Personen, die Angriffe auf ihre Person befürchten, ist ein Waffenschein nur zu erteilen, wenn sie glaubhaft machen, wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein.
Auch ein Bundeswehrsoldat, der mehrere Einsätze im Ausland gegen Islamisten führte, hat bei dieser Lage kein grundsätzliches Bedürfnis auf Erteilung eines Waffenschein, wenn er lediglich die Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge befürchtet.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.08.2023 – 20 A 2355/20 – )
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Wer eine Waffe in einem Karton über DHL versendet, ohne dass auf den Inhalt des Paketes hingewiesen wird, begründet seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit durch solch ein Handeln (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.05.2023
– 24 CS 23.318 -).
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Wer eine Schreckschusswaffe im unverschlossenen Lehrertisch aufbewahrt und auch Schülern überlässt, ist unzuverlässig (Verwaltungsgericht Düsseldorf – Urteil vom 3. Mai 2023 22 K 6330/21).
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Strafverteidiger aus Rostock