Je beliebter ein Lied, desto höher war der Schadensersatz. Eine einfache Logik mit der die Abmahnanwälte jetzt bei einer Klage auf der Strecke blieben.
Das Amtsgericht Köln Az.: 125 C 495/13 strich die Klageforderung so dermaßen zusammen, dass zum Schluss der Beklagte nur noch einen Schadensersatz von 10 EUR pro Titel zahlen muss.
Abmahnindustrie unterliegt bei aktuellem Album zu 93 Prozent weiterlesen











Der Wahlverteidiger soll die Akteneinsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stralsund einsehen. Das Amtsgericht Stralsund selbst befindet sich ca. eine Stunde Autofahrt vom Sitz des Wahlverteidigers entfernt. Eine Übersendung der Akte drei Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin verweigerte das Amtsgericht Stralsund mit dem Hinweis auf die bevorstehende Hauptverhandlung:

