Wer mit der Berliner S-Bahn fährt, wird gefilmt – aber bekommt nicht unbedingt das Video. Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO scheitert jedenfalls an den Interessen des Betreibers, wie das OVG Berlin-Brandenburg klarstellt.
Datenschutz à la Bahn: Ein Fahrgast der Berliner S-Bahn wollte eine Kopie des Überwachungsvideos, das ihn während der Fahrt zeigt. Die Antwort der Bahn? Nein. Die Antwort des Gerichts? Auch nein. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt nicht alles her, was sich Fahrgäste wünschen.
„Itiotentreff“-Chat reicht nicht für Suspendierung
Ein rassistischer WhatsApp-Chat allein reicht nicht für die Suspendierung eines Polizisten – zumindest laut VG Wiesbaden (VG Wiesbaden Beschluss vom 16. April 2025 – Aktenzeichen: 28 L 149/24.WI.D).
Polizist WhatsApp Suspendierung – klingt nach Klarheit, endet aber im deutschen Disziplinarrecht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten ausgesetzt, der in einer Chatgruppe mit dem vielsagenden Namen „Itiotentreff“ aktiv war. Rassistische, antisemitische und menschenverachtende Inhalte? Ja, aber Meinungsfreiheit. Verfassungsfeindlich? Nicht sicher. Die Entscheidung ist ein Ritt auf der Rasierklinge zwischen Loyalitätspflicht und Grundrechten.
Der Zugriff auf die beliebten Pornoseiten Pornhub und YouPorn bleibt in Deutschland weiterhin gesperrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Sperrverfügungen gegen deutsche Access-Provider in einem Eilverfahren bestätigt – und die Betreiberin der Plattformen scharf kritisiert. Der Fall zeigt: Wer den Jugendschutz aushebelt, verliert vor Gericht nicht nur Sympathie, sondern auch Rechte.
Nachtruhe statt Kölsch bis Mitternacht: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass Kölns Ordnungsamt die Sperrstunde für eine Außengastronomie im Severinsviertel auf 22 Uhr vorverlegen durfte. Grund war andauernder Lärm, der Anwohnerinnen und Anwohnern den Schlaf raubte. Die Kneipe hatte es auch nach Ermahnungen nicht geschafft, den Lärm ihrer Gäste in den Griff zu bekommen.
Trunkenheit, Unfall, Waffe – Kein Jagdschein für Jäger
Ein Jäger, der mit 1,69 Promille und Jagdwaffe im Auto einen Unfall verursacht, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Das VG Münster verweigert die (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins – unabhängig davon, ob die Waffe geladen war (Urteil vom 01.04.2025 – 5 K 1234/22).
Jagen ist kein Recht, sondern ein Privileg – das VG Münster zieht klare Grenzen. Wer alkoholisiert mit einer Schusswaffe im Auto unterwegs ist, verliert nicht nur den Jagdschein, sondern auch das Vertrauen des Staates. Ob die Waffe geladen war? Spielt keine Rolle.
Weigert sich ein schulpflichtiges Kind, am Unterricht teilzunehmen, sind die Eltern verpflichtet, erzieherisch auf das Kind einzuwirken – auch gegen dessen erklärten Willen. Das OVG NRW stellt klar: Gewaltfreie Erziehung heißt nicht Erziehungslosigkeit (Beschluss vom 28.04.2022 – 19 B 151/22).
Das Kind will nicht zur Schule – und die Eltern sagen: „Dann eben nicht.“ Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht das anders. In einem viel beachteten Beschluss stellt es klar: Erziehungspflicht bleibt Erziehungspflicht – auch wenn der Nachwuchs sich querstellt. Und das Kindeswohl endet nicht am Schultor. Doch was war los?
Verwaltungsgericht Bremen weist Polizeianwärter ab
Ein Polizeianwärter mit Farbsehschwäche ist dienstuntauglich. Das VG Bremen bestätigte die Ablehnung der Bewerbung durch die Polizei – die Anforderungen an die Farberkennung sind zwingend (VG Bremen, Beschluss vom 31.03.2025 – 6 V 481/25).
Ein grünes Auto? Oder doch blau? Wer Farben nicht sicher unterscheiden kann, wird kein Polizist – zumindest nicht in Bremen. Das VG Bremen hat die Ablehnung eines Bewerbers mit Farbsehschwäche bestätigt. Der Grund: Farbsicherheit ist Einstellungsvoraussetzung. Ein Beschluss, der für Diskussionen sorgt?
Die Teilnahme am Schwarzen Block der G20-Demonstration 2017 in Hamburg kann ein ausreichender Grund für den Widerruf des kleinen Waffenscheins sein. Das OVG Schleswig entschied, dass eine aggressive Grundhaltung für Zweifel an der Zuverlässigkeit nach dem WaffenG genügt (OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.2025 – 4 LB 37/23).
