Bande im Betäubungsmittelgesetz

ZwergeZur Bande im Betäubungsmittelgesetz hat das Landgericht Schwerin in seinem Urteil ausgeführt: “Ein auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbstständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel keine Bande.” Bei drei Angeklagten besteht also eine gute Verteidigungsmöglichkeit. 
Sachverhalt: Den drei Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft Schwerin der Vorwurf des Betäubungsmittelhandels als Bande gemäß §§ 30, 30 a BtMG gemacht worden. Hierzu klagte sie die Staatsanwaltschaft am Landgericht SChwerin mit 38 Anklagepunkten an. Die Angeklagten ließen sich im Rahmen eines Deals gemäß § 257 c StPO ein. Es wurden Erklärungen dahingehend abgegeben, dass der dritte Angeklagte von den anderen zwei Suchtgifte abgekauft hat und diese auf eigene Rechnung weiterveräußerte. Gegenüber den anderen beiden war er nicht rechenschaftsverpflichtet.
Die Bande war im Laufe des Verfahrens dann – auch aufgrund einer einsatzfreudigen Verteidigung – weg.
In den Gründen lautet es unter anderem: „Die Kammer verkennt zwar nicht, dass speziell in diesem Kriminalitätsbereich von den Beteiligten erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Strukturen und Modalitäten der Geschäftsabwicklung gerade nicht transparent werden zu lassen, allerdingt war auch vorliegend keines der vorstehend genannten Kriterien für alle drei Angeklagten nachzuweisen. Vielmehr aht der Angeklagte S. auf eigenes Risiko gehandelt. BGH StV 2012, 413). Ein auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbstständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel aber auch dann noch keine Bande im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 30 a Abs. 1 BtMG, wenn es aufgrund entsprechender, über das einzelne Geschäft hinausreichende Abreden, zu einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem und damit letztlich zu einer organisatorischen Struktur führt (vgl. BGH StV 2011, 551 ff). Genauso verhält es sich hier.“
Neben der Verlobung in dieser Verhandlung wird mir auch diese Schlussentscheidung immer in Erinnerung bleiben. 🙂

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