berichtete am 9. Februar 2014 über den alltäglichen Rassismus in den USA und wie man ihn bekämpft. Nun: “Redskins”! Die altehrwürdige Mannschaft der NFL soll sich umbenennen. “Redskins” als Name ginge nicht mehr. Das sei ein rassistisches Wort/Begriff.

Aha!  Bin ich wieder klüger.

https://twitter.com/rapenneke/status/432996724500885504

http://www.washingtonpost.com/blogs/football-insider/wp/2014/02/09/nfl-faces-pressure-from-congress-to-change-redskins-name/

“New American Indians” könnte man die alten “Redskins” nennen.

Doch allen Ernstes: Was ist eigentlich mit den Frauen? Warum haben diese Wortrassisten auch die Frauen von der Mannschaft ausgesperrt?

Ich bin für gemischte Mannschaften. Man sollte hier in Deutschland auch eine Quote einführen. Fußball wird dann richtig interessant.

 

Hallo! Grüne! Ihr seid dran!

 

Ich helf auch gern mit Vorschlägen…

 

Der kranke Wahnsinn aus Europa schwappt über. Mir schmecken Negerküsse und Mohrüben trotz alledem immer noch! Ich lass mir die Königsberger Klopse und mein Zigeunerschnitzel nicht nehmen.

Irgendwie werden alle immer bescheuerter (mit Ausnahme des Lesers dieses Blogs – es sei denn, er will mich aufklären, dass ich kein Fleisch mehr essen dürfte und mein Kind sich sein Geschlecht gefälligst selbst aussuchen soll).

 

Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

Blog des Fachanwalts für Strafrecht Penneke aus Rostock

Der bisher nicht genügend aktualisierte Blog geht nun richtig online. Ich werde ihn nach bestem Wissen und Gewissen pflegen. Dies bin ich den vielen Nachfragen per eMail und facebook schuldig.

 

Ich werde hier immer Entscheidungen veröffentlichen, die ich selbst erhalten habe oder mir andere Kollegen zusenden oder von mir bei meiner Recherche im Internet “entdeckt” werden. Auch die von mir viel geschätzte juristische Zeitschrift StRR (Strafrechtsreport) werde ich auch zitieren. Ein Muss für jeden Strafverteidiger.

 

Wenn jemand Anmerkungen oder Fragen hat, dann wende er/sie sich doch vertrauensvoll an mein Büro. Frau Schäfer nimmt Termine unter der derzeitigen aktuellen Nummer: 0381 4996 805 entgegen.

 

Herzlichst und Sport frei!

 

Thomas Penneke (Fachanwalt für Strafrecht)

Schufaermittlungen = Geschäftsgeheimnis (BGH)

Penneke

Methoden der Schufaermittlungen bleiben geheim!

 

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat hierzu am 28. Januar 2014 entschieden. Ein brauchbarer Artikel findet sich bei Spiegel.de

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-weist-klage-gegen-schufa-ab-was-verbraucher-wissen-muessen-a-945965.html

Der Bundesgerichtshof lässt den Bürger weiter “transparent” sein, während die “Transparent-Macher” ihre Methoden geheim halten dürfen.

Naja…..

Bedenklich Ihr/Euer Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

BtMG – Café – Strafverteidiger Penneke erzielt Einstellung

20. Februar 2013 (Verhaftung):

Einem Cafe-Besitzer wird der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Mit ins Boot wurde meine Mandantin durch die Staatsanwaltschaft gezogen. Obwohl sie umfangreich geständig sich einließ, wurde sie mit dem Hauptverdächtigen angeklagt und zwar mit 11 Anklagepunkten. Sie hatte sich leider vorher noch keines Verteidigers versehen und ging ohne Beistand zu den  Vernehmungen und redete sich um Kopf und Kragen.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/haftbefehl-gegen-drogendealer-der-in-caf–handelt,10809148,22003412.html

Juli 2013 (Anklage):

Die Anklage gegen den Cafe-Besitzer und meine Mandantin wird erhoben. Insgesamt handelte es sich um 18 Anklagepunkte von denen 11 Vorwürfe meine Mandantin betrafen. Ich werde von der Angeklagten mit der Verteidigung beauftragt.

6. August 2013 (Prozessauftakt und Urteil/Einstellung):

Zum Prozessauftakt schwiegen die Angeklagten. Es folgte ein Deal. Der eine Angeklagte wurde letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen meine Mandantin wurde gegen Auflagen  eingestellt.

 

Das war ein kurzer Prozess!

Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

 

 

Drogenbandenprozess Landgericht Schwerin

Februar 2012

Im Februar 2012 erfolgte die Festnahme der Beschuldigten.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen189.html


Oktober 2012

Der Prozessauftakt war damit gekrönt worden, dass ich als zweiter Verteidiger in das Verfahren kam. Der Prozess begann am Landgericht Schwerin. Die Anklage führte die Staatsanwaltschaft Schwerin. Es fanden Gespräche statt an deren Ende ein “Deal” für meinen Mandanten stand, der ihn ca. 10 Jahre hinter Gittern bringen sollte.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogendealer103.html

Februar 2013 (Heiratsantrag im Gericht – solche Momente sind recht selten an einem Gericht)

