Schlagwort-Archive: Beamter

Revision: Strafzumessung

Die Auswirkungen der Verletzungen eines Geschädigten auf einen anderen Geschädigten bedarf gesonderter Ausführungen. Die besonderen Folgen einer solchen zusätzlichen Einwirkung auf ein Opfer muss gesondert dargestellt werden, gerade wenn der Angeklagte wegen beider Schädigungen verurteilt worden ist. 

Der Verlust des Anspruchs auf Altersgeld gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung eines Altersgeldes des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss in der Strafzumessung Berücksichtigung finden.

Das Ausmaß der Verletzungen und die Schwere der Tatfolgen können bei einer Verurteilung wegen Versuchs in der Strafzumessung berücksichtigt werden. 

BGH Beschluss vom 28. Juni 2023 – 6 StR 413/22

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Reichsbürgertypisches Verhalten

Reichsbürgertypisches Verhalten ist die Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Leugnen der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik im Sinne der sogenannten Reichsbürgerideologie verstößt ein Beamter schuldhaft gegen seine Verfassungstreuepflicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2023).

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