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Mietrecht: Nacktes Sonnen des Vermieters keine “grob ungehörige Handlung”

Durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter wird die Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. Es fehlt insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023  – 2 U 43/22 -).

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