Die bloße Einstufung als Rechtsextremist reicht nicht für die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (Verwaltungsgericht Gießen – Beschluss vom 21.03.2024 – 9 L 280/24.GI).
Verwaltungsgericht: Rechtsextremismus allein reicht nicht für Waffenverbot! weiterlesenArchiv der Kategorie: Waffenrecht
Waffenrecht: Teilnahme an rechtsextremen Festival
Die zweimalige Teilnahme an einem rechtsextremen Festival rechtfertigt den Entzug des Waffenscheins (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Urteil 19. Februar 2024 – 7 A 279/23).
Waffenrecht: Teilnahme an rechtsextremen Festival weiterlesenWaffrecht: Mitgliedschaft und Unterstützung „Die Heimat“ (vormals NPD)
Die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Organisation begründet die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Die waffenrechtliche Erlaubnis ist daher zu entziehen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2023
– 24 CS 23.650 -).
Waffenrecht: Kein Waffenschein für Soldat
Personen, die Angriffe auf ihre Person befürchten, ist ein Waffenschein nur zu erteilen, wenn sie glaubhaft machen, wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein.
Auch ein Bundeswehrsoldat, der mehrere Einsätze im Ausland gegen Islamisten führte, hat bei dieser Lage kein grundsätzliches Bedürfnis auf Erteilung eines Waffenschein, wenn er lediglich die Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge befürchtet.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.08.2023 – 20 A 2355/20 – )
Waffenrecht: Kein Waffenschein für Soldat weiterlesenWaffenrecht: Wie doof! Waffe im Paket versandt
Wer eine Waffe in einem Karton über DHL versendet, ohne dass auf den Inhalt des Paketes hingewiesen wird, begründet seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit durch solch ein Handeln (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.05.2023
– 24 CS 23.318 -).
Waffenrecht: Widerruf bei Überlassung einer Waffe an Schüler
Wer eine Schreckschusswaffe im unverschlossenen Lehrertisch aufbewahrt und auch Schülern überlässt, ist unzuverlässig (Verwaltungsgericht Düsseldorf – Urteil vom 3. Mai 2023 22 K 6330/21).
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