![Zwerge](https://www.blog.strafrecht-mv.de/wp-content/uploads/2014/04/Zwerge-300x225.jpg)
Zur Bande im Betäubungsmittelgesetz hat das Landgericht Schwerin in seinem Urteil ausgeführt: “Ein auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbstständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel keine Bande.” Bei drei Angeklagten besteht also eine gute Verteidigungsmöglichkeit.
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Strafverteidiger aus Rostock