Der Veranstalter einer Wallfahrt auf öffentlicher Straße verletzt keine Verkehrssicherungspflichten, wenn Pferde auf angrenzenden Weiden vor Prozessionsfahnen und Musik scheuen. Die realisierte Tiergefahr und das Mitverschulden des Tierhalters schließen einen Anspruch aus ( LG Paderborn, Urteil vom 12.12.2025 – 2 O 197/25).
Eine Marienwallfahrt, eine öffentliche Straße, etwa 100 Pilger mit Gesang, Musik und Fahnen. Daneben eine Pferdekoppel. Ein wertvolles Pferd gerät in Panik, bricht aus, stürzt über ein Auto und wird schwer verletzt. Der Pferdeunfall kommt vor das Gericht.
Die Pfandpflicht des § 31 Abs. 1 VerpackG gilt auch im deutsch-dänischen Grenzhandel gegenüber Endverbrauchern; Exporterklärungen der Kunden begründen keine Ausnahme (VG Schleswig, Urteil vom 20.05.2026 – 6 A 74/21).
An der Grenze zu Dänemark treffen günstige deutsche Getränkesteuern auf massenhafte Einwegdosen. Der Grenzhandel lebt davon, die Umwelt leidet darunter. Nun zwingt ein Urteil des VG Schleswig die Behörden, deutsches Dosenpfand auch bei skandinavischen Kunden konsequent durchzusetzen.
Ein auf dem unmittelbaren Weg zur Dienststelle erlittenes Insektenstichereignis ist als Dienstunfall (Wegeunfall) nach § 31 BeamtVG anzuerkennen; die Nutzung des Fahrrads und eine untergeordnete sportliche Motivation ändern nichts am dienstlichen Zusammenhang (OVG NRW, Beschluss vom 12.05.2026 – 1 A 868/22).
Der Arbeitsweg von Beamten ist dienstunfallrechtlich vermintes Gelände. Das OVG Münster (OVG NRW) rückt nun „anfliegende Insekten“ ausdrücklich in den Schutzbereich des Wegeunfalls. Das ist mehr als eine Sommeranekdote – es schärft die Grenzen zwischen allgemeinem Lebensrisiko und verkehrstypischer Gefahr.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte über die Grenzen zulässiger Werbung für alkoholfreie Alternativen zu Spirituosen zu entscheiden. Ein Startup nutzte bei 0,3‑prozentigen Getränken Bezugnahmen auf „Rum“, „Gin“ und „Whiskey“, teils mit dem Zusatz „This is not …“. Ein Spirituosenverband sah darin Verstöße gegen die EU‑Spirituosenverordnung 2019/787 und klagte auf Unterlassung.
BGH, Beschluss vom 26.03.2026 – I ZR 118/24: Der BGH setzt das Revisionsverfahren aus und legt dem EuGH die Frage vor, ob das Werbeverbot für ärztliche Fernbehandlungen gemäß § 9 HWG mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV vereinbar ist, wenn in Irland ansässige Ärzte Leistungen auf dem deutschen Markt anbieten, die nicht den hiesigen fachlichen Standards entsprechen.
Im Kern geht es um die Frage, ob ein nationales Werbeverbot den grenzüberschreitenden Vertrieb telemedizinischer Leistungen blockieren darf. Und damit steht ein Stück europäisches Binnenmarktrecht gegen deutsches Gesundheitsrecht.
Anwalt Penneke liest Entscheidungen im Zivilrecht und äußert sich dazu? 🙂 JA! 🙂
Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, riskiert den sofortigen Rauswurf. Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist (AG Hannover Urteil vom 10.9.25 – 465 C 781/25).
Da hat der Mieterschutz keine Chance: Wer seinem Vermieter rassistisch kommt, landet schneller auf der Straße, als er „Hausordnung“ sagen kann. Das Amtsgericht Hannover hat entschieden: Rassismus ist kein Mieterschmuck, sondern ein Kündigungsgrund – und zwar fristlos.
