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Betrug: kein Vermögensschaden besonders schweren Ausmaßes

OLG RostockGerade dann, wenn ich mich auf “Neuauflagen” von Prozessen vorbereite, werde ich von erfolgreichen Revisionen berichten. Nicht alles ist schlecht, was das Oberlandesgericht Rostock entscheidet. Manchmal stimmt es auch dem Verteidiger zu. Indirekt zumindest! 

Das Landgericht Schwerin verurteilte meinen Mandanten wegen Betruges mit besonders schwerem Ausmaß (§ 263 I, III Nr. 2 Alt. 1 StGB) zu einer bedingten Freiheitsstrafe. In den Urteilsgründen des Landgerichts Schwerin stellte ich schon fest, dass der Richter sich mit der obersten Rechtsprechung  nicht auseinandersetzte, meinen Argumenten in der Verhandlung und im Plädoyer völlig unzugänglich war und nur im Sinne der Staatsanwaltschaft Schwerin verurteilen wollte. Betrug: kein Vermögensschaden besonders schweren Ausmaßes weiterlesen