Schlagwort-Archive: Waffenschein

Trunkenheit, Unfall, Waffe – Schlechte Kombi

Trunkenheit, Unfall, Waffe – Kein Jagdschein für Jäger

Ein Jäger, der mit 1,69 Promille und Jagdwaffe im Auto einen Unfall verursacht, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Das VG Münster verweigert die (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins – unabhängig davon, ob die Waffe geladen war (Urteil vom 01.04.2025 – 5 K 1234/22).

Jagen ist kein Recht, sondern ein Privileg – das VG Münster zieht klare Grenzen. Wer alkoholisiert mit einer Schusswaffe im Auto unterwegs ist, verliert nicht nur den Jagdschein, sondern auch das Vertrauen des Staates. Ob die Waffe geladen war? Spielt keine Rolle.

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Waffenrecht: Kein Waffenschein für Soldat

Personen, die Angriffe auf ihre Person befürchten, ist ein Waffenschein nur zu erteilen, wenn sie glaubhaft machen, wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein.

Auch ein Bundeswehrsoldat, der mehrere Einsätze im Ausland gegen Islamisten führte, hat bei dieser Lage kein grundsätzliches Bedürfnis auf Erteilung eines Waffenschein, wenn er lediglich die Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge befürchtet.

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.08.2023  – 20 A 2355/20 – )

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