Archiv der Kategorie: Waffenrecht

Trunkenheit, Unfall, Waffe – Schlechte Kombi

Trunkenheit, Unfall, Waffe – Kein Jagdschein für Jäger

Ein Jäger, der mit 1,69 Promille und Jagdwaffe im Auto einen Unfall verursacht, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Das VG Münster verweigert die (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins – unabhängig davon, ob die Waffe geladen war (Urteil vom 01.04.2025 – 5 K 1234/22).

Jagen ist kein Recht, sondern ein Privileg – das VG Münster zieht klare Grenzen. Wer alkoholisiert mit einer Schusswaffe im Auto unterwegs ist, verliert nicht nur den Jagdschein, sondern auch das Vertrauen des Staates. Ob die Waffe geladen war? Spielt keine Rolle.

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Wer im Schwarzen Block marschiert, verliert den Waffenschein

Die Teilnahme am Schwarzen Block der G20-Demonstration 2017 in Hamburg kann ein ausreichender Grund für den Widerruf des kleinen Waffenscheins sein. Das OVG Schleswig entschied, dass eine aggressive Grundhaltung für Zweifel an der Zuverlässigkeit nach dem WaffenG genügt (OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.2025 – 4 LB 37/23).

G20-Demonstration, Schwarzen Block, Verfassungsschutz – eine Kombination, die Jahre später noch Konsequenzen hat. Ein Mann verlor seinen kleinen Waffenschein, weil er 2017 an der „Welcome to Hell“-Demo teilnahm. Er zog bis vor das OVG Schleswig, doch ohne Erfolg. Wer mitmarschiert, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden später misstrauisch werden.

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Reichsbürger: Waffenbesitzverbot nur bei “roher Gesinnung”

Ein Waffenbesitzverbot darf laut Verwaltungsgerichtshof (VGH) München nicht allein aufgrund reichsbürgertypischer Äußerungen erlassen werden. Es bedarf konkreter Hinweise auf gefahrgeneigtes Verhalten oder eine “rohe Gesinnung” (VGH München, Urteil vom 16.12.2024 – 24 B 23.1800).

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Teilweises Waffenverbot für unzuverlässigen Waffenbesitzer gekippt

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Verbot von erlaubnisbedürftigen Waffen nicht automatisch auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen verbietet. Ein solches Verbot stellt einen stärkeren Grundrechtseingriff dar und erfordert zusätzliche Begründungen (VG Koblenz, Urteil vom 13.08.2024 – 1 K 115/24.KO).

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Waffrecht: Mitgliedschaft und Unterstützung „Die Heimat“ (vormals NPD)

Die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Organisation begründet die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Die waffenrechtliche Erlaubnis ist daher zu entziehen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2023 
– 24 CS 23.650 -).

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Waffenrecht: Kein Waffenschein für Soldat

Personen, die Angriffe auf ihre Person befürchten, ist ein Waffenschein nur zu erteilen, wenn sie glaubhaft machen, wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein.

Auch ein Bundeswehrsoldat, der mehrere Einsätze im Ausland gegen Islamisten führte, hat bei dieser Lage kein grundsätzliches Bedürfnis auf Erteilung eines Waffenschein, wenn er lediglich die Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge befürchtet.

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.08.2023  – 20 A 2355/20 – )

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