Das Amtsgericht Wismar scheint keine Pflichtverteidiger zu mögen, wenn es eine Straferwartung von einem Jahr sieht. Anders ist der Beschluss nicht auszulegen, der bei mir auf dem Tisch landete. „Der Antrag des Angeklagten C., ihm Rechtsanwalt Penneke als Pflichtverteidiger zu bestellen, wird als unbegründet zurückgewiesen.“ (Beschluss AG Wismar vom 11. April 2014 – 4 Ds 81/14). Amtsgericht Wismar mag keine Pflichtverteidiger weiterlesen