Der Prozess dauerte schon bis in den Februar 2013 hinein. Der Vorsitzende Richter wollte die schon seit Jahren bestehende Verlobung zwischen meinem Mandanten und der Zeugin nicht wahrhaben, da mein Mandant zum Zeitpunkt der Verlobung noch nicht rechtskräftig geschieden gewesen war. Leider ist eine solche Verlobung in der Zeit einer noch bestehenden Ehe sittenwidrig. In der Verhandlung erneuerte mein Mandant dann (sehr zum Erstaunen der Kammer) seinen Heiratsantrag. Die Zeugin wurde zunächst aus dem Zeugenstand entlassen, weil sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO berufen hatte. Dinge passieren ….. 🙂
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Romantisch-Heiratsantrag-im-Gerichtssaal
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Wende-im-Drogendealerprozess-Kommen-die-Angeklagten-frei

April 2013

Nach etlichen Gesprächen zu einem möglichen Deal erfolgten die Geständnisse der Angeklagten soweit es was zu gestehen gab. Die Staatsanwaltschaft hatte hier bei einigen Treffen ein “Geschäft” gewittert, welches sich jedoch im Zuge der Hauptverhandlung und Vernehmungen von Zeugen nicht als haltbar bewies und durch die Angeklagten aufgeklärt werden konnte.
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Knoten-geplatzt-Angeklagte-aeusserten-sich-vor-Gericht

Mai 2013

Es erfolgte eine Verurteilung meines Mandanten zu 5 Jahren und 11 Monaten. Ein Verfall wurde ebenfalls angeordnet. Diesem nunmehr rechtskräftigen Urteil gingen viele „Deal“-Verhandlungen voraus. Dem Gericht machte es die Verteidigung nicht leicht. Die Verurteilten haben keine Namen von Lieferanten und Abnehmern nennen müssen. Mit dem „Ergebnis“ kann man – in Anbetracht der schweren Vorwürfe – zufrieden sein. Im Übrigen wurden hier gleich noch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) abgeurteilt.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen239.html
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Landgericht-verhaengt-Haftstrafen-fuer-drei-Drogendealer

Feuer legen aus Liebeskummer (3)

Beteiligte:

  • Landgericht Hamburg
  • Staatsanwaltschaft Hamburg
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thomas Penneke

Februar 2011 bis 4. März 2011 (Prozess und Urteil):

Der Prozess vor der großen Kammer des  Landgerichts Hamburg verlief mit vielen Emotionen seitens des Angeklagten. Dieser brach bei seinem umfangreichen Geständnis nach dem ersten Satz in Tränen aus. Nicht um sein eigenes Schicksal zu bemitleiden, sondern er litt innerlich darüber, was er mit dem Feuer anderen angetan hat. Nach diesem ersten Satz und seinem Tränenausbruch verabreichte der anwesende Pfleger der Psychiatrie ihm ein  beruhigendes Mittel. Er wurde immer ruhiger. Und wenn ich das so schreibe, dann meine ich auch: immer ruhiger. Die Sprache wurde zum Schluss verwaschener, so dass das Gericht und ich den Pfleger befragten, welches Mittelchen er denn da bekommen habe. Es handelte sich dabei um Tavor (Info:http://de.wikipedia.org/wiki/Lorazepam ).

Der Gutachter wurde nach Erstattung seines Gutachtens entlassen und ein neuer Gutachter beauftragt. Der erste Gutachter war der Meinung, dass ein junger Mensch mit einem Drogenproblem unbedingt in die Psychiatrie und nicht in die Entzugsklinik gehöre. Er war auch der Meinung, dass der Angeklagte empathielos sei. Das war ein Witz, nachdem wir live in der Verhandlung erleben durften, wie die Empathie aus dem Angeklagten „sprudelte“ bis er sein Mittelchen bekam. Der zweite Gutachter stellte das erste Gutachten erwartungsgemäß in Zweifel. Am Ende wurde, wie von mir in Verteidigungsabsicht verfolgt, die Schuldunfähigkeit festgestellt, aber die Einweisung in eine Psychiatrie nicht angeordnet. Stattdessen erfolgte die Einweisung in eine Entzugsanstalt. Eine Gefängnisstrafe wurde nicht ausgeurteilt.

http://www.bild.de/regional/hamburg/schaden/feuer-legen-aus-liebeskummer-16369106.bild.html

Feuer legen aus Liebeskummer (2)

Oktober 2010 bis Dezember 2010:

Der Verdächtige wurde in der Untersuchungshaft auf seinen „Geisteszustand“ untersucht. Ein Gutachter (mit dem ich noch öfter
zu tun haben sollte) stellte fest, dass der Tatverdächtige eine Persönlichkeitsstörung habe und abhängig von Betäubungsmitteln sowie Alkohol sei. Zur Begutachtung riet ihm sein vom Gericht beigeordneter Anwalt. Zwischenzeitlich wechselte der Tatverdächtige zu einem anderen Anwalt. Mit diesem war er auch nicht zufrieden und „landete“ schließlich bei mir. Ich nahm das Mandat umgehend auf. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Tatverdächtige schon gemäß § 126 a StPO in die Psychiatrie
überstellt und erwartete von dort aus seinen Prozess. Ich sichtete auch das Gutachten. In diesem wurde „festgestellt“, dass in einem Urteil gegen den Tatverdächtigen in jedem Fall eine Maßregel gemäß § 63 StPO angeordnet werden soll. Sprich: er sollte in die Psychiatrie. So etwas bedeutet für die meisten Mandanten:
lebenslänglich