Drohung frei erfunden

Die Stra­fe für einen ehe­ma­li­gen Lo­kal­po­li­ti­ker der Grü­nen aus dem nord­rhein-west­fä­li­schen Er­kel­enz Manoj Subramaniam wegen Vor­täu­schens von Straf­ta­ten ist rechts­kräf­tig. Der eins­ti­ge Stadt­rat der Grünen hatte im ver­gan­ge­nen Jahr mehr­fach Dro­hun­gen von NeoNazis gegen sich offensichtlich er­fun­den und auch noch selbst in­sze­niert. Ein typischer Trittbrettfahrer?!

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Beweisnot: Keine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB liegt dann nicht vor, wenn eine Audioaufnahme von einer in Beweisnot befindlichen Partei gemacht wurde, um sie der Polizei zu übergeben. In diesem Fall ist die Audioaufnahme nicht unbefugt im Sinne der Vorschrift gefertigt worden. (Beschluss vom 04.01.2023  – 16 Qs 98/22 -).

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BGH: Fahren ohne Zulassung ist keine Steuerhinterziehung

Eine bloß aus einer Verordnung stammende Pflicht reicht nicht aus, um der Blankettstrafnorm des § 370 AO als Grundlage zu dienen. Art. 103 Abs. 2 GG verlange, dass die Strafbarkeit eines Verhaltens vorhersehbar sein müsse. Verordnungen dürfen Umstände allenfalls konkretisieren (BGH, Beschluss vom 15.12.2022 – 1 StR 295/22).

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Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ent­schie­den, dass das 2020 re­for­mier­te Po­li­zei­ge­setz in Meck­len­burg-Vor­pom­mern (SOG MV) teil­wei­se mit dem Grund­ge­setz un­ver­ein­bar ist. Meh­re­re Re­ge­lun­gen zu heim­li­chen Über­wa­chungs­maß­nah­men der Po­li­zei ge­nüg­ten nicht den An­for­de­run­gen der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit. Die be­an­stan­de­ten Re­ge­lun­gen gel­ten über­wie­gend nach ein­schrän­ken­den Ma­ß­ga­ben fort, müs­sen vom Ge­setz­ge­ber aber bis Ende des Jah­res nach­ge­bes­sert wer­den (Beschluss vom 09. Dezember 2022
1 BvR 1345/21
).

Es muss (wie immer) nachgebessert werden. Anscheinend versucht man es einfach, um dann auszubessern. Dabei wird dann erklärt, dass der Rechtsstaat funktioniere.

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BGH: Ohne Besitzwillen kein Besitz

Wer selbst kei­nen Wil­len hat, Dro­gen zu be­sit­zen, macht sich selbst dann nicht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar, wenn die Be­täu­bungs­mit­tel in der ei­ge­nen Woh­nung la­gern. Auch eine Beihilfe kann ausgeschlossen werden.

BGH Urteil vom 8. Dezember 2022 – 5 StR 351/22

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BGH: Beweiswürdigung fehlerhaft (Bunte Blüte)

Mit den Einlassungen der Angeklagten muss sich das Gericht in den Urteilsgründen auseinandersetzen. Eine bloße Wiedergabe derer genügt nicht.

Auch bei einem Freispruch müssen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten getroffen werden, um den Vorsatz im Hinblick auf das vorgeworfenen Geschehen auszuschließen.

Bundesgerichtshof Urteil vom 16. Januar 2023 – 5 StR 269/22

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Anspruch auf kostenlose Kopien aller Klausuren des 2. Staatsexamens

Ab­sol­ven­ten der zwei­ten ju­ris­ti­schen Staats­prü­fung haben einen da­ten­schutz­recht­li­chen An­spruch dar­auf, dass das das Lan­des­jus­tiz­prü­fungs­amt ihnen eine Kopie der von ihnen an­ge­fer­tig­ten Auf­sichts­ar­bei­ten mit­samt den zu­ge­hö­ri­gen Prü­fergut­ach­ten unentgeltlich zur Ver­fü­gung stellt (BVerwG, Urteil vom 30.11.2022 – 6 C 10.21).

