Ein Wohnsitzwechsel des Totenfürsorgeberechtigten ist selbst bei Urnenbestattungen kein besonderer Grund, der das öffentliche Interesse an der Wahrung der Totenruhe überwiegt und eine Umbettung rechtfertigt VG Gießen, Urteil vom 01.06.2026 – 8 K 165/25.GI).
Die Mobilität der Hinterbliebenen steht im Konflikt mit der Ruhe des Verstorbenen. Das VG Gießen hatte nun zu klären, ob eine Witwe die Asche ihres Mannes einfach an den neuen Wohnort „mitnehmen“ darf – oder ob die Totenruhe stärker wiegt als der Wunsch nach räumlicher Nähe.
Die mehrfache Weitergabe interner Polizeidienstpläne und vertraulicher Verfahrensinformationen per Handy durch eine Polizeibeamtin auf Probe erfüllt den Tatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) und rechtfertigt aufgrund des erheblichen Vertrauensverlustes die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.
Eine 32-jährige Polizistin aus Mecklenburg-Vorpommern hat über Jahre hinweg interne Dienstpläne abfotografiert und an private Kontakte gesendet sowie den vertraulichen Status einer Zeugenvernehmung weitergegeben. Das Amtsgericht Pasewalk verhängte eine Geldstrafe; der Dienstherr trennte sich von ihr durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.
Ein Lehrer, der während des Schuldienstes eine Plakette mit politischer Botschaft trägt, verstößt gegen das beamtenrechtliche Gebot der politischen Zurückhaltung – die Meinungsfreiheit tritt insoweit zurück. Das gilt erst recht für politisch eindeutige Kleidung im Unterricht (in direkter Anlehnung an: BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 – 2 C 50.88, BVerwGE 84, 292)
Mode ist Ausdruck der Persönlichkeit. Im Dienst als Beamter jedoch sind Grenzen zu beachten. Eine Lehrerin aus Ahlbeck in Mecklenburg-Vorpommern hat diese Grenzen im März 2026 offenbar überschritten – zumindest nach Einschätzung des zuständigen Bildungsministeriums. Der Pullover mit der Aufschrift „ekelhafd”, der als Anti-AfD-Botschaft verstanden wird, hat einen Vorgang ausgelöst, der nun auf mehreren Ebenen aufgearbeitet wird. Die Rechtslage ist dabei klarer, als manche hoffen mögen.
Ein auf § 13 VersG NRW i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 SchKG gestütztes Versammlungsverbot im 100-Meter-Umkreis einer Abtreibungspraxis ist rechtswidrig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Weg der Schwangeren zur Praxis einem „Spießrutenlauf” gleichkommt. – VG Aachen, Urteil vom 18.03.2026, 6. Kammer.
Seit dem Inkrafttreten von § 13 Abs. 3 SchKG nehmen Behörden die Schutzzonenregelung mitunter als Pauschalermächtigung. Wer eine Versammlung in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung anmeldet, bekommt schnell ein Verbot. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dieser Praxis nun widersprochen – klar und ohne Umschweife.
Die frühere Vorstandstätigkeit in einer vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuften Organisation kann Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Ein kurzfristiger Austritt unmittelbar vor Abgabe einer Loyalitätserklärung genügt regelmäßig nicht, um diese Zweifel auszuräumen. (VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2026 – 12 K 528/26).
Wer Beamter werden will, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das ist unstreitig. Aber wer entscheidet eigentlich, wann dieses Bekenntnis fehlt? Und auf welcher Grundlage?
Eine einvernehmliche sexuelle Beziehung mit einer volljährigen Schülerin führt nicht automatisch zur vorläufigen Dienstenthebung. Eine solche Maßnahme setzt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der späteren Entfernung aus dem Dienst voraus (OVG Bremen, Beschluss vom 19.02.2026 – 4 B 273/25).
Bikini-Autowäsche am Badesee, Alkohol im Leistungskurs, ein Campingwagen mit zweifelhaftem Ruf – und Jahre später eine sexuelle Beziehung mit einer volljährigen Schülerin. Klingt nach sicherer Dienstenthebung? Nicht zwingend, sagt das OVG Bremen.
Ein beamteter Professor verletzt seine Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 61 Abs. 1 S. 3 BBG), wenn er deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund öffentlich nach Herkunft unterscheidet ( BVerwG, Urteil vom 09.10.2025 – 2 A 6.2)
Ein Buch, ein Satz – und 24 Monate Gehaltskürzung. Ein Professor des Bundesnachrichtendienstes (BND) sorgte mit Formulierungen über „Türken mit deutschem Pass“ für Aufsehen. Das Bundesverwaltungsgericht sah darin kein politisches Statement, sondern ein Dienstvergehen, das das Vertrauen in den öffentlichen Dienst beschädige.