G20-Demonstration, Schwarzen Block, Verfassungsschutz – eine Kombination, die Jahre später noch Konsequenzen hat. Ein Mann verlor seinen kleinen Waffenschein, weil er 2017 an der „Welcome to Hell“-Demo teilnahm. Er zog bis vor das OVG Schleswig, doch ohne Erfolg. Wer mitmarschiert, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden später misstrauisch werden.
Eine angehende Kriminalpolizistin darf wegen sichtbarer Tätowierungen nicht pauschal abgelehnt werden. Das VG Berlin entschied, dass das Land Berlin erneut über die Bewerbung entscheiden muss, da die Tattoos keine negativen Auswirkungen auf die amtliche Funktion haben (VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2025 – VG 26 L 288/24).
Polizei und Tattoos – ein heikles Thema? Früher vielleicht. Heute gehören Tätowierungen längst zum Straßenbild, und das sieht auch die Justiz so. Eine Bewerberin mit Rosenblüten-Tattoos auf den Händen musste gegen ihre Ablehnung klagen – und hat nun gute Chancen, doch noch Kriminalpolizistin zu werden.
Die Tötung einer Wölfin wegen möglicher Paarung mit einem Hofhund war rechtswidrig. § 45a Abs. 3 BNatSchG erlaubt nur die Entnahme von Hybriden – nicht präventiv den Abschuss der Wölfin (OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2025 – 1 LB 175/23 OVG).
Wenn eine Wölfin mit einem Boxer-Rüden anbandelt, ist das noch lange kein Grund, zur Waffe zu greifen. Das OVG Greifswald hat klargestellt: Flirten ist kein Abschussgrund. Eine Wolfs-Lovestory wurde zum Präzedenzfall – mit überraschendem Happy End.
Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg wurde mit einem Bußgeld von 3.500 Euro belegt, weil er unerlaubt personenbezogene Daten aus dem Melderegister abrief, um eine private „Schönheitsskala“ zu pflegen. Der Verstoß gegen die DS-GVO wurde als schwerwiegend eingestuft.
Manche sammeln Briefmarken, andere erstellen fragwürdige Listen. Ein Polizeibeamter missbrauchte seine Befugnisse, um Frauen nach ihrem Aussehen zu bewerten – mithilfe des Melderegisters. Die Konsequenz: 3.500 Euro Bußgeld. Doch der Fall ist kein Einzelfall.
Ein führender Ultra-Fan von Fortuna Köln darf laut VG Düsseldorf nicht nur aus dem Stadionumfeld, sondern aus dem gesamten Stadtgebiet Duisburg verbannt werden. Das Stadionverbot allein sei zur Gefahrenabwehr nicht ausreichend (VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2025 – Aktenzeichen: 18 L 745/25).
Ultra-Fans sind für ihre Leidenschaft bekannt – dieser hier jedoch mehr für seine Gewaltbereitschaft. Ein Fortuna-Köln-Anhänger hat sich über Jahre hinweg einen Namen gemacht, allerdings nicht auf der Tribüne, sondern im Polizeibericht. Nun hat das VG Düsseldorf entschieden: Duisburg bleibt für ihn tabu.
Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt das Verbot eines Weinautomaten in Bad Kreuznach. Der Automat verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, da er auf einem Wohngrundstück steht und somit öffentlich zugänglich ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.2025Aktenzeichen: 7 A 10593/24.OVG).
Wein aus dem Automaten – rund um die Uhr, ohne Wartezeit. Klingt praktisch, oder? Doch für die Stadt Bad Kreuznach war das zu viel des Guten. Sie verbot den Betrieb eines Weinautomaten und bekam nun vor Gericht Recht. Das OVG Rheinland-Pfalz urteilte: Alkohol gehört nicht in Selbstbedienung auf die Straße.
Ein überlasteter Justizoberinspektor entsorgte unbearbeitete Vollstreckungsakten in einem Fluss, um der internen Revision zuvorzukommen. Das VG Wiesbaden entschied, dass sein Verhalten ein schweres Dienstvergehen darstellt und ihn seinen Beamtenstatus kostet (VG Wiesbaden, Urteil vom 02.09.2024 – 28 K 263/22.WI.D).
Ein Bewerber für den Polizeidienst kann nicht allein wegen einer vergangenen, derzeit nicht akuten Vorerkrankung abgelehnt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Dienstunfähigkeit unter 50 % liegt. Bewerber dürfen nicht aufgrund von bloßen Wahrscheinlichkeitsannahmen benachteiligt werden (BVerwG Urteil vom 13.02.2025 (2 C 4.24)).