Schlagwort-Archive: Bundesverfassungsgericht

§ 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist (Pressemitteilung Nr. 94/2023 vom 31. Oktober 2023).

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Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ent­schie­den, dass das 2020 re­for­mier­te Po­li­zei­ge­setz in Meck­len­burg-Vor­pom­mern (SOG MV) teil­wei­se mit dem Grund­ge­setz un­ver­ein­bar ist. Meh­re­re Re­ge­lun­gen zu heim­li­chen Über­wa­chungs­maß­nah­men der Po­li­zei ge­nüg­ten nicht den An­for­de­run­gen der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit. Die be­an­stan­de­ten Re­ge­lun­gen gel­ten über­wie­gend nach ein­schrän­ken­den Ma­ß­ga­ben fort, müs­sen vom Ge­setz­ge­ber aber bis Ende des Jah­res nach­ge­bes­sert wer­den (Beschluss vom 09. Dezember 2022
1 BvR 1345/21
).

Es muss (wie immer) nachgebessert werden. Anscheinend versucht man es einfach, um dann auszubessern. Dabei wird dann erklärt, dass der Rechtsstaat funktioniere.

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Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ mit dem Grundgesetz vereinbar

Mit dem am 1. März 2022 veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts § 315d Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB), der sogenannte Einzelrennen unter Strafe stellt, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

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Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird (Beschluss vom 16. Dezember 2021 –
1 BvR 1541/20).

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“Cannabis-Kon­su­menten werden ohne sach­li­chen Grund in Mit­lei­den­schaft gezogen”

In einer Richtervorlage des Amtsgerichts Pasewalk heißt es: “Cannabis-Kon­su­menten werden ohne sach­li­chen Grund in Mit­lei­den­schaft gezogen”. Erneut wendet sich ein Gericht wegen der Cannabis-Verbotsvorschriften im BtMG an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

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Der Sinn der freien Advokatur

Das Prinzip der freien Advokatur entfaltet rechtsstaatlich gebotene Beistandsschaft, um den Bürger vor Fehlentscheidungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu bewahren, ihn vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern und die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes zu schützen.

Dieses wird in den kommenden Jahren wichtiger denn je.

Ich wünsche Ihnen einen guten Übergang ins neue Jahr!

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

www.Penneke.de

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird. PM 25/2020 vom 16. April 2020 zu Beschluss vom 15. April 2020 1 BvR 828/20.

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Hilfe zum Suizid darf nicht verboten werden


Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der “geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” in Paragraf 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Der Staat und die Gesellschaft müssen akzeptieren, wenn Einzelne nicht mehr leben wollen.

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BVerfG prüft Sterbehilfe-Verbot

Wie würden Sie entscheiden? Für manche ist es ein altes Thema und doch immer noch brandaktuell: Sterbehilfe. In meinem zusätzlichen Studium an der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer habe ich in der Arbeitsgruppe “Völkerrecht” genau dieses Thema bearbeitet. Das ist war anno 2006. Der neue § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) verbietet die Aktivitäten von professionelle Suizidbegleitern. Aber auch Ärzte sehen sich bedroht. 

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NPD Verbotsverfahren Tag 2

“Das NPD-Verbotsverfahren scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sei nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Damit steigt das Gericht nun in die inhaltliche Prüfung ein.” NPD Verbotsverfahren Tag 2 weiterlesen

Bundesverfassungsgericht eröffnet Verfahren gegen NPD

 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eröffnet ein Hauptverfahren gegen die NPD. Dabei geht es um ein mögliches Verbot der rechten Partei.

Die Verhandlung soll vom 1. März bis 3. März 2016 stattfinden.

Da bin ich ja mal gespannt.
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Nein, Herr Staatsanwalt! Keine Gefahr im Verzug!

Bundesverfassungsgericht Thomas Penneke Anwalt Strafrecht Rostock

Es geht nicht immer “Gefahr im Verzug”

Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung einer Durchsuchung endet mit der Befassung des zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters und der dadurch eröffneten Möglichkeit präventiven Grundrechtsschutzes. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 15. Juli 2015 veröffentlichtem Beschluss entschieden. Die Entscheidung ist wichtig und richtig. Die Staatsanwaltschaft wird in die Schranken gewiesen. Wo kämen wir sonst hin? Was war eigentlich geschehen?

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