Eine Schöffin darf während einer Strafverhandlung kein Kopftuch tragen. Das Tragen religiöser Symbole verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot und rechtfertigt die Enthebung vom Amt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2025 1 OGs 1/25).
Was zählt mehr im Gerichtssaal – Glaube oder Neutralität? Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Beschluss entschieden: Eine Schöffin, die in der Verhandlung ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, muss gehen. Der Senat sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und eine gröbliche Amtspflichtverletzung.
Die Savannah-Katzen der F1-Generation gelten als gefährlich. Ihre Haltung im allgemeinen Wohngebiet ist unzulässig, da sie nicht zur üblichen und ungefährlichen Kleintierhaltung gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.2025 10 B 1000/25 (I. Instanz: VG Düsseldorf 11 L 2509/25)).
Katzenliebhaber aufgepasst: Wer sich mit einer gewöhnlichen Hauskatze zu langweilen droht, sollte nicht gleich zur Wildkatzenzucht greifen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Haltung einer sogenannten Savannah-Katze der F1-Generation – einer Kreuzung aus afrikanischem Serval und Hauskatze – im Wohngebiet verboten bleibt. Warum?
Intime Beziehung eines Lehrers zu einer 14-jährigen Schülerin rechtfertigt Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – auch ohne Geschlechtsverkehr (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.2025 – 3 LD 9/24).
Ein Studienrat verlor seinen Job, weil er eine intime Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin pflegte. Auch wenn es „nur“ um Küssen und Kuscheln ging – die Richter machten klar: Das zerstört das Vertrauen in den Lehrerberuf endgültig.
Die Hundehalterin muss die Fortnahme ihrer Hündin nach schwerer Misshandlung dulden – Beschwerde möglich (VG Mainz, Beschluss vom 15.08.2025).
Eine Golden-Retriever-Hündin mit einer 7 cm langen Mohrrübe im Vaginaltrakt beschäftigt jetzt die Verwaltungsgerichte. Die Halterin wollte die Fortnahme durch das Veterinäramt stoppen. Doch das Gericht entschied klar – und das mit Blick auf das Wohl des Tieres.
Ein Sozialrichter ließ sich durch ein selbst verfasstes Schreiben bevorzugt gegen Corona impfen – inklusive Gerichtssiegel und fragwürdiger Behauptungen. Das OVG Magdeburg bestätigt: Das war ein Dienstvergehen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 24.06.2025 – DGH 2/25).
Manche kämpften für eine Impfung – andere tricksten. Ein Sozialrichter aus Sachsen-Anhalt verschaffte sich mit einem amtlich aussehenden Schreiben eine Corona-Impfung mit Priorität. Was wie ein banaler Schummelversuch klingt, wurde zum Fall fürs Dienstgericht – mit deutlicher Disziplinarmaßnahme. Und das zu Recht, meint das OVG Magdeburg.
Polizist darf trotz menschenverachtender Chats im Dienst bleiben
Trotz fremdenfeindlicher, geschmackloser und teils antisemitischer Aussagen in privaten Chats wird ein Polizeibeamter nicht aus dem Dienst entfernt – das VGH München hält eine Zurückstufung für ausreichend (VGH München, Urteil vom 19.02.2025 – 16a D 23.1023).
“Ich scheiß ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen” – solche Aussagen über eine Holocaust-Überlebende haben für einen Polizisten nur milde dienstrechtliche Folgen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof sah in menschenverachtenden Nachrichten keine zwingenden Belege für eine verfassungsfeindliche Gesinnung. Er beließ es bei einer Herabstufung um einen Dienstgrad.
Wer in der Schule mit Waffen handelt, wird ausgeschlossen – zu Recht. Das VG Koblenz bestätigt den temporären Schulausschluss eines 14‑Jährigen wegen Verkaufs eines Schreckschussrevolvers (VG Koblenz, Beschluss vom 16.05.2025 – 4 L 535/25.KO).
Klingt wie aus einem schlechten Gangsterfilm, war aber Schulrealität in Rheinland-Pfalz: Ein Schüler verkauft einem Mitschüler eine ungeladene Schreckschusswaffe – und steht wenig später vor dem Verwaltungsgericht. Das VG Koblenz hat nun klargestellt: Das kann man nicht einfach mit einem Elterngespräch klären. Wer so handelt, gefährdet den Schulfrieden.
Das VG Greifswald entscheidet: Ein Polizeieinsatz in der Schule aufgrund von TikTok-Posts einer Schülerin war unverhältnismäßig und rechtswidrig (VG Greifswald, Urteil vom 01.07.2025 AZ: n.n.).
Eine 16‑jährige Schülerin wird während des Unterrichts abgeführt – wegen TikTok-Posts. Politisch hoch aufgeladen, medial virulent, sogar Elon Musk reagiert. Doch das Verwaltungsgericht Greifswald stoppt die Exekutive: Die Maßnahme war nicht verhältnismäßig, der Polizeieinsatz unrechtmäßig.