Wer in einer offiziellen Position wie ein Polizeikommissar rassistische, antisemitische oder gewaltverherrlichende Inhalte über WhatsApp-Chatgruppen verbreitet, riskiert seinen Job. Ein Polizeikommissar auf Probe wurde nach der Verbreitung solcher Inhalte entlassen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich seiner Gesinnung entsprechen (VG Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/239).
Diskriminierende WhatsApp-Sticker: Polizist verliert Job wegen “schwarzen Humors” weiterlesenArchiv der Kategorie: Verwaltungsrecht
Teilweises Waffenverbot für unzuverlässigen Waffenbesitzer gekippt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Verbot von erlaubnisbedürftigen Waffen nicht automatisch auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen verbietet. Ein solches Verbot stellt einen stärkeren Grundrechtseingriff dar und erfordert zusätzliche Begründungen (VG Koblenz, Urteil vom 13.08.2024 – 1 K 115/24.KO).
Teilweises Waffenverbot für unzuverlässigen Waffenbesitzer gekippt weiterlesenVerkehr: Polizist muss zahlen! Zu schnell zum Einsatzort
Ein Polizist haftet für Schäden am Polizeifahrzeug, wenn er bei unübersichtlicher Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort fährt.
Selbst bei Inanspruchnahme von Sonderrechten (§ 35 StVO) dürfen die Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur missachtet werden, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur dadurch verursachten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit steht.
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.03.2024 – 5 K 65/21).
Verkehr: Polizist muss zahlen! Zu schnell zum Einsatzort weiterlesenDienstrecht: Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenenpornografie durch Lehrer
Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenenpornografie durch Lehrer begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2023
– 16a D 22.2292 – )
Waffrecht: Mitgliedschaft und Unterstützung „Die Heimat“ (vormals NPD)
Die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Organisation begründet die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Die waffenrechtliche Erlaubnis ist daher zu entziehen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2023
– 24 CS 23.650 -).
Dienstrecht: nicht erforderliches Disziplinarverfahren
Ist ein Reservist bereit, auf seinen Rang zu verzichten und aus dem Dienst auszuscheiden, kann er einfach per Verwaltungsakt entlassen werden. Das Verfahren gegen ihn weiterzuführen, nur um ihn an dessen Ende ebenfalls zu entlassen, ist unverhältnismäßig.
Leitsatz: Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist einzustellen, wenn der Dienstherr nicht die rechtliche Möglichkeit ausschöpft, das Ziel des Verfahrens auf eine den Soldaten weniger belastende Weise herbeizuführen. (BVerwG, Urteil vom 10.05.2023 – 2 WD 14.22).
Dienstrecht: nicht erforderliches Disziplinarverfahren weiterlesenVerwaltungsrecht: Grund für Namensänderung
Seelische Belastungen können grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine Namensänderung sein. Hänseleien während Schulzeit mit Verlust des Selbstbewusstseins und Depression rechtfertigt im Erwachsenenalter aber keine Namensänderung (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.05.2023 – 2 A 132/22 -).
Verwaltungsrecht: Grund für Namensänderung weiterlesenWaffenrecht: Wie doof! Waffe im Paket versandt
Wer eine Waffe in einem Karton über DHL versendet, ohne dass auf den Inhalt des Paketes hingewiesen wird, begründet seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit durch solch ein Handeln (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.05.2023
– 24 CS 23.318 -).
Waffenrecht: Widerruf bei Überlassung einer Waffe an Schüler
Wer eine Schreckschusswaffe im unverschlossenen Lehrertisch aufbewahrt und auch Schülern überlässt, ist unzuverlässig (Verwaltungsgericht Düsseldorf – Urteil vom 3. Mai 2023 22 K 6330/21).
Waffenrecht: Widerruf bei Überlassung einer Waffe an Schüler weiterlesenWer den Holocaust leugnet, kann kein Soldat bleiben
Ein Soldat, der den Holocaust leugnet und auf diese Weise das nationalsozialistische Unrechtsregime verharmlost, verletzt seine politische Treuepflicht (Leitsatz des BVerwG).
Ein Soldat muss für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen.
Wer den Holocaust bezweifelt oder gar für die NSDAP schwärmt, steht nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.
Zu Recht erhält ein Soldat, der nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht während des laufenden Verfahrens auch nur die Hälfte seiner Bezüge.
BVerwG, Beschluss vom 08.05.2023 – 2 WDB 13.22
Wer den Holocaust leugnet, kann kein Soldat bleiben weiterlesenGericht muss anonymisierten Strafbefehl an Reporter herausgeben
Ein Amtsgericht muss die anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben, denn das Informationsinteresse des Journalisten hat Vorrang gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen im Strafbefehl (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. vom 15.05.2023 – 7 CE 23.666 -).
Gericht muss anonymisierten Strafbefehl an Reporter herausgeben weiterlesenReichsbürgertypisches Verhalten
Reichsbürgertypisches Verhalten ist die Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Leugnen der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik im Sinne der sogenannten Reichsbürgerideologie verstößt ein Beamter schuldhaft gegen seine Verfassungstreuepflicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2023).
Reichsbürgertypisches Verhalten weiterlesenAnspruch auf kostenlose Kopien aller Klausuren des 2. Staatsexamens
Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben einen datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, dass das das Landesjustizprüfungsamt ihnen eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten unentgeltlich zur Verfügung stellt (BVerwG, Urteil vom 30.11.2022 – 6 C 10.21).
Anspruch auf kostenlose Kopien aller Klausuren des 2. Staatsexamens weiterlesenFristlose Entpflichtung eines Soldaten rechtens
Die Dienstpflicht eines Soldaten umfasst nicht nur die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen, sondern auch für ihren Erhalt einzutreten.
Die über einen längeren Zeitraum aufrechterhaltene Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in welcher die Verbrechen der NS-Diktatur verharmlost, gebilligt und verherrlicht sowie in hohem Maße rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt werden, ist mit dieser Verpflichtung unvereinbar.
Der Umstand, dass der Kläger die Gruppe weder verlassen noch in sonstiger Weise zu erkennen gegeben hat, dass er die Inhalte missbilligte, rechtfertigt den Schluss, dass er nicht in hinreichendem Maße für die demokratische Grundordnung eintritt.
Es ist auch nicht entscheidend, dass es sich um eine nicht-öffentliche Gruppe gehandelt hat. Es genügt bereits die hier bestehende hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Dienstpflichtverletzung öffentlich bekannt werden kann und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet.
Verwaltungsgericht Hannover Urteil vom 9. November 2022 2 A 3031/21
Fristlose Entpflichtung eines Soldaten rechtens weiterlesenPolizistin darf auch tätowiert sein
Tätowierte Schusswaffen mit einem Schlagring, die sich in einem nicht sichtbaren Bereich am Körper (hier: Po) befinden, stehen einer Einstellung einer Polizeibewerberin nicht zwingend entgegen. Hinzukommen muss eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfall und der Prüfung, ob eine charakterliche Eignung fehlt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.2022 – 4 S 1317/22 -).
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