Reichsbürgertypisches Verhalten ist die Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Leugnen der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik im Sinne der sogenannten Reichsbürgerideologie verstößt ein Beamter schuldhaft gegen seine Verfassungstreuepflicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2023).
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Gehaltskürzung bei Lehrerin wegen “Reichsbürger”-Verdachts
Einer Lehrerin aus Bayern wird für die Dauer von fünf Jahren das Gehalt um 20% gekürzt. Sie habe eine geistige Nähe zu den Selbstverwaltern bzw. „Reichsbürgern“ aufgezeigt. Das rechtfertige eine Kürzung beim Beamtensold (Bay VGH 20. Juli 2022).
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