Geldgeschenke von hohem Wert sind regelmäßig kein Trinkgeld im Sinne des EStG. Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro überstiegen jedenfalls deutlich den Rahmen dessen, was nach dem allgemeinen Begriffsverständnis als Trinkgeld verstanden werden könne (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.12.2022 – 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20 -).
Steuerrecht: Zahlungen von 50.000 bzw. 1,3 Millionen EURO sind kein steuerfreies Trinkgeld weiterlesenSchlagwort-Archive: Trinkgeld
Auf Kreuzfahrt: Zwangstrinkgeld oder Seeräuberei?
Das Thema Trinkgeld ist zwar grundsätzlich kein Thema für Strafrecht, aber dies auch nur grundsätzlich. Da stolpere ich bei alltäglichen Surfen, denn man hat ja sonst nichts zu tun 😇, über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, die da im Leitsatz lautet: Kreuzfahrtveranstalter darf Trinkgeld nicht automatisch vom Bordkonto der Urlauber abbuchen (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.6.2019 – 2 U 1260/17). Was war denn da los?
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