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Transparenzerklärung = Verständigung ohne Belehrung

So­bald ein Straf­ge­richt einen Vor­schlag zur Be­en­di­gung eines Pro­zes­ses macht, wo­nach der An­ge­klag­te bei einem be­stimm­ten pro­zes­sua­len Ver­hal­ten (meist Ge­ständ­nis) eine Stra­fe im ge­ge­be­nen Rah­men er­war­ten dürfe, liegt ein Ver­stän­di­gungs­vor­schlag vor.

Es ist egal, ob das Gericht der Verständigung oder den Gesprächen hierzu einen anderen Namen gibt und ob der Angeklagte dieser Mitteilung über Strafrahmen ausdrücklich zugestimmt hat.

BGH, Beschluss vom 23.09.2021 – 1 StR 43/21

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Fristlose Entpflichtung eines Soldaten rechtens

Die Dienstpflicht eines Soldaten umfasst nicht nur die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen, sondern auch für ihren Erhalt einzutreten.

Die über einen längeren Zeitraum aufrechterhaltene Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in welcher die Verbrechen der NS-Diktatur verharmlost, gebilligt und verherrlicht sowie in hohem Maße rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt werden, ist mit dieser Verpflichtung unvereinbar.

Der Umstand, dass der Kläger die Gruppe weder verlassen noch in sonstiger Weise zu erkennen gegeben hat, dass er die Inhalte missbilligte, rechtfertigt den Schluss, dass er nicht in hinreichendem Maße für die demokratische Grundordnung eintritt. 

Es ist auch nicht entscheidend, dass es sich um eine nicht-öffentliche Gruppe gehandelt hat. Es genügt bereits die hier bestehende hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Dienstpflichtverletzung öffentlich bekannt werden kann und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet. 

Verwaltungsgericht Hannover Urteil vom 9. November 2022 2 A 3031/21

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BGH: Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

Weder dem Zweck noch dem systematischen Zusammenhang der miteinander konkurrierenden Bestimmungen oder dem Willen des Gesetzgebers lassen sich Anhaltspunkte für eine Privilegierung des § 277 StGB a.F. entnehmen. Erst recht entfaltet § 277 StGB a.F. keine “Sperrwirkung” gegenüber der Urkundenfälschung § 267 StGB, wenn der Tatbestand der Fälschung von Gesundheitszeugnissen nicht (vollständig) erfüllt ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2022 – 5 StR 283/22).

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BGH: Wiedereinsetzung – Kenntnis des Angeklagten entscheidet

Es fehlt an der Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages, wenn die Antragsbegründung nicht mitteilt, wann das Hindernis beim Angeklagten weggefallen ist. Auf dessen Kenntnisnahme und nicht auf die beim Verteidiger kommt es an (Beschluss BGH 12. Oktober 2022 – 4 StR 319/22).

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Bis zu 30 Tage Gewahrsam

Meh­re­re Kli­ma­protestler müs­sen nach zwei Fest­kle­be­ak­tio­nen auf einem zen­tra­len Ver­kehrs­kno­ten­punkt in Mün­chen für 30 Tage in Po­li­zei­ge­wahr­sam blei­ben. “Das ist sehr, sehr sel­ten, dass das an­ge­wen­det wird, das ist wirk­lich ein gro­ßer Aus­nah­me­fall”, sagte ein Po­li­zei­spre­cher der Deut­schen Pres­se-Agen­tur. Geht das? Das ist doch eine Präventivhaft oder? Was gehört hier noch zur Wahrheit?

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Kein Abstellen von Schuhen vor der Tür

Einem Vermieter steht ein Unterlassungsanspruch gemäß § 541 BGB zu, wenn der Mieter seine Schuhe vor der Wohnungstür abstellt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main findet sogar noch eine Definition zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Treppenhauses. Treppenhäuser (auch Aufgänge und Laubengänge) dienen danach nur zum Betreten, um zur angemieteten Wohnung zu gelangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022  
– 33 C 2354/21 – ).

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