Für mögliche Schäden nach einer Corona-Schutzimpfung haften nicht die impfenden Ärzte, sondern der Staat im Rahmen der Amtshaftung (BGH, Urteil vom 09.10.2025 – III ZR 180/24).
Ein Mann verklagte seine Ärztin auf Schmerzensgeld, weil er nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung entwickelte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden: Nicht die Ärztin, sondern der Staat trägt die Verantwortung – sie handelte nämlich im hoheitlichen Auftrag.
In Hannover stand ein ungewöhnlicher Rechtsstreit an. Ein Anwalt verklagte seine ehemalige Mandantin auf Vergütung. Sie wehrte sich: Über WhatsApp habe er sie sexuell belästigt – mit Nachrichten wie „Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“. War das Belästigung oder nur ungeschickter Smalltalk?
LG Lüneburg, Verhandlung vom Oktober 2025 (Urteil ausstehend – Info Landeszeitung): Studentin klagt gegen ihren Ghostwriter, weil die 130-seitige Doktorarbeit „nicht gut genug“ war. Streitwert: 16.900 €.
Die Klägerin wollte den Doktor-Titel, aber ohne die lästige Arbeit – also schrieb ein anderer. Doch das Ergebnis gefiel ihr nicht. Jetzt verlangt die „Doktorandin“ ihr Geld zurück. Vor dem Landgericht Lüneburg prallen Eitelkeit, Täuschung und akademische Doppelmoral aufeinander.
Eine alleinerziehende Mutter zahlte 13.000 Euro für die angebliche „Rückführung“ ihres Ex-Partners durch Telepathie. Statt Liebesglück bekam sie – ein leeres Konto. Das Gericht fand klare Worte: sittenwidrig und nichtig.
Ein Hausverbot ist kein Weltuntergang – es sei denn, man wohnt direkt über dem Supermarkt. Eine Seniorin wollte sich gegen ihren Rauswurf zur Wehr setzen und klagte auf freien Zugang zu Wurst und Waren. Doch das AG München ließ keine Milde walten: Hausrecht sticht Altersbonus.
Liege besetzen ist in deutschen Saunen ein Volkssport – doch wer sich diesem Ritual widersetzt, lebt gefährlich. In einem Luxushotel endete der Konflikt um zwei Handtücher mit einem Faustschlag, einer Operation und einem Urteil. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte über Schmerzensgeld, Schuldanteile und Hotel-Etikette zu entscheiden – und setzte Maßstäbe für zukünftige Thermenkriege.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht unter dem Deckmantel spiritueller Rituale. Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Rabbiner fristlos gekündigt werden durfte, weil er das Vertrauen eines weiblichen Gemeindemitglieds in seiner religiösen Funktion missbrauchte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Machtmissbrauch im religiösen Kontext.
Wer sich in der Sauna minutenlang auf Kunststoffmatten am 90-Grad-Ofen die Füße verbrennt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das LG Coburg entschied, dass längeres Stehen in der Sauna kein typisches Nutzerverhalten sei und der Betreiber nicht hafte (LG Coburg, 52 O 439/23 Urteil vom 19.11.2024).
Sauna und Smalltalk – keine gute Kombination, zumindest nicht direkt am Ofen. Ein Mann forderte 5.000 Euro Schmerzensgeld für Verbrennungen an den Füßen. Doch das LG Coburg winkte ab: Wer stehen bleibt, steht auf eigenes Risiko. Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.
Ein potenzieller Vater kann sich nicht gegen eine Gesamt-Genom-Sequenzierung wehren, wenn ein herkömmlicher DNA-Test keine Klarheit bringt. Das Interesse des Kindes an der Klärung seiner Abstammung überwiegt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.01.2025 – 13 WF 93/24).
Wenn (zwei) eineiige Zwillinge mit derselben Frau schlafen, wird die Vaterschaftsfrage knifflig. Ein herkömmlicher DNA-Test hilft da nicht weiter – doch das OLG Oldenburg sagt: Dann muss eben modernste Genom-Analyse ran. Dass die potenziellen Väter keine Lust auf „Gen-Forschung am eigenen Körper“ haben, spielt keine Rolle.