Wer eine Waffe in einem Karton über DHL versendet, ohne dass auf den Inhalt des Paketes hingewiesen wird, begründet seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit durch solch ein Handeln (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.05.2023
– 24 CS 23.318 -).