Dienstrecht: Rechtsradikale Überzeugung nicht notwendig

Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungs­feindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. Eine rechtsradikale Überzeugung als Grund für Ablehnung zur Übernahme in den Polizeidienst ist nicht erforderlich (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.06.2023  – 36 K 384/22 -).

Was soll geschehen sein?

Der Kläger bewarb sich 2022 für die Einstellung in die Berliner Polizei. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurden auf seinem Handy mehrere Chat-Verläufe sichergestellt. Das Verfahren wurde gegen den Kläger eingestellt. Aus den Chatverläufen ergab sich, dass er drei Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und diese an mindestens drei weitere Personen weitergeleitet hatte. Bild 1 und 2 zeigen Adolf Hitler, Bild 3 zeigt eine männliche Person mit schwarzer Hautfarbe, welche ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trägt. Die Polizei lehnte die Bewerbung des Klägers ab. Hiergegen klagte er.

Aus der Entscheidung

Aus dem Weiterleiten der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder könne zwar noch keine rechtsradikale Überzeugung des Klägers abgleitet werden, jedoch sei für die Ablehnung der Bewerbung bereits das unreflektierte, jedoch bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fragen?

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Probleme im Strafrecht, Waffen- oder Dienstrecht haben unter 0381491020.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert