Schlagwort-Archive: Landgericht Schwerin

Lustiges am Mittwoch V

Lustiges am Mittwoch – Heute aus einem weiteren Gerichtssaal

Zum Bergfest heute habe ich nach Possen aus dem Gerichtssaal gesucht. Am Dienstag dem 11. November 2014 (ja jeder weiß, was das für ein Tag ist) ereignete sich so viel Lustiges in einem gar nicht so lustigem Prozess. Angeklagt sind böse Rocker (NDR: “Nazi-Rocker als Rauschgift – Dealer”), die angeblich im Drogenhandel “beschäftigt” gewesen seien. In der Verhandlung am 11.11. nach 11:11 Uhr und 11 Sekunden kam zu folgenden Szenen im Gerichtssaal…………….. 😀 Lustiges am Mittwoch V weiterlesen

Landgericht Schwerin zu Betrug und Verzögerung

thomas Penneke Landgericht SchwerinBetrug: Ein besonders schwerer Fall des Betruges gemäß §§ 263 Abs. 1 StGB in zwei Fällen, 53 StGB lag nicht vor. Jedenfalls konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte bezüglich des hohen Vermögensschadens auch nur bedingt vorsätzlich handelte. Dies gilt um so mehr, als der Abbruch seiner Ratenzahlungen mit der Inhaftierung zusammenfällt.

 

Verzögerung: Im Hinblick auf den erheblichen Zeitablauf war anzuordnen, dass von dieser Gesamtfreiheitsstrafe 2 Monate als vollstreckt gelten. Insoweit sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zwar lange Zeit gedauert hat, dieses aber auch bzw. hauptsächlich dem Verteidigungsverhalten des Angeklagten geschuldet ist. Lange Zeit, in denen die Akten unbearbeitet gelegen hätten, hat es nicht gegeben.

 

(Landgericht Schwerin Urteil 41 Ns 89/13)

 

Zu dem Verfahren gibt es auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hier im Blog.

 

Thomas Penneke

 

 

Bande im Betäubungsmittelgesetz

ZwergeZur Bande im Betäubungsmittelgesetz hat das Landgericht Schwerin in seinem Urteil ausgeführt: “Ein auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbstständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel keine Bande.” Bei drei Angeklagten besteht also eine gute Verteidigungsmöglichkeit.  Bande im Betäubungsmittelgesetz weiterlesen

Betrug: kein Vermögensschaden besonders schweren Ausmaßes

OLG RostockGerade dann, wenn ich mich auf “Neuauflagen” von Prozessen vorbereite, werde ich von erfolgreichen Revisionen berichten. Nicht alles ist schlecht, was das Oberlandesgericht Rostock entscheidet. Manchmal stimmt es auch dem Verteidiger zu. Indirekt zumindest! 

Das Landgericht Schwerin verurteilte meinen Mandanten wegen Betruges mit besonders schwerem Ausmaß (§ 263 I, III Nr. 2 Alt. 1 StGB) zu einer bedingten Freiheitsstrafe. In den Urteilsgründen des Landgerichts Schwerin stellte ich schon fest, dass der Richter sich mit der obersten Rechtsprechung  nicht auseinandersetzte, meinen Argumenten in der Verhandlung und im Plädoyer völlig unzugänglich war und nur im Sinne der Staatsanwaltschaft Schwerin verurteilen wollte. Betrug: kein Vermögensschaden besonders schweren Ausmaßes weiterlesen